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   OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16   

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https://dejure.org/2016,45223
OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16 (https://dejure.org/2016,45223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 (https://dejure.org/2016,45223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 12 U 130/16 (https://dejure.org/2016,45223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung widerrufener Lebensversicherungsverträge; Rückabwicklung gezogener Nutzungen

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5a VVG vom 21.07.1994, § 8 VVG vom 21.07.1994, § 242 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell: Berücksichtigung von Nutzungen bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a; VVG § 8; BGB § 812
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung widerrufener Lebensversicherungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückabwicklung widerrufener Lebensversicherungsverträge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Denn auch im Rahmen des Antragsmodells fehlt es an einer ordnungsgemäßen Belehrung (im Rahmen des Policenmodells wäre eine Belehrung im Antragsformular von vornherein unzureichend, BGH VersR 2016, 973 Rn. 18).

    Grundsätzlich kann die Beklagte ein schutzwürdiges Vertrauen schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Rücktrittsbelehrung erteilte (vgl. BGH VersR 2016, 973 mwN.).

    Auch der Umstand, dass der Rücktritt erst rund sieben Jahre nach der Kündigung und Abwicklung des Vertrags erfolgte, rechtfertigt nicht die Annahme einer Verwirkung (vgl. Zu ähnlichen Konstellationen BGH VersR 2016, 973; VersR 2016, 450, je mwN.).

  • BGH, 13.01.2016 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Etwas anderes kann sich im Einzelfall ergeben, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5).

    Die jahrelange normale Vertragsdurchführung allein genügt dafür nicht (BGH Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; Senat, VersR 2015, 1115 Rn. 39).

  • BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11

    Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Das erfordert eine Form der Belehrung, die dem Aufklärungsziel Rechnung trägt und darauf angelegt ist, den Angesprochenen aufmerksam zu machen und das maßgebliche Wissen zu vermitteln (BGH VersR 2015, 224 Rn. 16 mwN.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 2015, 224) findet § 8 Abs. 5 S. 4 VVG a.F. als Folge europarechtskonformer Gesetzesauslegung keine Anwendung.

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Es zielte auf eine Rückzahlung aller eingezahlten Prämien zuzüglich Zinsen und damit auf eine weit übersetzte Forderung (vgl. BGH VersR 2015, 1101 Rn. 49).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 7 U 80/16

    Private Rentenversicherung: Treuwidrige Ausübung des Widerspruchsrechts gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Denn es ist nicht ersichtlich, dass die jetzigen Anwaltskosten auf der damaligen Pflichtverletzung der Beklagten - nämlich der nicht ordnungsgemäßen Belehrung - beruhen (vgl. dazu OLG München, Urt. v. 12.11.2015 - 14 U 103/13, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Urt. v. 28.07.2016 - 7 U 80/16, juris Rn. 97, je mwN.).
  • OLG München, 12.11.2015 - 14 U 103/13

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Versicherungspolicen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Denn es ist nicht ersichtlich, dass die jetzigen Anwaltskosten auf der damaligen Pflichtverletzung der Beklagten - nämlich der nicht ordnungsgemäßen Belehrung - beruhen (vgl. dazu OLG München, Urt. v. 12.11.2015 - 14 U 103/13, juris Rn. 27; OLG Stuttgart, Urt. v. 28.07.2016 - 7 U 80/16, juris Rn. 97, je mwN.).
  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Entgegen der Auffassung der Beklagten verstößt diese richterliche Rechtsfortbildung nicht gegen höherrangiges Recht (BGH aaO.; zu § 5a VVG a.F. vgl. auch BVerfG VersR 2016, 1037).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Mit der ausgesprochene Kündigung des Versicherungsvertrages wird gerade nicht der Eindruck erweckt, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, sondern das Gegenteil zum Ausdruck gebracht; sein Wahlrecht zwischen Kündigung und Rücktritt konnte er dabei - mangels ausreichender Belehrung über sein Rücktrittsrecht - nicht sachgerecht ausüben (vgl. BGH VersR 2014, 817 Rn. 36 mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2015 - 12 U 122/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Widerruf eines fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Die jahrelange normale Vertragsdurchführung allein genügt dafür nicht (BGH Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; Senat, VersR 2015, 1115 Rn. 39).
  • BGH, 23.09.2015 - IV ZR 179/14

    Lebens- und Rentenversicherungsvertrag: Europarechtswidrigkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16
    Die erforderlichen Unterlagen hatte der Kläger bereits bei Antragstellung erhalten, sie sind ihm nicht erst mit dem Versicherungsschein übermittelt worden (sog. Policenmodell nach § 5a VVG a.F.; vgl. BGH r+s 2015, 539).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 488/14

