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   OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07   

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https://dejure.org/2007,16102
OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07 (https://dejure.org/2007,16102)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.11.2007 - 12 U 100/07 (https://dejure.org/2007,16102)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. November 2007 - 12 U 100/07 (https://dejure.org/2007,16102)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung einer Restvergütung aus einem Beratungsvertrag; Vertragsrechtliche Einordnung eines Beratungsvertrags; Voraussetzungen eines Dienstvertrags; Fälligkeit der Vergütung für eine Dienstleistung bei Unterteilung der Leistung in mehrere Abschnitte; Anspruch auf ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 127; ; BGB § ... 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; BGB § 273; ; BGB § 273 Abs. 3; ; BGB § 611; ; BGB § 611 Abs. 1; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 614; ; BGB § 614 S. 1; ; BGB § 614 S. 2; ; BGB § 615; ; BGB § 626; ; BGB § 627; ; BGB § 628 Abs. 1; ; BGB § 631; ; BGB § 631 Abs. 2; ; BGB § 641 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 645; ; ZPO § 156; ; ZPO § 513; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Auslegung der Vergütungsregelung eines Dienstvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 01.10.1998 - 5 U 182/98

    VerfahrensR-Verjährungsunterbrechung bei Verzögerung der Mahnbescheidszustellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07
    Auf Abschlagsrechnungen gestützte Teilzahlungen sind bei Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht selbständig fällig und einklagbar (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1999, 508).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 215/98

    Rechtsnatur eines Projektsteuerungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07
    Werkvertragsrecht ist anwendbar, wenn der Verpflichtete durch seine vertragliche Leistung einen Erfolg im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB schuldet, und zwar auch dann, wenn der Unternehmer ein Bündel von verschiedenen Aufgaben übernommen hat und die erfolgsorientierten Aufgaben dermaßen überwiegen, dass sie den Vertrag prägen (BGH NJW 1999, 3118).
  • OLG Schleswig, 10.10.2006 - 3 U 132/05

    Beweislast bei Vergütungsklage des Dienstverpflichteten im Urkundenprozess

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07
    Wer wie im Falle des § 614 BGB vorleistungspflichtig ist, hat die Erbringung der eigenen Leistungen darzulegen (OLG Schleswig, NJOZ 2007, 145).
  • BGH, 10.05.1988 - IX ZR 175/87

    Beweislast für Berechtigung der Kündigung eines Dienstverhältnisses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07
    Die Anspruchsgrundlage hat drei Voraussetzungen: Es muss ein Dienstverhältnis vorliegen, der Dienstpflichtige muss seine Dienste angeboten und der Dienstberechtigte sie nicht angenommen haben (BGH NJW-RR 1988, 1265).
  • OLG Dresden, 29.07.1999 - 16 U 1687/98

    Kündigung eines Beratervertrages wegen Ausscheidens des persönlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07
    Erst dadurch hätte bestimmt werden können, wann die Klägerin ihre Leistungen abnahmefähig erbracht hat (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2000, 652).
  • OLG Brandenburg, 12.04.2005 - 6 U 80/04

    Abschluss eines Vertragsverhältnisses mit dem Inhalt eines Dienstvertrages bzw.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 12 U 100/07
    Diese - auf Dienstverträge entsprechend anwendbare - Vorschrift enthält allerdings den allgemeinen Rechtsgedanken, dass Leistungsstörungen, die auf dem Wegfall des Leistungssubstrats oder fehlender Mitwirkung des Gläubigers beruhen, zur Sphäre des Gläubigers gehören und ihn zur Zahlung einer Teilvergütung verpflichten (Brandenburgisches Oberlandesgericht, OLGR 2005, 940; Palandt-Heinrichs, BGB, 66. Aufl., § 275 Rn 19 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2018 - 4 U 108/13

    Klage auf Feststellung eines Insolvenzforderung: Wirksamkeit einer

    a) Indem die von dem Kläger geschuldete Unternehmensberatungsleistung ohne die Vereinbarung erfolgsorientierter Pflichten rechtlich einem Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zuzuordnen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2017 - 24 U 105/16, juris Rn. 50; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2007 - 12 U 100/07, juris Rn. 21 ff.; OLG Celle, Urteil vom 16.02.2000 - 9 U 29/99, juris Rn. 40 ff.), kommt es insoweit zwar nicht auf den Vortrag der ursprünglichen Beklagten an, die Leistungen des Klägers hätten entgegen ihrer Erwartung nicht dazu geführt, dass neue Kunden gewonnen werden konnten; denn der Kläger schuldete nur eine an diesen Leistungszielen orientierte Tätigkeit und nicht den Eintritt eines bestimmten Erfolges.

    b) Auf die in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage, ob bei der Vereinbarung eines monatlich zu zahlenden Pauschalhonorars für Beratungsleistungen die primäre Darlegungslast für (nicht) erbrachte Leistungen auf Seiten des Dienstberechtigten liegt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2011 - 24 U 58/11, juris Rn. 5; OLG Celle, Urteil vom 16.02.2000 - 9 U 29/99, juris Rn. 42) oder wegen der Vorleistungspflicht des Dienstverpflichteten gemäß § 614 BGB bei diesem (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2007 - 12 U 100/07, juris Rn. 28; MünchKommBGB/Müller-Glöge, aaO mwN; siehe auch BAG, Urteil vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11, juris Rn. 25 f.), kommt es vor diesem Hintergrund nicht entscheidungserheblich an.

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