Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 28.11.2012

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12   

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https://dejure.org/2012,40113
OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12 (https://dejure.org/2012,40113)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2012 - 12 U 105/12 (https://dejure.org/2012,40113)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 12 U 105/12 (https://dejure.org/2012,40113)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Amtshaftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen unrichtiger Auskunft der Mitarbeiter über den Leistungsumfang; Gegenstand des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für Zusagen eines Mitarbeiters aus Anlass eines Krankenkassenwechsels

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenkasse (gesetzliche) - Haftung für Leistungszusagen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; SGB I § 11; SGB I § 14
    Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für Leistungszusagen eines Mitarbeiters

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse bei falschen Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34 Satz 1
    Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für Zusagen eines Mitarbeiters aus Anlass eines Wechsels der Krankenkasse

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    (Amts-)Haftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Leistungszusagen eines Krankenversicherungsmitarbeiters und die Folgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenkasse haftet für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sachbearbeiter versprach kranker Frau zu viel - Gesetzliche Krankenversicherung haftet für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Krankenkasse haftet für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzutreffende Auskunft eines Krankenkassenmitarbeiters

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse für Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Haftung für falsche Leistungszusagen

  • auw.de (Kurzinformation)

    Versicherung haftet für Kostenzusage

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Krankenkasse haftet für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter -

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse für falsche Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Falsche Leistungszusage durch Krankenversicherung

Besprechungen u.ä.

  • christmann-law.de (Volltext und Kurzanmerkung)

    Amtshaftung der gesetzlichen Krankenkasse bei falschen Leistungszusagen ihrer Mitarbeiter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 381
  • VersR 2013, 501
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 28/93

    Drittbezogenheit von Amtspflichten der Baugenehmigungsbehörde wegen Erteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Auskünfte und Belehrungen sind grundsätzlich richtig, klar, unmissverständlich, eindeutig und vollständig zu erteilen (BGH NJW 1994, 2087 - juris Tz. 43).

    Grundsätzlich darf der Bürger von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen (BGH NJW 1994, 2087 - juris Tz. 30; BSGE 44, 114 (121); BGH NJW 2003, 3049 - juris Tz. 8).

  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Prüfung nicht erst bei der Frage des mitwirkenden Verschuldens im Sinne des § 254 BGB vorzunehmen, sondern bereits bei der Prüfung der objektiven Reichweite des den Betroffenen durch das Amtshaftungsrecht gewährten Vermögensschutzes (BGH, Urt. v. 11.4.2002, BGH-Report 2002, 626 ff).

    Eine Verlässlichkeitsgrundlage ist dann nicht mehr gegeben, wenn der Empfänger die Unrichtigkeit der Auskunft kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (BGH VersR 2003, 205 - juris Tz, 13).

  • OLG München, 24.05.2012 - 1 U 3366/11

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Schadensersatz des unfallbedingt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch um ein Rechtsmittel i. S. von § 839 Abs. 3 BGB handelt (so OLG München, Urt. v. 24.5.2012 - 1 U 3366/11 - juris Tz. 53).

    Ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch, der kein Verschulden des Leistungsträgers voraussetzt, steht dem Versicherten dann zu, wenn ihm der Leistungsträger durch ein pflichtwidriges Tun oder Unterlassen einen Schaden in Form des Ausbleibens von Leistungen aus der Sozialversicherung zugefügt hat (OLG München, Urt. v. 24.5.2012 - 1 U 3366/11 - juris Tz. 50).

  • OLG Hamm, 05.06.2009 - 11 U 193/08

    Amtspflichten einer gesetzlichen Krankenkasse zum Beratung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen (BGH VersR 2006, 1684 ; OLG Hamm, Urt. v. 5.6.2009 - 11 U 193/08 - RdL 2010, 128 - juris Tz. 23).

    Unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der Norm ist der Schaden zu ersetzen, dessen Verhinderung die verletzte Amtspflicht dient ( Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl., 2012, § 839 Rdnr. 77; BGH NJW 2001, 2626; OLG Hamm, Urt. v. 5.6.2009 - 11 U 193/08 - juris Tz. 36).

