Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 13.03.2014 | SG Potsdam, 07.03.2014

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.02.2014 - 12 U 133/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2517
OLG Brandenburg, 13.02.2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,2517)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,2517)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,2517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Werkvertrages hinsichtlich der Pflicht zur Abdichtung des Kellers eines Wohnhauses

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Werkunternehmers wegen fehlgeschlagener Abdichtung eines Kellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631; BGB § 133; BGB § 157
    Auslegung eines Werkvertrages hinsichtlich der Pflicht zur Abdichtung des Kellers eines Wohnhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Enthaftung für Mängel durch versteckte Hinweise!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Feuchter Keller: Werkunternehmer schuldet dauerhafte Trockenlegung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die dauerhafte Trockenlegung eines feuchten Kellers

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fehlgeschlagene Kellerabdichtung - Trockenlegung des Kellers als Leistungserfolg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feuchter Keller - Werkunternehmer schuldet dauerhafte Trockenlegung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werkvertraglich geschuldete Pflicht zur Abdichtung des Kellers eines Wohnhauses kann bei Misslingen Schadensersatzanspruch begründen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feuchter Keller: Werkunternehmer schuldet dauerhafte Trockenlegung

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Aufklärung muss deutlich sein

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Bei Beauftragung der Abdichtung eines Kellers mit einem bestimmten vereinbarten Abdichtsystem schuldet der Auftragnehmer die Trockenlegung des Kellers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werkvertraglich geschuldete Pflicht zur Abdichtung des Kellers eines Wohnhauses kann bei Misslingen Schadensersatzanspruch begründen

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Werkunternehmer schuldet dauerhafte Keller-Trockenlegung

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Baurecht: Immer wieder funktionaler Mangelbegriff!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werkunternehmer schuldet dauerhafte Trockenlegung des Kellers auch mit nicht vereinbarter Ausführungsart - Grundstückseigentümer hat bei mangelhafter Kellerabdichtung Anspruch auf Schadensersatz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abdichtung gegen Feuchtigkeit beauftragt: Trockenlegung des Kellers geschuldet! (IBR 2014, 264)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1047
  • NZBau 2014, 767
  • BauR 2014, 1046
  • BauR 2014, 1155
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2014 - 12 U 133/13
    Ist eine bestimmte Funktionstauglichkeit des Werkes vereinbart und ist dieser Erfolg mit der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart oder den anerkannten Regeln der Technik nicht zu erreichen, schuldet der Unternehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, Az.: VII ZR 183/05, Rn. 15-18; zitiert nach juris).
  • BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06

    Anforderungen an die Ausführung einer Rollladenanlage bei Frost; Erhaltung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.02.2014 - 12 U 133/13
    Die vom Sachverständigen L... für erforderlich gehaltene Bauwerksdiagnostik, für die er einen Betrag von 6.000 EUR netto veranschlagt hat, sind Sowieso-Kosten, die der Kläger auch im Rahmen der Gewährleistung zu tragen hat (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25.01.2007, Az.: VII ZR 41/06, Rn. 16 - m. w. Nachw.; zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2015 - 22 U 154/14

    Auslegung eines Werkvertrages hinsichtlich der geschuldeten Werkleistung

    Das LG hat dabei zutreffend berücksichtigt, dass die Beklagte aus der Ortsbesichtigung v o r Angebotsabgabe und v o r Vertragsabschluss gewusst hat, dass es dem Kläger darum ging, diese Feuchtigkeit mit den dafür erforderlichen Maßnahmen zu beseitigen, die Beklagte auf dieser Grundlage ihr Angebot abgegeben, der Kläger dieses Angebot angenommen hat und dabei das Angebot dahingehend verstehen durfte, dass die von der Beklagten vorgesehenen Werkleistungen zur endgültigen und vollständigen Beseitigung der zuvor besichtigten Durchfeuchtungserscheinungen geeignet seien und zu einem entsprechenden Werkerfolg führen würden (vgl. auch OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2009, 3 U 80/08, www.juris.de, dort Rn 34; OLG Brandenburg, Urteil vom 13.02.2014, 12 U 133/13, www.juris.de, dort Rn 34 mwN).
  • OLG Hamm, 03.12.2020 - 24 U 14/20

    Planung eines Warmdaches: Architekt muss detaillierte Angaben zu den Anschlüssen

    Die Leistungsvereinbarung der Parteien wird nämlich überlagert von der Herstellungspflicht, die dahin geht, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes, funktionstaugliches Werk zu erbringen; es gilt der funktionale Mangelbegriff, wonach eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit anzunehmen ist, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2011 - VII ZR 87/11 - NJW 2011, 3780; BGH, Urteil vom 08. November 2007 - VII ZR 183/05 - zitiert nach juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Februar 2014 - 12 U 133/13 - zitiert nach juris).

