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   LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06   

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https://dejure.org/2006,3615
LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06 (https://dejure.org/2006,3615)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06 (https://dejure.org/2006,3615)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 12 TaBV 95/06 (https://dejure.org/2006,3615)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der Gewerkschaft - Auslegung der Satzung der IG Metall

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 10, § 81 ArbGG, § 50 ZPO, § 25, § 26, § 180 BGB, § 19 BetrVG
    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der Gewerkschaft - Auslegung der Satzung der IG Metall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Annahme der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Parteifähigkeit der Verwaltungsstellen der IG Metall in einem Beschlussverfahren; Anforderungen an das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebes

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 10, § 81 ArbGG, § 50 ZPO, § 25, § 26, § 180 BGB, § 19 BetrVG
    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der Gewerkschaft - Auslegung der Satzung der IG Metall

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch örtlich unzuständige Verwaltungsstelle der Gewerkschaft - Auslegung der Satzung der IG Metall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 25/03

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Verkennung des Betriebsbegriffs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06
    a) Die Verkennung des Betriebsbegriffs führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl (BAG, Beschluss vom 19.11.2003, 7 ABR 25/03, AP Nr. 55 zu § 19 BetrVG 1972, Schneider, DKK-BetrVG, 10. Aufl., § 19 Rz. 19).

    Ist danach die Feststellung und Bewertung der Tatsachen, die in ihrer zu beachtenden Vielzahl auf einen "Gemeinschaftsbetrieb" schließen lassen sollen, erschwert, kann eine etwaige Fehleinschätzung nicht für derart grob und offensichtlich erachtet werden, dass der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht besteht, die Betriebsratswahl am 16.03.2006 quasi "den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn trägt" (vgl. BAG vom 19.11.2003, a.a.O.).

  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06
    Im Streitfall spricht der vorgelegte Arbeitsvertrag dafür, dass Herr H. seit 2000 in einem Arbeitsverhältnis zur Beteiligten zu 4 steht (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2003, 8 AZR 59/02, AP Nr. 249 zu § 613a BGB, Urteil vom 09.02.1995, 2 AZR 389/94, NJW 1996, 1299).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 474/97

    Altersversorgung für in Fernsehproduktionen beschäftigte Schauspielerinnen und

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06
    Außerhalb der Satzung liegende Umstände dürfen allenfalls dann berücksichtigt werden, wenn deren Kenntnis bei den Betroffenen, namentlich den bisherigen und neu beitretenden Mitgliedern allgemein erwartet werden kann (BAG, Urteil vom 03.11.1998, 3 AZR 474/97, EzA-SD 1999, Nr. 24, 3).
  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

    Insoweit folgt die erkennende Kammer dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 18.09.1996 - 6 P 16/94, juris Rn. 20; BVerwG 01.12.2003 - 6 P 11/03, juris Rn. 24 jeweils zu § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG a.F., jetzt § 56 Abs. 4 Satz 1 BPersVG; ebenso zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48; a.A. LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn. 35 ff.; offen gelassen von LAG Baden-Württemberg 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15, juris Rn. 62).

    Eine nachträgliche Genehmigung nach Fristablauf ist nämlich mit der von einer Ausschlussfrist bezweckten Rechtssicherheit nicht zu vereinbaren (vgl. allgemein BAG 14.08.2002 - 5 AZR 341/01, juris Rn. 19; zu § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG bereits LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn. 48).

  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 9 SaGa 1442/08

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung eines Streiks - Parteifähigkeit

    Nichts anderes gilt für die Verfügungsbeklagte zu 3) als IG Metall Verwaltungsstelle (ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. Dez. 2006 - 12 TaBV 95/06 - Juris mit zust. Anm. Fischer, jurisPR-ArbR 29/2007 Anm. 4).
  • LAG Niedersachsen, 11.09.2019 - 13 TaBV 85/18

    Nachträgliche Erhöhung der Zahl der Wahlvorstandsmitglieder; Gerichtliche

    Insoweit könnte das Handeln eines Vertreters ohne Vertretungsmacht entsprechend § 180 Satz 1 BGB unzulässig und die rückwirkende Genehmigung des einseitigen Rechtsgeschäfts der Wahlanfechtung, das an eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist gebunden ist, nur innerhalb dieser Ausschlussfrist möglich sein ( vgl. LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06 -, Rn. 48, juris ).
  • LAG Hessen, 17.09.2008 - 9 SaGa 1443/08

    Einstweilige Verfügung auf Untersagung einer Betriebsblockade - Parteifähigkeit

    Aufgabe des Vorstandes ist es nach § 18 Abs. 3 d), den Verwaltungsstellen die zur Durchführung ihrer Arbeit entsprechenden Anweisungen zu erteilen (ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 13. Dez. 2006 - 12 TaBV 95/06 - Juris mit zust. Anm. Fischer, jurisPR-ArbR 29/2007 Anm. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.05.2015 - 17 TaBV 1/15

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Vollmacht - Rechtsanwalt - im Betrieb

    bb) Ob im Hinblick auf den besonderen Schutzzweck der kurzen Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG eine einschränkende Auslegung von § 89 Abs. 2 ZPO insoweit geboten ist, dass eine rückwirkende Genehmigung der Wahlanfechtung noch nach Ablauf der 2-Wochen-Frist ausgeschlossen ist (so wohl LAG Düsseldorf 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06, juris Rn 48 und - für die strukturell vergleichbare Vorschrift des § 9 Abs. 4 BPersVG - BVerwG 01.12.2003 - 6 P11/03, juris Rn 20 ff.; dagegen LAG Baden-Württemberg 21.11.2008 - 7 TaBV 3/08, juris Rn 36) kann vorliegend offen bleiben, weil es jedenfalls an einer Genehmigung der Wahlanfechtungserklärung durch die I. B. fehlt.
  • ArbG Hanau, 12.09.2008 - 3 Ga 3/08

    Rechtswidrigkeit eines Streiks bei Bestehen einer Gewerkschaft auf einem

    Sie bilden nur unselbständige, interne Gremien und erreichen damit keine arbeitsgerichtliche Partei- bzw. Beteiligtenfähigkeit im Sinne von § 10 ArbGG (ebenso: ArbG Siegburg vom 17.04.1972, BV 4/72, DB 1972, 1172; LAG Düsseldorf v. 13.12.2006, 12 TaBV 95/06 ; Ulrich Fischer, [...] PR-ArbR 29/2007).
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