Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 20.12.2007

Rechtsprechung
   KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07   

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https://dejure.org/2007,5696
KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07 (https://dejure.org/2007,5696)
KG, Entscheidung vom 30.08.2007 - 12 U 141/07 (https://dejure.org/2007,5696)
KG, Entscheidung vom 30. August 2007 - 12 U 141/07 (https://dejure.org/2007,5696)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Kfz-Unfall im Kreisverkehr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung der Pflichten aus § 9 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Ausfahren aus einem Kreisverkehr; Rechtzeitige Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 1 StVO

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pflichten des Fahrzeugführers beim Rechtsabbiegen aus einem Kreisverkehr

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 1; ; StVO § 9 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9 Abs. 1 Satz 1; StVO § 9a
    Zur Rechtzeitigkeit der Anzeige des Abbiegevorgangs im Kreisverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abbiegen im Kreisverkehr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fahrspurwechsel im Kreisverkehr

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfaltspflicht im Kreisverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autofahrer hat erhöhte Sorgfaltspflicht im Kreisverkehr - Beim Verlassen des Kreisels muss rechts gefahren werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 412
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 22.07.2002 - 12 U 9728/00

    Haftung bei einem Unfall an einer Kreuzung mit Lichtzeichen

    Auszug aus KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07
    Will der Kläger eine Mithaftung des Unfallgegners damit begründen, dieser hätte den Unfall durch rechtzeitige unfallverhütende Reaktion vermeiden können, so muss er darlegen und beweisen, dass sich der andere durch überhöhte Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder sich im Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Vorfahrtsverletzung in einer solchen Entfernung vom Kollisionsort befand, dass eine unfallverhütende Reaktion überhaupt möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Urteile vom 14. November 2002 - 12 U 140/01 - KGR 2003, 235=VRS 105, 104 = NZV 2003, 575 und vom 22. Juli 2002 - 12 U 9728/00 - KGR 2003, 20 = VRS 103, 406 = NZV 2003, 378).
  • KG, 06.12.2004 - 12 U 21/04

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vom Erstgericht abweichende

    Auszug aus KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07
    Der Fahrtrichtungsanzeiger des Linksabbiegers ist dann "rechtzeitig" i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann: maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507; Senat, MDR 2005, 806 = VRS 108, 410 = KGR 2005, 665 = NZV 2005, 413).
  • KG, 14.11.2002 - 12 U 140/01

    Haftung des Rechtsabbiegers bei Vordringen durch eine Lücke; Begriff des

    Auszug aus KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07
    Will der Kläger eine Mithaftung des Unfallgegners damit begründen, dieser hätte den Unfall durch rechtzeitige unfallverhütende Reaktion vermeiden können, so muss er darlegen und beweisen, dass sich der andere durch überhöhte Geschwindigkeit außer Stande gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder sich im Zeitpunkt der Erkennbarkeit der Vorfahrtsverletzung in einer solchen Entfernung vom Kollisionsort befand, dass eine unfallverhütende Reaktion überhaupt möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Urteile vom 14. November 2002 - 12 U 140/01 - KGR 2003, 235=VRS 105, 104 = NZV 2003, 575 und vom 22. Juli 2002 - 12 U 9728/00 - KGR 2003, 20 = VRS 103, 406 = NZV 2003, 378).
  • KG, 07.10.2002 - 12 U 41/01

    Beweisführung und Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem

    Auszug aus KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07
    Der Fahrtrichtungsanzeiger des Linksabbiegers ist dann "rechtzeitig" i. S. d. § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO betätigt, wenn sich der Verkehr auf das Abbiegen einstellen kann: maßgeblich dafür ist weniger die Entfernung vom Abbiegepunkt als vielmehr die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat DAR 2002, 557 = VRS 103, 403 = KGR 2003, 3 = NZV 2003, 89 = VersR 2003, 259 (Ls.) = MDR 2003, 507; Senat, MDR 2005, 806 = VRS 108, 410 = KGR 2005, 665 = NZV 2005, 413).
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 87/03

    Zum Rechtsfahrgebot und "Schneideverbot" im einspurigen Kreisverkehr;

    Auszug aus KG, 30.08.2007 - 12 U 141/07
    Für das Ausfahren aus dem Kreisverkehr gilt § 9 Abs. 1 StVO; für das Fahren im Kreisverkehr gilt darüber hinaus das Rechtsfahrgebot des § 2 Abs. 2 StVO (vgl. nur OLG Hamm DAR 2004, 90; Hentschel, aaO, StVO § 2 Rn 32; Heß, in: Janiszewski u a., Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2006, StVO § 2 Rn 49).
  • LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten

    Im Anschluss an diese Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum parallelen Rechtsabbiegen hat das Kammergericht auch seine frühere Auffassung, dass in einem "Kreisverkehr" wie dem ... und unabhängig von den Fahrbahnmarkierungen eine Pflicht des Rechtsabbiegers gelte, sich vor dem Abbiegen möglichst weit rechts einzuordnen (vgl. KG, Beschluss vom 27. August 2007 - 12 U 141/07, NZV 2008, 412), aufgegeben und anerkannt, dass die durch Richtungspfeile gegebene "Empfehlung" des Einordnens in zwei Rechtsabbiegerspuren zu berücksichtigen ist (KG NZV 2009, 498).
  • LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 15/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen einem

    Wer aus dieser Bogenfahrt heraus den Kreisverkehr verlässt, biegt ab (KG VRS 114, 119-122; AG Kempten DAR 2008, 271; Hentschel aaO § 9a StVO Rdn. 12; Nettesheim DAR 2008, 271; vgl. auch OLG Celle VersR 1980, 562).
  • OLG Hamm, 04.02.2020 - 9 U 90/19

    Kreisverkehr, Pflichten beim Rechtsabbiegen

    Denn das Fahren des Fahrzeugs in die vorgenannnte Anhalteposition war letztlich Teil eines beabsichtigten Rechtsabbiegemanövers in die E-straße, so dass aus Sicht des Senats hier nicht § 7 Abs. 5 StVO, sondern die Sonderbestimmung des § 9 StVO, dort namentlich Absätze 1 und 3, einschlägig ist (vgl. dazu allgemein nur Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl., § 7 StVO, Rn. 17 sowie KG, NZV 2008, 412, dort Rn. 11 f. bei juris).
  • KG, 24.07.2008 - 12 U 150/08

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Darlegungs- und Beweislast eines

    Macht der Wartepflichtige eine Mithaftung des bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geltend, so muss er darlegen und beweisen, dass der andere sich infolge der überhöhten Geschwindigkeit außer Stand gesetzt hat, unfallverhütend zu reagieren oder genügend Zeit hatte, sich auf das Verhalten des Wartepflichtigen einzustellen (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 2002 - 12 U 9923/00 - NZV 2003, 378 = KGR 2003, 20 = VM 2003, 26 Nr. 28; Urteil vom 14. November 2002 - 12 U 140/01 - KGR 2003, 235 = VRS 105, 104 = NZV 2003, 575; Beschlüsse vom 21. September 2006 - 12 U 41/06 - VRS 112, 90 = NZV 2007, 306, vom 15. Januar 2007 - 12 U 205/06 - VRS 113, 28 = SP 2007, 315 = NZV 2007, 524, vom 1. Juni 2007 - 12 U 2/07 - KGR 2008, 136 sowie vom 27. August 2007 - 12 U 141/07 - zfs 2008, 258 = KGR 2008, 538).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4088
OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07 (https://dejure.org/2007,4088)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2007 - 12 U 141/07 (https://dejure.org/2007,4088)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 12 U 141/07 (https://dejure.org/2007,4088)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Straßenverkehrsunfall; Mithaftung an einem Unfallgeschehen; Verletzung straßenverkehrsrechtlicher Pflichten; Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § ... 256 Abs. 1; ; ZPO § 282 Abs. 1; ; ZPO §§ 517 ff; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; StVG § 9 Abs. 1; ; StVG § 11 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; PflVG § 3 Nr. 2; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 843 Abs. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1; ; StVO § 25 Abs. 1 S. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Mitverschulden bei Verletzung eines Fußgängers im Straßenverkehr - Höhe des Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fußgängerunfälle - Haftungsabwägung, Quoten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410), darüber hinaus ist auch der Anlass der Unfallfahrt zu berücksichtigen.
  • BGH, 20.01.1998 - VI ZR 59/97

    Freistellung des Geschädigten von der Mithaftung trotz Verstoßes gegen die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Bei der somit im Rahmen der §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung der jeweiligen Unfallbeiträge ist in erster Linie das Maß der Verursachung maßgeblich, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; es kommt für die Haftungsverteilung entscheidend darauf an, ob das Verhalten des Schädigers oder das des Geschädigten den Eintritt des Schadens in wesentlich höherem Maße bewirkt hat (vgl. BGH NZV 1998, 148).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Ein solches Feststellungsinteresse ist regelmäßig nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines weiteren Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; BGH NJW 2004, 1243, 1244; BGH NJW 2001, 3414; von Gerlach, VersR 2000, 525, 531).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Dieser Sachvortrag ist jedoch nach den §§ 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO auch in der Berufungsinstanz zu berücksichtigen, da er seitens der Beklagten nicht bestritten worden ist und unstreitige Tatsachen, die erstmals im Berufungsrechtszug vorgetragen werden, stets zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NJW-RR 2007, 1703; BGH NJW 2005, 291, 292; Zöller/ Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 531 Rn. 21; Musielak/Ball, ZPO, 5. Aufl., § 531 Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.1990 - 1 U 139/89