    Das gilt unabhängig davon, ob die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben (vgl. hierzu Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Februar 2014 - 12 U 133/13 - zitiert nach juris) oder die anerkannten Regeln der Technik eingehalten worden sind.

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 21 U 62/14

    Haftung des Unternehmers bei in dem Keller des errichteten Bauwerks eindringender

    Aus der Natur der Leistung ergibt sich, dass das Bauwerk und dessen Teile so abgedichtet sein müssen, dass keine Feuchtigkeit eintritt (vgl. OLG Düsseldorf Urteil vom 5.2.2013 - 23 U 185/11, IBR 2013, 612, mit Anm. Meyer; ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 13.2.2014, 12 U 133/13, IBR 2014, 264).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 60/16

    Trocken heißt trocken!

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze ist der von den Parteien geschlossene Werkvertrag gemäß §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen, dass die Beklagte hier als Leistungssoll zwar nur eine bestimmte Ausführungsart, nämlich die in den Vertragsunterlagen näher beschriebene Abdichtung mittels Injektionsverfahrens, als werkvertraglichen Leistungserfolg indes zugleich eine dauerhafte Trockenlegung des Kellers schuldete (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Januar 2015, Az.: I-22 U 154/14; OLG Schleswig, Urteil vom 31. Juli 2009, Az.: 3 U 80/08; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13. Februar 2014, Az.: 12 U 133/13).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5083
OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,5083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,5083)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 2014 - 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,5083)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für alternative Behandlungsmethoden bei einer unheilbaren Krankheit des Versicherungsnehmers in der privaten Krankenversicherung

  • rabüro.de

    Zur Eintrittsfähigkeit der privaten Krankenversicherung für alternative Behandlungsmethoden bei einer unheilbaren Krankheit des Versicherungsnehmers

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    MBKK 76 § 4 Abs. 6
    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode bei einer unheilbaren Krankheit

  • Justiz Baden-Württemberg

    Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten in der privaten Krankenversicherung: Erfolgsaussichten einer alternativen Behandlungsmethode bei unheilbarer Krankheit

  • rechtsportal.de

    MB/KK 76 § 4 Abs. 6
    Eintrittsfähigkeit der privaten Krankenversicherung für alternative Behandlungsmethoden bei einer unheilbaren Krankheit des Versicherungsnehmers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Privatversicherter Leukämie-Patient hat keinen Anspruch auf zusätzliche Neuraltherapie bei einem Heilpraktiker

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Privatversicherter Leukämie-Patient hat keinen Anspruch auf zusätzliche Neuraltherapie bei einem Heilpraktiker

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2014, 991
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Ausreichend ist es insoweit grundsätzlich, wenn es eine wirksame und lebensverlängernde Therapie für die Leukämieerkrankung bzw. die Pure-cell-Aplasie gibt, sodass zumindest eine auf die Verhinderung einer Verschlimmerung der Krankheit abzielende Heilbehandlungsmethode gegeben ist (BGH, NJW 1996, 3074 = juris, Tz. 20).

    Dabei muss die gewählte Behandlungsmethode auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruhen, der die prognostizierte Wirkweise der Behandlung auf das angestrebte Behandlungsziel zu erklären vermag (BGH, Urteil v. 10.07.1996 - IV ZR 133/95, juris, Tz. 22 f.).

    In gleicher Weise ist zu berücksichtigen, ob entsprechende Behandlungen schon zuvor in einer solchen Anzahl stattgefunden haben, die Aussagen darüber zulässt, ob die Behandlung den mit ihr erstrebten Erfolg mit derselben Erfolgsprognose wie die Schulmedizin zu erreichen geeignet ist (BGH, a.a.O., BGH, Urteil v. 10.07.1996 - IV ZR 133/95, juris, Tz. 23 f.).

