Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 15.12.1988

Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88   

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OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88 (https://dejure.org/1991,1584)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.1991 - 12 U 130/88 (https://dejure.org/1991,1584)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 1991 - 12 U 130/88 (https://dejure.org/1991,1584)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Sachmangels; Anforderungen an die Geltendmachung von Schadensersatz aus einem Werkvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Mangelhaftigkeit von Spanplatten bei Formaldehydemission (IBR 1991, 440)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1077
  • BauR 1991, 759
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Nürnberg, 15.01.1992 - 9 U 3700/89

    Formaldehyd- und Lindanausdünstungen eines Fertighauses als Baumangel

    Sie richtet sich als Maßnahme der öffentlichen Gesundheitsvorsorge für den hier in Betracht kommenden Bereich der Holzwerkstoffe ausschließlich an die Hersteller und/oder Vertreiber von Holzwerkstoffen und Möbeln, die aus solchen Stoffen hergestellt werden (OLG Köln NJW-RR 1991, 1077, 1078).

    Der Bestimmung der Schadstoffkonzentration in der Raumluft kann überdies unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistungshaftung das in der Richtlinie über die Klassifizierung von Spanplatten bezüglich der Formaldehydabgabe beschriebene Prüfverfahren zur Bestimmung der Emissionswerte nicht zugrundegelegt werden, obgleich diese Richtlinie durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 29. April 1981 (MAB1 1981, Seite 182) in die beim Institut für Bautechnik geführte Liste von Baustoffnormen und anderen technischen Richtlinien für die Überwachung (Güteüberwachung) aufgenommen wurde und damit als anerkannte Richtlinie für die Überwachung (Güteüberwachung) nach Artikel 25 Abs. 2 BauB0 gilt (vgl. auch: OLG Köln NJW-RR 1991, 1077, 1079).

    Folgerichtig ist wegen der gänzlichen Unbrauchbarkeit der Werkleistung die Werklohnforderung der Beklagten auf Null zu mindern, weshalb der Kläger zu Recht die von ihm entrichtete Vergütung zurückverlangt (BGH NJW 1965, 152, 153; OLG Saarbrücken NJW-RR 1987, 470; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077, 1080; LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 1986, 1466, 1467; Ingenstau-Korbion, 11. Aufl., § 13 VOB/B Rdnr. 644).

  • LG Mönchengladbach, 17.06.2015 - 4 S 141/14

    Bauprodukte ohne CE-Kennzeichnung verwendet: Leistung mangelhaft!

    Schließlich zählen zu den Arbeiten an einem Bauwerk nicht nur Herstellungsmaßnahmen, erfasst sind vielmehr auch solche Arbeiten, die für die Erneuerung und den Bestand des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden ( vgl. BGH NJW 1993, 3195; BGH NJW-RR 1991, 1077, 1082 ).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 52/99

    Außergewöhnliche Belastungen bei Formaldehydemission

    Die Empfindlichkeit der Klägerin gegenüber der Formaldehydbelastung dürfte bei Anschaffung der schadstoffbelasteten Möbel noch nicht bekannt gewesen sein; auch waren die Voraussetzungen einer entsprechenden Schadstoffbelastung für die zivilrechtliche Sachmängelhaftung noch nicht abschließend geklärt (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 1993 VII ZR 74/92, Verbraucher und Recht 1993, 320; des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 26. Oktober 1990 22 U 18/90, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1991, 1495; des OLG Nürnberg vom 15. Januar 1992 9 U 3700/89, NJW-RR 1993, 1300, und des OLG Köln vom 6. Mai 1991 12 U 130/88, NJW-RR 1991, 1077).
  • OLG Hamburg, 09.03.2005 - 13 U 19/01

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen

    Eine weitergehende Verpflichtung des Werkunternehmers ist auch nicht den von Werner/Pastor zitierten BGH-Entscheidungen (Urt. v. 17.050.1984 - VII ZR 169/82 = BauR 1984, 510 = NJW 1984, 2457; Urt. v. 06.05.1985 - VII ZR 304/83 = BauR 1985, 567; Urt. v. 20.11.1986 - VII ZR 360/85 = BauR 1987, 207; Urt. v. 20.04.1989 - VII ZR 80/88 = BauR 1989, 462 = NJW-RR 1989, 849) oder den Entscheidungen des OLG Frankfurt a.M. vom 27.05.1981 (17 U 82/80 = NJW 1983, 456) OLG Köln vom 06.05.1991 (12 U 130/88 = NJW-RR 1991, 1077) zu entnehmen.
  • OLG Köln, 16.06.1997 - 16 U 98/96

