Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AÜG § 1 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1
Leiharbeitnehmer; Zustimmungsverweigerungsrecht; Zweifel des Betriebsrats bezüglich der "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung kein Zustimmungsverweigerungsgrund i.S.v. § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AÜG § 1 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1
Leiharbeitnehmer; Zustimmungsverweigerungsrecht - Zweifel des Betriebsrats bezüglich der "vorübergehenden" Arbeitnehmerüberlassung kein Zustimmungsverweigerungsgrund i.S.v. § 99 Abs. 2 Ziff. 1 BetrVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normiert keine Höchstdauer der zulässigen Arbeitnehmerüberlassung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz normiert keine Höchstdauer der Entleihe
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 18.04.2012 - 2 BV 5/12
- LAG Niedersachsen, 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12
- BAG, 12.05.2014 - 1 ABR 103/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12
Der Betriebsrat kann im Rahmen der Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 BetrVG keine umfassende Vertragskontrolle vornehmen (BAG, Beschluss vom 12.11.2002, 1 ABR 1/02, AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).Eine etwaige zeitliche Einsatzlimitierung ist damit nicht arbeitsplatz- sondern arbeitnehmerbezogen zu verstehen (BAG, Beschluss vom 12.11.2002, 1 ABR 1/02, AP Nr. 41 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
- LAG Niedersachsen, 19.09.2012 - 17 TaBV 22/12
Widerspruch des Betriebsrats gegen unbefristete Einstellung einer …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12
Anders als in der von der 17. Kammer des Landesarbeitsgericht Niedersachsen am 19.09.2012 (17 TaBV 22/12, zitiert nach Juris) zu beurteilenden Konstellation gibt es im vorliegenden Fall keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen institutionellen Rechtsmissbrauch durch die Arbeitgeberin.Die Rechtsbeschwerde wurde gemäß § 92 Abs. 1 ArbGG i.V.m. § 72 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 ArbGG zugelassen, weil hier einerseits eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung (möglicher Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG als Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 99 Abs. 2 Ziffer 1 BetrVG) und eine teilweise Abweichung von der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19.09.2012 (17 TaBV 22/12, zitiert nach Juris) vorliegt.
- LAG Nürnberg, 09.05.2014 - 3 TaBV 29/13
Einstellung - Mitbestimmung - Leiharbeitnehmer - Widerspruchsgrund - …
Damit werde in § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG lediglich deklaratorisch die Tatsache erwähnt, dass die Arbeitnehmerüberlassung nach dem in der Bundesrepublik Deutschland praktizierten Modell typischerweise vorübergehend stattfindet (LAG Niedersachsen vom 14.11.2012, 12 TaBV 62/12). - LAG München, 27.03.2013 - 8 TaBV 110/12
Einstellung Leiharbeitnehmer, Beteiligung Betriebsrat
§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG steht der Einstellung eines Leiharbeitnehmers damit auch dann nicht entgegen, wenn sich die Vorschrift gegen den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen richten würde, wie der Betriebsrat unter Bezugnahme auf Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (LAG Niedersachsen, 17. Kammer, 8 TaBV 110/12 - 24 Beschluss vom 19.09.2012 - 17 TaBV 124/11, DB 2012, 2468, Juris, Bartl/Romanowski, NZA 2012, 845; a. A.: LAG Niedersachsen, 12. Kammer, Beschluss vom 14.11.2012 - 12 TaBV 62/12, Juris, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.2012 - 17 TaBV 38/12, BB 2013, 64, Juris, Teusch/Verstege, NZA 2012, 1326) geltend macht.