    Solches lässt sich insbesondere der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (VersR 1996, 1224 ff.) nicht entnehmen.

  • BGH, 30.10.2013 - IV ZR 307/12

    Private Krankenversicherung: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Eine andere rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Frage, ob es sich bei den streitgegenständlichen Behandlungsmethoden und Arzneimittel, für welche die Kläger Kostenerstattung begehren, um solche handelt, die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen (§ 4 Abs. 6 S. 2 2. Alt. MB/KK 76), ergibt sich entgegen der Rechtsansicht der Kläger auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2013 (IV ZR 307/12, VersR 2013, 1558).

    Die Kläger wurden mit Verfügung des Senats vom 13.01.2014 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.10.2013 - IV ZR 307/12 - darauf hingewiesen, dass ihrem Vortrag keine hinreichende Darstellung der Behandlungsziele der schulmedizinisch anerkannten und der einzelnen im Streit befindlichen Behandlungsmaßnahmen entnommen werden kann, und dass die bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten - schon im ersten Rechtszug insoweit unklaren - pauschalen Darlegungen keinen Anlass zu einer weiteren Beweiserhebung bieten dürften.

    Andererseits kann auf eine bisher fehlende Veröffentlichung die Verneinung der Eignung und medizinischen Notwendigkeit der Behandlung nicht gestützt werden (BGH, Beschl. v. 30.10.2013 - IV ZR 307/12, juris, Tz. 18).

  • BGH, 19.03.2009 - IX ZB 152/08

    Bedeutung einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung geltend gemachten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Wie sich jedoch aus §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschl. v. 09.07.1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486; BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 8).

    Mangels einer Antragstellung in mündlicher Verhandlung darf über eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Klageerweiterung nicht entschieden werden (BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 9; OLG München, ZIP 1981, 321).

  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Gegen die Wirksamkeit der Bestimmung des § 4 Abs. 6 MB/KK 76, die als Nachfolgeklausel der vom Bundesgerichtshof für unwirksam angesehenen "Wissenschaftsklausel" (vgl. BGHZ 123, 83) eingeführt wurde, bestehen keine Bedenken (OLG Karlsruhe, Urteil v. 31.08.2000 - 19 U 243/00 - juris Tz. 10; Bach/Moser, a.a.O., § 4 MB/KK, Rn. 57; vgl. BGH Urteil v. 30.10.2002 - IV ZR 60/01, juris Tz. 23 ff. zum gleichlautenden § 4 Abs. 6 MB/KK94).

    (1) Die Methoden und Arzneimittel der alternativen Medizin müssen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich aufgrund praktischer Erfahrung geeignet sein, den angestrebten Erfolg der Heilbehandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 MB/KK 76 ebenso zu bewirken wie Methoden und Arzneimittel der Schulmedizin, es muss die gleiche Erfolgsprognose bestehen (BGH, NJW 2003, 294 = juris, Tz. 20; OLG Köln, Beschl. v. 26.02.2010 - 20 U 159/09, juris, Tz. 5).

  • LG Baden-Baden, 26.08.2013 - 1 O 1/09

    Krankheitskostenversicherung: Erstattungsfähigkeit der Kosten für eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 26.08.2013 - 1 O 1/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass bei der Kostenentscheidung in Ziffer 2 der Zusatz "als Gesamtschuldner" entfällt.
  • BGH, 09.07.1997 - IV ZB 11/97

    Rechtshängigkeit einer nach Schluß der mündlichen Verhandlung erfolgten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Wie sich jedoch aus §§ 256 Abs. 2, 261 Abs. 2, 297 ZPO ergibt, ist die Erhebung einer neuen Klageforderung oder einer Klageerweiterung durch einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatz unzulässig, weil Sachanträge spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen (BGH, Beschl. v. 09.07.1997 - IV ZB 11/97, NJW-RR 1997, 1486; BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 8).
  • OLG Karlsruhe, 31.08.2000 - 19 U 243/99

    Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Maßnahme der alternativen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Vielmehr kommt es darauf an, dass allgemein - auch von einem der alternativen Fachrichtung unvoreingenommen gegenüberstehenden Sachverständigen - die Eignung der konkreten Behandlung in der alternativen medizinischen Ausrichtung bejaht wird (OLG Karlsruhe, Urteil v. 31.08.2000 - 19 U 243/99 - juris, Tz. 9; Bach/Moser, PKV, § 4 MB/KK, Rn. 59).
  • OLG München, 04.02.1981 - 7 U 3098/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Mangels einer Antragstellung in mündlicher Verhandlung darf über eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichte Klageerweiterung nicht entschieden werden (BGH, Beschl. v. 19.03.2009 - IX ZB 152/08, juris Tz. 9; OLG München, ZIP 1981, 321).
  • OLG Köln, 26.02.2010 - 20 U 159/09

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für eine Orthokin-Therapie in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    (1) Die Methoden und Arzneimittel der alternativen Medizin müssen in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich aufgrund praktischer Erfahrung geeignet sein, den angestrebten Erfolg der Heilbehandlung i. S. v. § 1 Abs. 2 MB/KK 76 ebenso zu bewirken wie Methoden und Arzneimittel der Schulmedizin, es muss die gleiche Erfolgsprognose bestehen (BGH, NJW 2003, 294 = juris, Tz. 20; OLG Köln, Beschl. v. 26.02.2010 - 20 U 159/09, juris, Tz. 5).
  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.03.2014 - 12 U 133/13
    Unter Berücksichtigung des Charakters der Krankheitskostenversicherung als Passivenversicherung setzt ein entsprechendes Feststellungsbegehren eine bereits aktualisierte und hinreichend konkretisierte Behandlung voraus (BGH, NJW-RR 2006, 678 = juris, Tz. 14 ff.).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

  • OLG Hamm, 30.08.2017 - 20 U 137/16

    Private Krankenversicherung: "Schulmedizinische Leistungen" in einer TCM-Klinik

    Sie trifft die Darlegungs- und Beweislast, dass die tatsächlichen Behandlungen und verabreichen Arzneimittel von der Schulmedizin anerkannt sind oder als ebenso erfolgversprechend in der Praxis angesehen werden (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2014, 991ff., bei juris Langtext Rn. 28 m.w.N.).

    Vielmehr ist entscheidend, dass allgemein - auch von einem der alternativen Fachrichtung unvoreingenommen gegenüberstehenden Sachverständigen - die Eignung der konkreten Behandlung in der alternativen medizinischen Ausrichtung bejaht wird (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2014, 991ff., bei juris Langtext Rn. 36 m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 03.04.2019 - 11 U 160/18

    Eintrittspflicht der privaten Krankenkostenversicherung für die Kosten einer

    Er muss neben der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme auch darlegen und beweisen, dass sich die angewandte Methode bzw. die angewandten Arzneimittel in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. März 2014 - 12 U 133/13 -, juris, Rn. 28).
  • AG Kassel, 10.07.2014 - 435 C 4728/09

    Kein Sachverständiger will Gutachten erstatten: Beweismittel unerreichbar!

    Beweisbelastet für die Frage der Notwendigkeit einer Behandlung ist dabei der Versicherungsnehmer (OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2014 - 12 U 133/13, zit. n. Juris), hier folglich der Kläger.
  • LG Köln, 21.12.2016 - 23 O 139/16

    Keine Erstattungspflicht für Kosten einer Behandlung mittels irreversibler

    Dabei muss die gewählte Behandlungsmethode auf einem nach medizinischen Erkenntnissen nachvollziehbaren Ansatz beruhen, der die prognostizierte Wirkweise der Behandlung auf das angestrebte Behandlungsziel zu erklären vermag (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2014, 991; LG Baden-Baden, Urteil vom 26. August 2013, Az. 1 O 1/09).
  • LG Landshut, 16.12.2021 - 82 O 3792/20

    Erkrankung, Streitwert, Versicherungsnehmer, Heilbehandlung, Verfahren,

    Dabei muss die gleiche Erfolgsprognose wie bei einer schulmedizinischen Behandlung bestehen (vgl. OLG Karlsruhe, Versicherungsrecht 14, 991).
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Rechtsprechung
   SG Potsdam, 07.03.2014 - S 12 U 133/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,57016
SG Potsdam, 07.03.2014 - S 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,57016)
SG Potsdam, Entscheidung vom 07.03.2014 - S 12 U 133/13 (https://dejure.org/2014,57016)
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Verfahrensgang

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