Rechtsprechung
LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Zwangsvollstreckung, Zeugniserteilung, Entwurf, wichtiger Grund
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung und Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs über die Erteilung eines Arbeitszeugnisses
- hensche.de
Zeugnis
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitszeugnis: Ein "extrem freundlicher" Mitarbeiter
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109
Auslegung und Vollstreckung eines gerichtlichen Vergleichs über die Erteilung eines Arbeitszeugnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- faz.net (Kurzinformation)
Muss ich mich gegen ein dickes Lob im Arbeitszeugnis wehren?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Positives, ironisches Zeugnis muss korrigiert werden!
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Achtung Ironie! Arbeitnehmer können auch Korrektur eines zu positiven Zeugnisses verlangen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Ironie im Arbeitszeugnis
- mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)
Berichtigung, wenn Arbeitszeugnis zu positiv?
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Zu gut ist auch nicht gut
- anwalt.de (Kurzinformation)
Spott und Ironie im Arbeitszeugnis
- anwalt.de (Kurzinformation)
Spott und Ironie im Arbeitszeugnis - ist das zulässig?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Ironisches Arbeitszeugnis
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ironisches Arbeitszeugnis
- rofast.de (Kurzinformation)
Formulierungshoheit im Arbeitszeugnis
Besprechungen u.ä.
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Bitte keine Ironie im Arbeitszeugnis!
Verfahrensgang
- ArbG Hamm, 04.08.2016 - 3 Ca 1338/15
- ArbG Hamm, 24.10.2016 - 3 Ca 1338/15
- LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11
Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich
Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16
aa) Hier haben die Parteien im Vergleich zulässigerweise eine abweichende Vereinbarung getroffen, die den Spielraum des Arbeitgebers einschränkt und die Formulierungshoheit dem Arbeitnehmer überträgt (vgl. vgl. BAG, Beschluss v. 09.09.2011 - 3 AZB 35/11, AP-Nr. 53 zu § 794 ZPO LAG Hamm, Urteil v. 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 04.08.2010 - 1 Ta 196/10, juris).Damit hat sich allerdings die Schuldnerin nicht verpflichtet, den Entwurf des Schuldners ohne weitere Prüfung und ohne jede Änderung zu übernehmen (vgl. BAG, Beschluss v. 09.09.2011 - 3 AZB 35/11, AP-Nr. 53 zu § 794 ZPO).
Vor diesem Hintergrund kann die Schuldnerin auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angehalten werden, ein Zeugnis zu erteilen, das gegen die Zeugniswahrheit verstößt (vgl. BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 a.a.O.).
Im Vollstreckungsverfahren kann allerdings nach der Rechtsprechung des BAG nicht geklärt werden, ob das begehrte Zeugnis dem Grundsatz der Zeugniswahrheit entspricht oder nicht (vgl. BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11 a.a.O.).
- LAG Hamm, 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15
Zeugnisberichtigung; Vergleich; Darlegungslast
Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16
aa) Hier haben die Parteien im Vergleich zulässigerweise eine abweichende Vereinbarung getroffen, die den Spielraum des Arbeitgebers einschränkt und die Formulierungshoheit dem Arbeitnehmer überträgt (vgl. vgl. BAG, Beschluss v. 09.09.2011 - 3 AZB 35/11, AP-Nr. 53 zu § 794 ZPO LAG Hamm, Urteil v. 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 04.08.2010 - 1 Ta 196/10, juris).Denn der - in einer Vielzahl von Fällen - vereinbarte Passus ist unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Zeugniswahrheit auszulegen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15, juris).
d) Der Schuldnerin ist es auch nicht gelungen, einen "wichtigen Grund" - wie zwischen den Parteien vereinbart - darzulegen (zur Darlegungs- und Beweislast im Erkenntnisverfahren vgl. LAG Hamm, Urteil v. 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15, juris) Ihrer eigenen Auffassung nach sind die gewählten Formulierungen allesamt "Synonyme" oder allenfalls "Ergänzungen ohne Veränderung des Sinngehaltes".
