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LAG Hamm, 28.06.2000 - 12 Ta 77/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Einhaltung der dreiwöchige Klageerhebungsfrist nach der Insolvenzordnung; Feststellung des Fortbestandes seines Arbeitsverhältnisses ; Rubrumsberichtigung bei zweifacher Verklagung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 20.10.1999 - 6 Ca 1447/99
- ArbG Gelsenkirchen, 28.06.2000 - 6 Ca 1447/99
- LAG Hamm, 28.06.2000 - 12 Ta 77/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 1229/97
Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89
Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.11.1961 - II ZR 202/60
Identität einer Kommanditgesellschaft (KG) mit der ehemaligen offenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Köln, 10.10.1988 - 5 Ta 202/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.09.1987 - VII ZR 187/86
Auslegung von Prozeßanträgen; Sachdienlichkeit eines Parteiwechsels
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 16.10.1990 - 8 Ta 214/90 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hessen, 17.05.2002 - 15 Ta 77/02
Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Dabei unterliegt die Frage der Auslegung auch der ursprünglichen Klage der Beurteilung des Beschwerdegerichts (vgl. dazu auch den Beschluss der Kammer 4 des Hess. LAG vom 17. April 2002 - 4 Ta 80/82 - in dieser Sache zur Frage einer Berichtigung des Passivrubrums = Blatt 180/181 d.A.; insoweit entsprechend etwa auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 2000 - 4 Sa 1179/00 - ZInsO 2001, 234, zu 1.1 der Gründe; LAG Hamm Beschluss vom 04. November 1996 - 12 Ta 114/96 - LAGE § 5 KSchG Nr. 84; a.A. LAG Hamm Beschluss vom 28. Juni 2000 - 12 Ta 77/00 - BuW 2001, 440: In einer ähnlichen Situation wie hier im Beschwerdeverfahren nicht über die Frage der Rubrumsberichtigung zu befinden).