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines Fußgängers durch den Außenspiegel eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Zwar ist ein Kraftfahrzeugfahrer grundsätzlich nicht berechtigt, die Fahrbahn bis an den rechten Bordstein heran zu befahren, da durch eine solche Fahrweise Fußgänger, die sich auf dem Gehweg aufhalten, gefährdet werden können (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1992, 232).
  • BGH, 02.02.1982 - VI ZR 296/80

    Pflicht eines Taxifahrers zur Anlegung des Sicherheitsgurts auf einer langen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410), darüber hinaus ist auch der Anlass der Unfallfahrt zu berücksichtigen.
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Dabei ist die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts nicht darauf beschränkt, ob die Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Landgericht Rechtsfehler enthält, sondern das Berufungsgericht hat die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt, und gegebenenfalls nach eigenem Ermessen einen eigenen, dem Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag zu finden (vgl. BGH NJW 2006, 1589, 1592).
  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Ein solches Feststellungsinteresse ist regelmäßig nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines weiteren Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 601; BGH NJW 2004, 1243, 1244; BGH NJW 2001, 3414; von Gerlach, VersR 2000, 525, 531).
  • OLG Nürnberg, 13.10.1999 - 4 U 1683/99

    Hinweispflichten des Gerichts im Anwaltsprozeß; Mehrkosten des Unternehmers wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Eines gerichtlichen Hinweises bedarf es jedoch nicht, wenn bereits der Prozessgegner auf die mangelnde Substanziierung hingewiesen hat und die Rüge der fehlenden Schlüssigkeit des Klagevorbringens die nötige Klarheit besitzt und die Partei zuverlässig ins Bild setzt, wofür lediglich allgemein gehaltene Rügen nicht ausreichen (vgl. OLG Köln NJW-RR 2001, 1724, 1725; OLG Nürnberg MDR 2000, 227; OLG Rostock OLG-NL 2005, 206, 207; MüKo/Peters, ZPO, 2. Aufl., § 139 Rn. 21; Musielak/Stadler a.a.O., § 139 Rn. 7).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 264/91

    Verdienstausfall und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Nichtgezahlte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 141/07
    Im Rahmen der bei normalen Straßenverkehrsunfällen nur eingeschränkt zu berücksichtigenden Genugtuungsfunktion ist insbesondere die Schwere des Verschuldens des Schädigers in Ansatz zu bringen (vgl. BGH NJW 1955, 1675; NJW 1982, 985; BGH VersR 1992, 1410), darüber hinaus ist auch der Anlass der Unfallfahrt zu berücksichtigen.
  • OLG Köln, 13.07.2000 - 12 U 114/99

    Pflicht des Gerichts, auf mangelnde Schlüssigkeit des Klagevorbringens hin zu

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 269/97

    Pflichten des Gerichts nach falschen Verständnis eines Hinweises

  • BGH, 27.11.1996 - VIII ZR 311/95

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Provisionszahlung nach Kündigung -

  • LG Bückeburg, 23.01.2004 - 2 O 53/03

    Schmerzensgeldbemessung hinsichtlich der Folgen eines Verkehrsunfalls; Anspruch

  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 85/06

    Berechnung des nach einem investiven Verkauf herauszugebenden Erlöses

  • KG, 15.03.2004 - 12 U 333/02

    Schmerzensgeld: Berücksichtigung von Vergleichsentscheidungen bei der Bemessung

  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

  • OLG Düsseldorf, 09.01.1984 - 1 U 11/83
  • OLG Frankfurt, 03.10.1974 - 1 U 44/74
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

  • BGH, 22.06.1965 - VI ZR 53/64

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Fußgängers durch geringfügig überragende