  • BGH, 10.05.2001 - III ZR 111/99

    Haftung für unwirksame Erklärung eines Bürgermeisters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Unter dem Gesichtspunkt des Schutzzwecks der Norm ist der Schaden zu ersetzen, dessen Verhinderung die verletzte Amtspflicht dient ( Palandt-Sprau, BGB, 71. Aufl., 2012, § 839 Rdnr. 77; BGH NJW 2001, 2626; OLG Hamm, Urt. v. 5.6.2009 - 11 U 193/08 - juris Tz. 36).
  • BGH, 22.06.2006 - III ZR 270/05

    Amtshaftung des bei dem medizinischen Dienst einer gesetzlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Dabei ist nicht auf die Person des Handelnden, sondern auf seine Funktion, das heißt auf die Aufgabe, deren Wahrnehmung die im konkreten Fall ausgeübte Tätigkeit dient, abzustellen (BGH VersR 2006, 1684 ; OLG Hamm, Urt. v. 5.6.2009 - 11 U 193/08 - RdL 2010, 128 - juris Tz. 23).
  • OLG Koblenz, 12.12.2007 - 1 U 180/07

    Amtshaftung: Falsche Auskunft eines Sachbearbeiters der Baubehörde über die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Dabei sind als Gesichtspunkte, die einen Vertrauensschutz ausschließen können, nicht nur objektive Umstände, sondern auch subjektive Kenntnisse und sich aufdrängende Erkenntnismöglichkeiten des Empfängers der Auskunft in Betracht zu ziehen (OLG Koblenz MDR 2008, 746 - juris Tz. 35).
  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Grundsätzlich darf der Bürger von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen (BGH NJW 1994, 2087 - juris Tz. 30; BSGE 44, 114 (121); BGH NJW 2003, 3049 - juris Tz. 8).
  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2012 - 12 U 105/12
    Grundsätzlich darf der Bürger von der "Rechtmäßigkeit der Verwaltung" ausgehen (BGH NJW 1994, 2087 - juris Tz. 30; BSGE 44, 114 (121); BGH NJW 2003, 3049 - juris Tz. 8).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 11 KR 2555/12

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Kopforthese - keine Verbindlichkeit

    Zudem könne den Ausführungen zu mündlich getroffenen Zusagen betreffend einer Kostenübernahme nicht gefolgt werden, da nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 18.12.2012 (12 U 105/12) eine Krankenversicherung dem Versicherten auf Zahlung von Behandlungskosten hafte, deren Zahlung ein Mitarbeiter der Versicherung dem Versicherten vorher zugesichert habe, auch wenn diese Zahlungen in Wirklichkeit nicht zu erstatten gewesen wären.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.11.2012 - I-12 U 105/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41866
OLG Hamm, 28.11.2012 - I-12 U 105/12 (https://dejure.org/2012,41866)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.11.2012 - I-12 U 105/12 (https://dejure.org/2012,41866)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. November 2012 - I-12 U 105/12 (https://dejure.org/2012,41866)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Finanzierungsleasing, Kündigungsmöglichkeit, Rücksichtsnahmepflichten, Treuepflichten, Mitverschulden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Finanzierungsleasing, Kündigungsmöglichkeit, Rücksichtsnahmepflichten, Treuepflichten, Mitverschulden

  • Wolters Kluwer

    Umfang von Aufklärungs- und Hinweispflichten hinsichtlich einer Kündigungsmöglichkeit beim Leasing mit Kaufoption

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 241 Abs. 2
    Aufklärungs- und Hinweispflichten beim Leasing mit Kaufoption

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lieferant einer Leasingsache muss bei Vereinbarung nicht autorisierter Kaufoption über Recht zur vorzeitgen Kündigung des Leasingvertrags aufklären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1002
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 234/04

