Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 15.01.2004

Rechtsprechung
   KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03   

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https://dejure.org/2004,9077
KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03 (https://dejure.org/2004,9077)
KG, Entscheidung vom 02.09.2004 - 12 U 107/03 (https://dejure.org/2004,9077)
KG, Entscheidung vom 02. September 2004 - 12 U 107/03 (https://dejure.org/2004,9077)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schuldhafte Pflichtverletzung des Heimbetreibers eines Alterheims; Unterlassen des Anbringens eines Bettgitters als Pflichtverletzung; Verstoß gegen eine Pflicht aus dem Pflegeheimvertrag durch Unterlassen des Anziehens von Protektorhosen; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    SGB X § 116 Abs. 1; ; SGB X § 116 Abs. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 116 Abs. 1, 8
    Zur Haftung des Betreibers eines Pflegeheims bei Sturzverletzungen einer Heimbewohnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verletzung der Aufsichtspflicht bei Sturz?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Schleswig, 17.12.2003 - 9 U 120/02

    Keine Pflichtwidrigkeit unterlassener Fixierung einer sturzgefährdeten

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
    Wenn sich aber dem von der Klägerin mit einer eingehenden Untersuchung der Patienten beauftragten Arzt derartige Maßnahmen nicht aufdrängten, so mussten sie sich auch dem Pflegepersonal der Beklagten nicht aufdrängen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868, OLGR Schleswig 2004, 85).

    Aus dem Verfahren - 12 U 230/03, an dem die AOK Schleswig Holstein beteiligt ist, ist dem Gericht bekannt, dass die Wirksamkeit von Protektorhosen im medizinischen Schrifttum nach wie vor umstritten ist, und das Tragen von Protektoren die Gefahr des Wundliegens erhöht (vgl. hierzu OLGR Schleswig 2004, 85).

    Dadurch wären jedoch die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Pflegeheimes überspannt (OLG Schleswig a.a.O.; sowie Schleswig OLGR 2004, 85, OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867; KG; Urteil vom 25.5.2004 - 14 U 37/03 -).

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
    Vielmehr trifft ihn auch eine Verkehrssicherungspflicht zum Schutz der alten Menschen vor einer Schädigung, die diese wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung und durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims droht (OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867 f.).

    Wenn sich aber dem von der Klägerin mit einer eingehenden Untersuchung der Patienten beauftragten Arzt derartige Maßnahmen nicht aufdrängten, so mussten sie sich auch dem Pflegepersonal der Beklagten nicht aufdrängen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2002, 867, 868, OLGR Schleswig 2004, 85).

    Dadurch wären jedoch die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Pflegeheimes überspannt (OLG Schleswig a.a.O.; sowie Schleswig OLGR 2004, 85, OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867; KG; Urteil vom 25.5.2004 - 14 U 37/03 -).

  • OLG Dresden, 21.07.1999 - 6 U 882/99

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen wegen sturzbedingter Verletzung eines

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (in NJW 1991, 1541 = VR 1991, 310 f.) sowie des OLG Dresden (in NJW-RR 2000, 761 = VR 2001, 520) sind nicht einschlägig.
  • OLG Schleswig, 04.06.2004 - 1 U 8/04

    Heimvertrag, Fixierung, Betreuer, Aufsichtsverschulden

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
    Jedenfalls im Jahr 2000 war die Verwendung von Protektorhosen noch nicht üblich (OLG Schleswig, Urteil vom 18.6.2004 - 1 U 8/04 -).
  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
    Die von der Klägerin zur Stützung ihrer Rechtsansicht herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (in NJW 1991, 1541 = VR 1991, 310 f.) sowie des OLG Dresden (in NJW-RR 2000, 761 = VR 2001, 520) sind nicht einschlägig.
  • KG, 25.05.2004 - 14 U 37/03

    Sturzunfall einer unter Betreuung stehenden Pflegeheimbewohnerin: Grenzen der

    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
    Dadurch wären jedoch die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Pflegeheimes überspannt (OLG Schleswig a.a.O.; sowie Schleswig OLGR 2004, 85, OLG Koblenz, NJW-RR 2002, 867; KG; Urteil vom 25.5.2004 - 14 U 37/03 -).
  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 9 U 36/02
    Auszug aus KG, 02.09.2004 - 12 U 107/03
    Eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Klägerin kommt daher nicht in Betracht (ebenso OLG Hamm, NJW-RR 2003, 30 f.; OLG München, VR 2004, 618; LG Essen, VR 2000, 893; LG Bonn, VR 2001, 521).
  • OLG Koblenz, 28.05.2008 - 5 U 280/08

    Haftung einer Klinik wegen unterbliebenen Anbringens von Bettgittern bei einem

    Freilich ist die Anbringung von Gittern an Krankenbetten, ebenso wie dies erst recht für die Fixierung eines Patienten im Bett zutrifft (vgl. dazu OLG Düsseldorf VersR 2002, 984, 985; KGR 2005, 43), nur unter besonderen Umständen angezeigt, weil sie das Aufstehen behindern und verletzungsträchtig sein kann (OLGR Stuttgart 2001, 239, 240).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03   

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https://dejure.org/2004,8749
OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03 (https://dejure.org/2004,8749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2004 - 12 U 107/03 (https://dejure.org/2004,8749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 12 U 107/03 (https://dejure.org/2004,8749)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Wartepflicht am Unfallort unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 142 Strafgesetzbuch (StGB); Folgen einer Verkehrsunfallflucht für den Ersatz des an einem Fahrzeug entstandenen wirtschaftlichen Schadens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    StGB § 142; ; StGB § ... 142 Abs. 1; ; StGB § 142 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 142 Abs. 2; ; StGB § 142 Abs. 3; ; StGB § 142 Abs. 4; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2 S. 3; ; AKB § 7 Abs. 5 Nr. 4; ; AKB § 12 Abs. 2 Lit.e; ; VVG § 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Kraftfahrzeugversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Unfallflucht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Der Unfallbeteiligte, der sich nach der Wartefrist von der Unfallstelle entfernt, kann frei entscheiden kann, wie er die nachträglichen Feststellungen ermöglicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wartepflicht bei Unfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 23.09.1992 - 20 U 65/92

    Berechtigtes Entfernen vom Unfallort; Feststellungspflicht;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03
    Die nötigen Feststellungen dürfen mit Rücksicht auf Art und Höhe des Schadens weder ernstlich gefährdet, noch ungebührlich verzögert werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 101, 102; OLG Stuttgart NJW 1978, 1445, 1446).
  • OLG Stuttgart, 21.11.1977 - 3 Ss (9) 885/77

    Revision gegen die Verurteilung wegen zwei tateinheitlich begangener

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03
    Die nötigen Feststellungen dürfen mit Rücksicht auf Art und Höhe des Schadens weder ernstlich gefährdet, noch ungebührlich verzögert werden (OLG Hamm NJW-RR 1993, 101, 102; OLG Stuttgart NJW 1978, 1445, 1446).
  • BGH, 29.11.1979 - 4 StR 624/78

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei nicht unverzüglicher nachträglicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03
    Dabei muss der eingeschlagene Weg aber dem nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilenden Unverzüglichkeitsgebot gerecht werden (BGHSt 29, 138, 141).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.01.2004 - 12 U 107/03
    Würde eine Aufklärungsobliegenheit bei eindeutiger Haftungslage zu verneinen sein, wird die dem Versicherer vertraglich eingeräumte Prüfungsmöglichkeit entscheidend verkürzt, denn eine Leistungsfreiheit bestünde auch dann, wenn der Unfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, so etwa wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit (BGH DAR 2000, 113).
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