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   LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12   

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https://dejure.org/2012,25723
LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12 (https://dejure.org/2012,25723)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.06.2012 - 12 Ta 95/12 (https://dejure.org/2012,25723)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 12 Ta 95/12 (https://dejure.org/2012,25723)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 77 Abs. 1 S. 1; ZPO § 935; ZPO § 940
    Durchführung einer Betriebsvereinbarung; Einstweilige Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09

    Eilantrag auf Einhaltung einer ungekündigten Betriebsvereinbarung;

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrates aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben (BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, NZA 2003, 1097; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09; Fitting, BetrVG, 23. Auflage, § 77 Rn. 4).

    Weitere Anforderungen an den Verfügungsgrund als den drohenden Zeitablauf und die Durchführung der erforderlichen Interessenabwägung im Hinblick auf die Erfolgsaussicht können insbesondere bei dem geltend gemachten Anspruch auf Durchführung einer bereits abgeschlossenen Betriebsvereinbarung nicht gestellt werden (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris).

    Bei unklarer Rechtslage kommt es u. a. auf den Schaden an, der dem Arbeitgeber droht, wenn er die geplante Maßnahme auf Grund einer Unterlassungsverfügung nicht durchführen darf (LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09, juris; Schwab/Weth, ArbGG, 3. Auflage, § 85 Rn. 65 und Rn.107).

  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12
    Der Anspruch auf Einhaltung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrates aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben (BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, NZA 2003, 1097; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 06.04.2009, 9 TaBVGa 15/09; Fitting, BetrVG, 23. Auflage, § 77 Rn. 4).

    Sein Anspruch ist beschränkt auf Durchführung der von ihm abgeschlossenen Betriebsvereinbarung bzw. auf die Durchsetzung seines Mitbestimmungsrechtes (vgl. BAG, Beschluss vom 21.01.2003, 1 ABR 9/02, NZA 2003, 1097; Fitting, BetrVG, 24. Aufl., § 77 Rn. 7).

  • BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 63/10

    Betriebsrat - Mitbestimmung - Parkplatz - Gesetzesvorbehalt

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG, Beschluss vom 07.02.2012, 1 ABR 63/10, DB 2012, 1335; grundlegend BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40).
  • BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 87/07

    Mitbestimmung bei Verschwiegenheitserklärung

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12
    Es handelt sich damit um einen sog. Globalantrag, der insgesamt als unbegründet abzuweisen ist, da er auch eine Fallgestaltung erfasst, in der sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.03.2009, 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180; BAG, Beschluss vom 03.06.2003, 1 ABR 19/02, DB 2003, 2496).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12
    Es handelt sich damit um einen sog. Globalantrag, der insgesamt als unbegründet abzuweisen ist, da er auch eine Fallgestaltung erfasst, in der sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.03.2009, 1 ABR 87/07, NZA 2010, 180; BAG, Beschluss vom 03.06.2003, 1 ABR 19/02, DB 2003, 2496).
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 12.06.2012 - 12 Ta 95/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Kammer folgt, kann der Betriebsrat nicht nur die Beseitigung eines mitbestimmungswidrigen Zustands verlangen, sondern sich gegen zu erwartende weitere Verstöße des Arbeitgebers gegen ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 BetrVG unabhängig von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG im Wege eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs wehren (BAG, Beschluss vom 07.02.2012, 1 ABR 63/10, DB 2012, 1335; grundlegend BAG, Beschluss vom 03.05.1994, 1 ABR 24/93, NZA 1995, 40).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2018 - 3 TaBVGa 6/17

    Voraussetzungen der Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Der Betriebsrat hat einen eigenen, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG auf Durchführung abgeschlossener Betriebsvereinbarungen (vgl. BAG vom 10.07.2013 - 7 ABR 22/12, juris, 15/16; LAG Köln vom 12.06.2012 - 12 Ta 95/12, juris, Rz. 47; GK-BetrVG/Kreutz, 11. Auflage, § 77 Rn. 24).

    Dieser kann durch einstweilige Verfügung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens gesichert werden (LAG Köln vom 12.06.2012 - 12 Ta 95/12, juris, Rz. 46; GK-BetrVG/Kreutz, 11. Auflage, § 77 Rn. 27).

  • LAG Köln, 21.08.2013 - 11 Ta 87/13

    Frühes Verlangen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Das Beschwerdegericht kann wegen der Eilbedürftigkeit des einstweiligen Verfügungsverfahrens über die sofortige Beschwerde in der Sache entscheiden, obwohl das in § 572 ZPO geregelte Abhilfeverfahren nicht durchgeführt worden ist (vgl.: LAG Köln, Beschl. v. 12.06.2012 - 12 Ta 95/12 - m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2022 - 12 TaBVGa 1513/21

    Einstweilige Anordnung - Anrückzeit bei Rufbereitschaft - betriebliche

    Bei der vorläufigen Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen wird im Hinblick auf § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG und die dort geregelte Durchführungspflicht des Arbeitgebers vorrangig auf die wegen Zeitablauf drohende Rechtsbeeinträchtigung und die Gesichertheit der Erfolgsaussichten abgestellt (vgl. LAG Niedersachsen, 06.04.2009 - 9 TaBVGa 15/09, juris Rn 10; LAG Köln, 12. Juni 2012 - 12 Ta 95/12, juris Rn 53).
  • LAG Köln, 03.12.2013 - 12 TaBV 65/13

    Bestimmtheit von Unterlassungsanträgen

    Ein Anspruch auf Anwendung und Durchführung einer Betriebsvereinbarung kann sich als eigener Anspruch des Betriebsrats aus § 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG oder aus der betreffenden Betriebsvereinbarung selbst ergeben (BAG, Beschluss vom 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02, NZA 2003, 1097, juris-Rz. 40; LAG Köln, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 12 Ta 95/12, AE 2013, 25, juris-Rz. 47).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.01.2019 - 2 TaBVGa 6/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einsatz von Leiharbeitnehmern -

    Dabei hängt der Ausgang der zusätzlich erforderlichen Interessenabwägung in erster Linie davon ab, ob die Rechtslage eindeutig zugunsten des Betriebsrats oder des Arbeitgebers spricht ( LAG Köln 12. Juni 2012 - 12 Ta 95/12 - Rn. 54, juris; Schwab/Weth ArbGG 5. Aufl. § 85 Rn. 65 ).
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