  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen

    So hat der Senat in einer Entscheidung vom 20.12.2007, Az.: 12 U 141/07, ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR für folgende Verletzungen für angemessen erachtet: Der Geschädigte hatte eine offene Unterschenkelschaftfraktur rechts mit einem beginnenden Compartmentsyndrom, also einer schmerzhaften muskulären Bewegungseinschränkung als Komplikation eines Bruches erlitten, befand sich etwa 7 Wochen in stationärer Behandlung und sah sich 5 operativen Eingriffen ausgesetzt, u. a. auch einer Hauttransplantation vom rechten Oberschenkel; als Folgeschäden verblieben eine Beeinträchtigung des Gangbildes, eine Muskelminderung am rechten Oberschenkel, Operationsnarben sowie Bewegungseinschränkungen im rechten Kniegelenk und im rechten oberen und unteren Sprunggelenk, wobei der rechte Unterschenkel um 1 cm verkürzt war.
  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 22 U 162/08

    Relevante Umstände für die Festsetzung des Schmerzensgeldes

    Bei Personenschäden ist ein Feststellungsinteresse nur dann zu verneinen, wenn auch nicht nur die entfernt in Betracht zu ziehende Möglichkeit besteht, dass körperliche Beschwerden in Zukunft zunehmen (BGH 9.1.2007 - VI ZR 133/06 - OLG Frankfurt am Main 20.4.2007 - 18 U 53/05 - OLG Brandenburg 20.12.2007 - 12 U 141/07 -).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2016 - 10 U 150/14

    Ersatzfähiger Schaden für einen durch Verkehrsunfall verletzten Fachanwalt (hier:

    Dabei ist die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts nicht darauf beschränkt, ob die Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Landgericht Rechtsfehler enthält, sondern das Berufungsgericht hat die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt, und gegebenenfalls nach eigenem Ermessen einen eigenen, dem Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag zu finden (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 141/07, Rn. 22 m. w. N. - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 08.07.2022 - 7 U 106/20

    Doppelte Rückschau; erhöhte Betriebsgefahr Motorrad; Schmerzensgeld;

    So hat das OLG Brandenburg im Fall einer offenen Unterschenkelschaftfraktur mit beginnendem Kompartmentsyndron, die eine stationäre Behandlung von 5 Wochen und 3 Operationen erforderlich machte und als Dauerschaden zu einer Beeinträchtigung des Gangbilds, Operationsnarben, einer Muskelminderung am Oberschenkel, einer Vergröberung der Umrisszeichnungen der Weichteile des Unterschenkels sowie einer endgradigen Bewegungseinschränkung im Kniegelenk und Sprunggelenk sowie zu einer Verkürzung des Unterschenkels um 1 cm und einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit von 10% geführt hat ein Schmerzensgeld von 15.000,00 EUR als angemessen erachtet (Urt. v. 20.12.2007 - 12 U 141/07, BeckRS 2008, 7737).In dem dortigen Fall waren zwar die dem dortigen Kläger eingetretenen Dauerschäden deutlich gravierender als vorliegend, es wurde allerdings ein Mitverschulden des dortigen Klägers von 1/3 berücksichtigt.
  • KG, 18.02.2019 - 25 U 16/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines vom

    Schließlich ist auch das Mitverschulden des Verletzten zu berücksichtigen, wobei dieses bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes nur einen Bemessungsfaktor darstellt (OLG Brandenburg NJOZ 2008, 3993).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2009 - 12 W 40/09

    Prozesskostenhilfebewilligung für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall,

    Der Senat hat in einer Entscheidung vom 20.12.2007, Az.: 12 U 141/07, unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils von einem Drittel ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000,00 EUR für folgende Verletzungen für angemessen erachtet: Der Geschädigte hatte eine offene Unterschenkelschaftfraktur rechts mit einem beginnenden Kompartmentsyndrom, also einer schmerzhaften muskulären Bewegungseinschränkung als Komplikation eines Bruches erlitten, befand sich etwa 7 Wochen in stationärer Behandlung und sah sich 5 operativen Eingriffen ausgesetzt, u. a. auch einer Hauttransplantation vom rechten Oberschenkel; als Folgeschäden verblieben eine Beeinträchtigung des Gangbildes, eine Muskelminderung am rechten Oberschenkel, Operationsnarben sowie Bewegungseinschränkungen im rechten Kniegelenk und im rechten oberen und unteren Sprunggelenk, wobei der rechte Unterschenkel um 1 cm verkürzt war.
  • OLG Zweibrücken, 13.11.2019 - 1 U 153/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Pkw und einem

    Schließlich ist auch das mitwirkende Verschulden des Verletzten zu berücksichtigen, wobei das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich einen Bemessungsfaktor darstellt und von vornherein derjenige Schmerzensgeldbetrag zuzubilligen ist, der unter Berücksichtigung des Mitverschuldensanteils angemessen erscheint (OLG Brandenburg, NJOZ 2008, S. 3993 ff.).
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