    Rückzahlung geleisteter Versicherungsprämien bei einer nach dem Policenmodell

  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 348/15
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Fehlerhaftigkeit der

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

  • OLG Köln, 17.04.2015 - 20 U 228/14

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

  • OLG Köln, 14.08.2015 - 20 U 71/15

    Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines

  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 12 U 165/22

    Nachbarschutz in Baden-Württemberg: Ausschlussfrist für einen Anspruch auf

    Denn die Beklagten befanden sich nicht in Verzug, als die Gebührenforderung entstand (vgl. Senat, Urteil vom 06.12.2016 - 12 U 130/16, juris Rn. 30; BGH, Urteil vom 25.04.2017 - XI ZR 212/16, juris Rn. 15).
  • KG, 28.02.2017 - 6 U 65/16

    Private Rentenversicherung: Anspruch auf Herausgabe tatsächlich gezogener

    Soweit der BGH in dem Urteil vom 1.6.2016 - IV ZR 482/14 Rn. 27 f. eine abweichende Berechnung vorgenommen hat, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, in der er eine Aufgabe seiner vorherigen Rechtsprechung nicht thematisiert hat, so dass diese Entscheidung keinen hinreichenden Anlass bietet, von der bis dahin ergangenen Rechtsprechung und der vorgenommenen Berechnung abzuweichen (ebenso: OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.12.2016 - 12 U 130/16 Rn. 25, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 79/18

    Anforderungen an die Verbraucherinformationen beim Abschluss einer

    An einer ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung kann es fehlen, wenn die Belehrung inmitten eines Textblocks abgedruckt ist, der weitere Informationen, etwa über die Ermächtigung zur Entbindung von der Schweigepflicht, zur Datenverarbeitung und zum Widerspruch in der Unfallversicherung, enthält, und der Hinweis auf das Rücktrittsrecht innerhalb des Textblocks in keiner Weise drucktechnisch hervorgehoben wird (so im Fall BGH, VersR 2015, 224 und im Fall OLG Karlsruhe, r+s 2017, 178).
  • OLG Köln, 09.01.2017 - 20 U 229/16

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss eines

    Daran mag es fehlen, wenn die Belehrung (wie auch in dem vom Kläger herangezogenen Fall des OLG Karlsruhe, BeckRS 2016, 20807) innerhalb eines mehrere Absätze umfassenden Textblocks erfolgt, der eine Vielzahl von sonstigen Hinweisen enthält.
  • OLG Dresden, 21.12.2017 - 4 U 1351/17

    Treuwidrigkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag nach Verwendung als

    Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1351/17

    Treuwidrigkeit des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag nach Verwendung als

    Die kann im Einzelfall dann vorliegen, wenn der Versicherungsnehmer durch sein Verhalten den Eindruck erweckt hat, den Vertrag unbedingt fortsetzen zu wollen, und sein nachträglicher Widerspruch deshalb treuwidrig erscheint; erforderlich sind dabei aber besonders gravierende Umstände (BGH r+s 2016, 339), etwa der Neuabschluss nach Kündigung oder der wiederholte Einsatz der Versicherung als Kreditmittel (BGH, r+s 2016, 230 f.; Beschl. v. 13.01.2016 - IV ZR 117/15, juris Rn. 5; OLG Karlsruhe, Urt. vom 06.12.2016 - 12 U 130/16 -, Rn. 16, juris).
  • OLG Stuttgart, 08.02.2018 - 7 U 205/17

    Kapitallebens- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an eine

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie - bzw. ihre Rechtsvorgängerin - die Situation selbst herbeigeführt hat, indem diese dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilte (vgl. nur BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11 - juris Rn. 39; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2016, 12 U 130/16 - juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 20 U 129/18
    An einer ausreichenden drucktechnischen Hervorhebung kann es fehlen, wenn die Belehrung inmitten eines Textblocks abgedruckt ist, der weitere Informationen, etwa über die Ermächtigung zur Entbindung von der Schweigepflicht, zur Datenverarbeitung und zum Widerspruch in der Unfallversicherung, enthält, und der Hinweis auf das Rücktrittsrecht innerhalb des Textblocks in keiner Weise drucktechnisch hervorgehoben wird (so im Fall BGH, VersR 2015, 224 und im Fall OLG Karlsruhe, r+s 2017, 178).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2018 - 7 U 210/17

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Ordnungsgemäßheit einer Belehrung über das

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie den Klägern keine ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht erteilte (vgl. nur BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11 - juris Rn. 39; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2016, 12 U 130/16 - juris Rn. 16 m.w.N.).
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