Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 24.09.2007

Rechtsprechung
   KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06   

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https://dejure.org/2007,6424
KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6424)
KG, Entscheidung vom 22.02.2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6424)
KG, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,6424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht; Ungeeignetheit des angebotenen Beweismittels für die Beweisfrage

  • Judicialis

    StPO § 244 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 139 Abs. 1; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2
    Ablehnung eines angebotenen Beweismittels im Zivilverfahren wegen Ungeeignetheit analog § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 536/05
  • KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 357 (Ls.)
  • VersR 2008, 275
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 22.12.2003 - 12 U 1362/02

    Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens als kein Verfahrensfehler;

    Auszug aus KG, 22.02.2007 - 12 U 134/06
    Das Gericht kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Anlehnung an § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel für die Beweisfrage ungeeignet ist (OLG Koblenz, Urteil vom 22. Dezember 2003 - 12 U 1362/02 - NJOZ 2004, 814).
  • OLG Saarbrücken, 17.04.2014 - 4 U 406/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts abbiegenden Pkw mit einem parallel

    Die Ungeeignetheit eines Sachverständigenbeweises ist insbesondere dann gegeben, wenn Befundtatsachen fehlen, anhand derer der Sachverständige Feststellungen treffen könnte(KG KGR 2008, 123).
  • LG Berlin, 23.08.2012 - 44 O 262/11

    Kein Anspruch auf Reparatur in einer Vertragswerkstatt und Beilackierungskosten

    Selbst wenn ein Sachverständiger, wie von der Klägerin mit Schriftsatz vom 14. August 2012 vorgetragen, ermitteln könnte, welches der Fahrzeuge das andere zuerst berührt hatte, so lässt dies immer noch keine Rückschlüsse darauf zu, wo auf der Fahrbahn diese Annäherung erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 22.02.2007, 12 U 134/06).
  • KG, 27.04.2009 - 12 U 65/09

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines erstinstanzlich zurückgehaltenen

    Daher entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass das Gericht in einem derartigen Fall das Einholen eines Sachverständigengutachtens wegen Ungeeignetheit ablehnen kann (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123; vom 13. Oktober 2008 - 12 U 211/07 - ).
  • KG, 13.10.2008 - 12 U 211/07

    Verkehrsunfall: Absehen von der Einholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens

    10 Das Landgericht hat zu Recht davon abgesehen, ein Unfallrekonstruktionsgutachten einzuholen, da im Streitfall eine Aufklärung über die Richtigkeit der Unfalldarstellung der Beklagten (oder des Klägers) aus dem durch Fotos dokumentierten Schadensbild an den unfallbeteiligten Fahrzeugen nicht möglich ist; so hat das Landgericht auf S. 10 des angefochtenen Urteils zutreffend das Beweismittel als ungeeignet bezeichnet und betont, dass der Sachverständige aus dem Schadensbild hier nicht feststellen kann, welches der beteiligten Fahrzeuge - unzulässigerweise - in den Fahrstreifen des jeweils anderen gewechselt ist (vgl. zu Folgerungen von Fahrzeugschäden auf den Unfallhergang beim Fahrstreifenwechsel auch Senat, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 12 U 207/05 - NZV 2007, 520 = VRS 113, 92 = KGR 2008, 9; Beschluss vom 22. Februar 2007 - 12 U 134/06 - KGR 2008, 123).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,18449
OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,18449)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.09.2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,18449)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. September 2007 - 12 U 134/06 (https://dejure.org/2007,18449)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzspruch eines Mandanten wegen schlechter anwaltlicher Vertretung bei einem Vergleichsabschluss; Darlegungslast und Beweislast im Regressprozess wegen pflichtwidrigen Verhaltens eines Rechtsanwalts; Autonome Entscheidung des Regressgerichts über den richtigen ...

  • Judicialis

    BRAO § 51b; ; BGB § 203 n.F.; ; BGB § 852 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 1378 Abs. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BRAO § 43; BGB § 249; BGB § 280 Abs. 1; BGB § 675
    Anwaltshaftung wegen Beratungs- und Vertretungsmängeln bei Abschluss eines Unterhaltsvergleichs und im Verfahren über Zugewinnausgleich - Nachweis von pflichtwidrigem Verhalten und Kausalität

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06
    Zu dieser Ausgangslage des Vergleichsabschlusses und zur Frage des "richtigen" Ausgangs des Unterhaltsprozesses im Fall des Scheiterns des tatsächlich abgeschlossenen Vergleichs, welche vom Schadensersatzgericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs autonom zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 72, 328, 330; 124, 86, 96; 133, 110, 111), fehlt aber auch schon ein ausreichender Klägervortrag.
  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06
    Zu dieser Ausgangslage des Vergleichsabschlusses und zur Frage des "richtigen" Ausgangs des Unterhaltsprozesses im Fall des Scheiterns des tatsächlich abgeschlossenen Vergleichs, welche vom Schadensersatzgericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs autonom zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 72, 328, 330; 124, 86, 96; 133, 110, 111), fehlt aber auch schon ein ausreichender Klägervortrag.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06
    Zu dieser Ausgangslage des Vergleichsabschlusses und zur Frage des "richtigen" Ausgangs des Unterhaltsprozesses im Fall des Scheiterns des tatsächlich abgeschlossenen Vergleichs, welche vom Schadensersatzgericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs autonom zu beurteilen ist (vgl. BGHZ 72, 328, 330; 124, 86, 96; 133, 110, 111), fehlt aber auch schon ein ausreichender Klägervortrag.
  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06
    Grundsätzlich hat im Anwaltshaftungsprozess der angeblich Geschädigte ferner auch den Ursachenzusammenhang zwischen der gegebenenfalls festzustellenden Vertragsverletzung und dem Schaden als anspruchsbegründende Voraussetzung darzutun und nachzuweisen; eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast findet insoweit nicht statt (vgl. BGHZ 126, 217, 221 f.).
  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06
    Ein pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts ist vom Mandanten darzulegen und zu beweisen, selbst soweit es dabei um negative Tatsachen geht (vgl. BGH NJW 1987, 1322, 1323; 1993, 1139, 1140; WM 2007, 1183, 1185).
  • BGH, 05.02.1987 - IX ZR 65/86

    Pflicht des Rechtsanwalts zur umfassenden Belehrung und Beratung

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 134/06
    Ein pflichtwidriges Verhalten des Rechtsanwalts ist vom Mandanten darzulegen und zu beweisen, selbst soweit es dabei um negative Tatsachen geht (vgl. BGH NJW 1987, 1322, 1323; 1993, 1139, 1140; WM 2007, 1183, 1185).
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