- BAG, 18.11.2014 - 9 AZR 584/13
Arbeitszeugnis - Schlussnote - Darlegungslast
Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16
Dieser Grundsatz und der der Zeugnisklarheit, wie er in § 109 Abs. 2 GewO zum Ausdruck kommt, werden als wesentliche Prinzipien des Zeugnisrechts verstanden (…vgl. Erfk-Müller-Glöge, 17. Aufl 2017, § 109 GewO Rn. 22; BAG, Urt.v. 18.11.2014- 9 AZR 584/13, NZA 2015, 435, 437).Sinn und Zweck des Zeugnisses ist es, einem potentiellen Arbeitgeber ein möglichst wahres Urteil über die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis zu geben (BAG, Urt.v. 18.11.2014- 9 AZR 584/13, NZA 2015, 435, 437).
- LAG Hamm, 04.08.2010 - 1 Ta 196/10
Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsfähigkeit; Zeugnis; Vorschlagsrecht zur …
Auszug aus LAG Hamm, 14.11.2016 - 12 Ta 475/16
aa) Hier haben die Parteien im Vergleich zulässigerweise eine abweichende Vereinbarung getroffen, die den Spielraum des Arbeitgebers einschränkt und die Formulierungshoheit dem Arbeitnehmer überträgt (vgl. vgl. BAG, Beschluss v. 09.09.2011 - 3 AZB 35/11, AP-Nr. 53 zu § 794 ZPO LAG Hamm, Urteil v. 18.02.2016 - 18 Sa 1577/15, juris; LAG Hamm, Beschluss v. 04.08.2010 - 1 Ta 196/10, juris).
- BAG, 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Arbeitszeugnis
Anders als bei der Verpflichtung, ein Zeugnis gemäß einem Entwurf des Arbeitnehmers zu erteilen (vgl. hierzu BAG 9. September 2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 15 ff.; LAG Hamm 14. November 2016 - 12 Ta 475/16 - zu II 2 b bb der Gründe) , lässt die Vereinbarung einer bestimmten Notenstufe dem Arbeitgeber einen derart weiten Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Auswahl und Gewichtung einzelner Gesichtspunkte, des Umfangs des Zeugnistextes sowie der Formulierung der Leistungs- und Führungsbeurteilung, dass von einem konkreten Leistungsbefehl, der die Grundlage einer mit staatlichen Zwangsmitteln zu vollziehenden Vollstreckung bildet, nicht die Rede sein kann. - LAG Düsseldorf, 07.01.2020 - 14 Sa 505/19 Durch die Vereinbarung eines Entwurfsrechts in einem Prozessvergleich wird dieser Grundsatz maßgeblich eingeschränkt, indem die Formulierungshoheit auf den Arbeitnehmer übergeht (…BAG vom 09.09.2011 - 3 AZB 35/11, Rn. 19, juris; LAG Hamm vom 14.11.2016 - 12 Ta 475/16, juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 01.04.2019 - 15 Ta 317/19
Bestimmtheit - Vergleich - Zeugnis - Abweichung durch Arbeitgeber - …
Nach Ansicht des LAG Hamm (14.11.2016 - 12 Ta 475/16 - juris) muss der Schuldner im Einzelnen darlegen, dass ein "wichtiger Grund" für eine Abweichung vorgelegen habe. - ArbG Hamm, 24.10.2016 - 3 Ca 1338/15 Über die unter dem 12.08.2016 eingelegte Beschwerde - Az. 12 Ta 475/16 - hat das LAG Hamm noch nicht entschieden.
- ArbG Herford, 19.07.2017 - 1 Ca 155/17 Die Klägerin verweist zur Stützung ihrer Auffassung auf den Beschluss des LAG Hamm vom 14.11.2016, 12 Ta 475/16.