    Stillschweigende Risikoübernahme durch den Auftraggeber

    Der Unternehmer schuldet ein dauerhaft mangelfreies Werk, so daß er innerhalb der Gewährleistungsfrist jedenfalls auf Nachbesserung haftet, wenn sich seine Bauleistung im Nachhinein als fehlerhaft erweist, mag sie auch früheren bautechnischen Erkenntnissen voll entsprochen haben ( vgl. OLG Köln, BauR 1991, 759, 762 ).

    Es kann daher dahinstehen, daß Schadensersatzansprüche der Beklagten gegen die Klägerin auch deshalb nicht in Betracht kommen, weil bei einer nachträglichen Änderung der bautechnischen Erkenntnisse von einem Verschulden des Unternehmers nicht ausgegangen werden kann ( vgl. OLG Köln, BauR 1991, 759, 760; OLG Köln, Urteil vom 16. März 1994 - 27 U 3/94 - Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 1456 a. E. ).

  • OLG Köln, 03.06.2014 - 22 U 185/11

    Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!

    Anders verhält es sich nur insoweit, als bezüglich einer einen Werkmangel ergebenden Abweichung vom Vertragssoll auch spätere Erkenntnisse der Bautechnik maßgebend sein können, weil insoweit (anders als zur Bestimmung eines Leistungssolls) für die Bewertung der Ordnungsmäßigkeit einer Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme auch noch nachträglich erzielte neuere wissenschaftliche und/oder technische Erkenntnisse zu berücksichtigen sein können (OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juni 2005 - 13 U 1934/02 -, juris; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077 [1078]), geht es doch dann nur darum, einen von Anfang an tatsächlich vorhandenen Fehler, also eine tatsächliche Abweichung vom Vertragssoll, gleichsam unter Einsatz neuer Erkenntnisse aufzuspüren und festzustellen (OLG Nürnberg, Urteil vom 23. Juni 2005 - 13 U 1934/02 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 23.06.2005 - 13 U 1934/02

    Zur Beurteilung der Frage, wann bei einer Werkleistung das Leistungssoll nicht

    Anders als zur Bestimmung eines Leistungssolls sind für die Bewertung der Ordnungsmäßigkeit einer Werkleistung zum Zeitpunkt der Abnahme auch noch nachträglich erzielte neuere wissenschaftliche und/oder technische Erkenntnisse zu berücksichtigen (Werner-Pastor, Der Bauprozeß, 10. Aufl., Rn. 1467, 1468; OLG Köln NJW-RR 1991, 1077/1078); geht es doch dann "nur" darum, einen von Anfang an tatsächlich vorhandenen Fehler, also eine tatsächliche Abweichung vom Vertragssoll, gleichsam unter Einsatz neuer Erkenntnisse aufzuspüren und festzustellen.
  • OLG Köln, 03.03.2000 - 11 U 46/98

    Empfehlung in einer Leistungsbeschreibung: Bedeutung?

    Damit standen die von der Klägerin zu erbringende Leistung und der damit verbundene Erfolg ihrer Leistung hinreichend fest; und die Leistungsbeschreibung der Beklagten deckte damit auch Maßnahmen jeder Art ab, die erforderlich werden konnten, dieses Ziel zu erreichen (vgl. BGH, BauR 1991, 759 = NJW-RR 1992, 1046; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 406, Ziff. 3 der Gründe).
  • OLG Bamberg, 06.10.1999 - 3 U 66/97

    Enthält die Vereinbarung "umweltfreundliche Materialien" eine Zusicherung?

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  • OLG Rostock, 10.09.2003 - 10 WF 142/03

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen

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  • AG Bad Säckingen, 21.08.1992 - 1 C 191/91

    Mietminderung bei den Grenzwert übersteigender Formaldehyd-Belastung der Raumluft

  • OLG Köln, 05.05.1999 - 11 U 167/98

    Ersatz von Nachbesserungskosten aufgrund der Beseitigung vorhandener Mängel der

  • AG Königstein/Taunus, 06.07.2000 - 21 C 1807/99
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   OLG Karlsruhe, 15.12.1988 - 12 U 130/88   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1990, 377
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