    Auslegung eines Pkw-Kaufvertrages bezüglich der Kosten einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 105/12
    (2) Wird eine derartige Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Leasingvertrags zwischen Lieferant und Leasingkunde getroffen, handelt es sich um eine vom Leasinggeber nicht autorisierte Kaufoption, aus der nur der Lieferant selbst verpflichtet wird (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1421; Weber NJW 2005, 2197 ff.; H. Beckmann in: Martinek/Stoffels, Handbuch des Leasingrechts, 2. Aufl., § 6 Rdnr. 40).
  • BGH, 11.10.2012 - VII ZR 10/11

    Unwirksame Zeithonorarvereinbarung wegen Überschreitung der Höchstsätze der HOAI:

    Auszug aus OLG Hamm, 28.11.2012 - 12 U 105/12
    Für den Gläubiger müssen konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen eines Anspruchs ersichtlich sein, so dass er aus verständiger Sicht gehalten ist, die Voraussetzungen des Anspruchs aufzuklären, soweit sie ihm nicht ohnehin bekannt sind (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2012, VII ZR 10/11, juris Tz. 16, m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 30.06.2016 - 9 U 26/15

    Brandschutzschotten nicht fristgerecht eingebaut: Pächter kann kündigen!

    Ein Schadensersatzanspruch neben der Leistung gem. § 280 Abs. 1 BGB bezieht sich auf alle Schäden, die durch die Pflichtverletzung endgültig entstanden sind und durch eine Nachbesserung nicht beseitigt werden können (OLG Hamm, Urteil vom 28. November 2012 - 1-12 U 105/12, 12 U 105/12 -, Rn. 56; vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2009 - V ZR 93/08 -, BGHZ 181, 317-328, Rn. 9; Palandt-Grüneberg, BGB 75. Aufl. 2016, § 280 Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16

    Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und

    Diese Umstände führen aber nicht dazu, dass daraus eine Rechtsscheinvollmacht abgeleitet werden könnte (s. BGH, Urteil vom 04. November 1987 - VIII ZR 313/86 -, Rn. 37, juris; OLG Dresden, Urteil vom 8. März 2000 - 8 U 3010/99 -, Rn. 4, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 U 174/04 -, BB 2004, 2099 f.; OLG Hamm, Urteil vom 28. November 2012 - 12 U 105/12 -, Rn. 30, juris; Stoffels in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2014, Leasing, Rn. 99; Assies in Graf v. Westphalen, Der Leasingvertrag, 7. Aufl., D, Rn. 77).
  • OLG Stuttgart, 22.12.2015 - 6 U 81/15

    Werkvertrag: Anspruch auf Abschlagzahlung bei Geltendmachung eines

    Der neben den Anspruch auf Nacherfüllung tretende Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB erfasst demgegenüber alle Schäden, die durch die Pflichtverletzung endgültig entstanden sind und durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht beseitigt werden können (BGH NJW 2009, 2674; OLG Hamm NJW-RR 2013, 1002/04; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 75. Auflage, § 280 Rn. 18).
  • AG Bad Segeberg, 29.08.2013 - 17 C 262/12

    Leasingvertrag: Streitwert einer Klage auf Nutzungsentschädigung nach

    Allerdings wird aus einer von dem Leasinggeber nicht autorisierten Kaufoptionsvereinbarung wegen des Grundsatzes der Relativität der Schuldverhältnisse ausschließlich die Lieferantin, nicht aber die Leasinggeberin verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 01.06.2005 - VIII ZR 234/04, NJW-RR 2005, 1421 ff.; OLG Koblenz, Urt. v. 29.07.2004 - 5 U 174/04, BB 2004, 2099 f.; OLG Hamm, Urt. v. 28.11.2012 - 12 U 105/12, juris Rn. 30; Martinek/Stoffels/Wimmer-Leonhardt/Beckmann, Leasinghandbuch, 2. Aufl. 2008, § 7 Rn. 7; Müller-Sarnowski, DAR 2002, 485, 492; Weber, NJW 2005, 2195, 2197).
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