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   OLG Koblenz, 27.06.2016 - 12 U 1090/15   

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https://dejure.org/2016,24908
OLG Koblenz, 27.06.2016 - 12 U 1090/15 (https://dejure.org/2016,24908)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15 (https://dejure.org/2016,24908)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. Juni 2016 - 12 U 1090/15 (https://dejure.org/2016,24908)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Nichtbereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses durch einen Anbieter

  • ra.de
  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzansprüche wegen Nichtbereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses durch einen Anbieter

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1 ; BGB § 249 Abs. 1
    Schadensersatzansprüche wegen Nichtbereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses durch einen Anbieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Nutzungsausfalls bei totaler Beschädigung eines verunfallten Fahrzeugs

  • vogel.de (Kurzinformation)

    172 Tage Nutzungsausfall wegen fehlender Geldmittel - Versicherung muss Situation des Geschädigten beachten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2016 - 12 U 1090/15
    Wenn die Versicherung des Beklagten weitere Informationen oder Nachweise benötigte, hätte sie diese vom Kläger anfordern müssen (OLG Dresden BeckRS 2011, 16655).

    Der Senat sieht keinen Grund, den Nutzungsausfall nach 30 Tagen mit einem geringeren Wert anzusetzen, wie das OLG Dresden in der bereits zitierten Entscheidung vom 30.06.2010, Az.: 7 U 313/10 (BeckRS 2011, 16655).

  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2016 - 12 U 1090/15
    Auch während einer verhältnismäßig langen Dauer kann für die Berechnung des Anspruchs auf die Tabelle Sanden-Danner-Küppersbusch zurückgegriffen werden (BGH NJW 2005, 1044).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2011 - 1 U 220/10

    Ersatz von Mietwagenkosten bei unfallbedingten Verletzungen des Geschädigten;

    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2016 - 12 U 1090/15
    Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mitteln zu beseitigen oder zur Vermeidung von Folgeschäden einen Kredit aufzunehmen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2012, 30 ff.).
  • LG Arnsberg, 12.11.2013 - 5 O 28/13
    Auszug aus OLG Koblenz, 27.06.2016 - 12 U 1090/15
    Der im Verfahren 5 O 28/13 LG Koblenz angegebene Wiederbeschaffungsaufwand ist mit 9090, 00 EUR zudem höher als der Nutzungsausfallschaden.
  • KG, 20.01.2020 - 25 U 156/18
    Dieser stellt jedoch keine Grenze für den Nutzungsausfallschaden dar (vgl. BGH NJW 1988, 484;BGH NJW 2005, 1044; OLG Koblenz, Urteil vom 27. Juni 2016 - 12 U 1090/15 -, juris).
  • LG Koblenz, 03.11.2022 - 10 O 258/21
    Dabei muss der Geschädigte jedoch keine Details zu seinen Vermögensverhältnissen nicht mitteilen, es obliegt insofern vielmehr der Schädigerseite hierzu gegebenenfalls entsprechende Nachweise anzufordern (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10: OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15).

    Der Geschädigte hat Anspruch auf sofortigen Ersatz und ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Schaden zunächst aus eigenen Mittels zu beseitigen oder einen Kredit zur Schadensbehebung aufzunehmen (OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15; OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10).

    Eine solche Pflicht besteht im Rahmen des § 254 BGB allenfalls, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15; OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010 - 7 U 313/10).

  • LG München II, 01.04.2021 - 1 O 4787/13

    Nutzungsentschädigung bei geringer Nutzung und langer Ausfallzeit

    Zumindest begründet der lange Zeitraum aber eine von dem Geschädigten zu entkräftende tatsächliche Vermutung für einen fehlenden Nutzungswillen (vgl. OLG München, Urteil vom 27.05.2020, Az. 10 U 6795/19, Rz. 8 m.w.N).%4) Von einem fortbestehenden Nutzungswillen kann ausgegangen, mithin die Vermutung widerlegt werden, wenn der Geschädigte - wie vorliegend - konkret nachweisen kann, dass die finanziellen Mittel für eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung fehlen (vgl. OLG München, Urteil vom 27.05.2020, Az. 10 U 6795/19, Rz. 10; OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016, Az. 12 U 1090/15; Rz. 6/7; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2014 - 1 U 151/13, Rz. 36).

    Fraglich ist außerdem, ob sich viele private Kreditgeber gefunden hätten, die einer fast 80-jährigen geschiedenen Frau, deren Rente mit der Grundsicherung aufgestockt wird, einen Kredit gewähren würden.%4) Die Höhe der Nutzungsentschädigung wird auch weder durch den Wert des klägerischen Fahrzeugs, noch durch die Vorhaltekosten beschränkt (OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016, Az. 12 U 1090/15).

  • AG Hamburg-Harburg, 06.02.2023 - 648 C 22/22
    Will der gegnerische Versicherer weitere Informationen oder benötigt er zusätzliche Nachweise, so müsste er diese vom Geschädigten anfordern (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016, 12 U 1090/15, BeckRS 2016, 15286, Rn. 9; OLG Dresden, OLG Dresden, Urteil vom 30.06.2010, 7 U 313/10, BeckRS 2011, 16655, (LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014, 13 S 189/13, NJW 2014, 2292 (2293).; für geringe Anforderungen insoweit auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2020, 1 U 294/19, BeckRS 2020, 41175, Rn. 5).
  • LG Bonn, 01.06.2018 - 2 O 331/17
    Zwar ist, wie andererseits betont wird (etwa OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016 - 12 U 1090/15; OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2012 - 22 U 48/12, jeweils unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 25.01.2005 - VI ZR 112/04), die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung nicht durch den Wert des beschädigten Fahrzeugs begrenzt.
  • OLG Koblenz, 29.07.2021 - 12 U 291/21

    Geltendmachung von Standkosten; Vorliegen eines anspruchsmindernden

    Der Senat sieht hier auch durchaus eine Parallele zu denjenigen Fällen als gegeben an, in denen nach einem Verkehrsunfall ein hoher Nutzungsausfall für einen langen Zeitraum geltend gemacht wird, dies aufgrund fehlender finanzieller Mittel zur Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs (siehe u.a. OLG Koblenz, 12 U 1090/15, Urteil vom 27.06.2016, juris = Schaden-Praxis 2017, 484).
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