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   OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9695
OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12 (https://dejure.org/2013,9695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.04.2013 - 12 U 1437/12 (https://dejure.org/2013,9695)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. April 2013 - 12 U 1437/12 (https://dejure.org/2013,9695)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz per Telefax: Wann ist der Eingang noch rechtzeitig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Droht der Ablauf einer Frist vor Gericht, kann eine Sekunde entscheidend sein

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Es kommt auf die Sekunde an - nicht nur bei einer schönen Frau….

  • heise.de (Pressebericht, 08.08.2013)

    Eine Sekunde zu spät

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Berufungsbegründung: um 23:59 per Telefax

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fristablauf: Fax kam zu spät - eine Sekunde kann entscheidend sein

  • lto.de (Kurzinformation)

    OLG Koblenz zu Berufungsfrist - Eine Sekunde kann entscheidend sein

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Schriftsätze, die fristwahrend per Telefax übermittelt werden, müssen vollständig um 24 Uhr bei Gericht übermittelt sein

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Frist ist auch nach einer Sekunde abgelaufen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristablauf: Eingang eines Schreibens bei Gericht per Telefax am Folgetag um 0.00 Uhr ist verspätet - Bei drohendem Fristablauf vor Gericht kann eine Sekunde entscheidend sein

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 08.05.2007 - VI ZB 74/06

    Eingang einer Berufungsbegründung bei Übermittlung per Telefax

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    Entscheidend ist damit, ob der fristgebundene Berufungsbegründungsschriftsatz bis zum Ablauf des letzten Tages der Begründungsfrist eingegangen ist (vgl. BGH NJW 2007, 2045).

    a) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist am Telefax-Gerät des Gerichts vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (vgl. BGH NJW 2006, 2263; NJW 2007, 2045; JurBüro 2011, 222; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149; OLG Naumburg MDR 2013, 55; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 167 Rn. 9).

    Der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages (00.00 Uhr und 0 Sekunden) eingegangen sein und damit - weil zwischen 24.00 Uhr und 00.00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23.59 Uhr (vgl. BGH NJW 2007, 2045, 2046; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149).

  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    Auch wenn die Sorgfaltsanforderungen dabei nicht überspannt werden dürfen und die Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihr dafür eingeräumte Frist ausschöpfen durfte, musste sie jedoch für den Fall sehr später Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellen, dass diese auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; OLG Naumburg JurBüro 2011, 149).

    Übermittelt der Rechtsanwalt eine Berufungsbegründungsschrift per Telefax an das Gericht, hat er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung unternommen, wenn er mit dem Übermittlungsvorgang so rechtzeitig begonnen hat, dass unter gewöhnlichen, normalen Umständen mit ihrem Abschluss am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr hätte gerechnet werden können (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; JurBüro 2009, 168).

  • BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03

    Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    Insoweit ist bei der Telefax-Übermittlung eine Zeitreserve einzukalkulieren (vgl. BGH NJW 2004, 2525; BGH, Beschl. v. 03.05.2011 - Az: XI ZB 24/10, nach juris).

    Allerdings ist dafür die Art des Defekts und seine Behebung darzulegen (vgl. BGH NJW 2004, 2525).

  • OLG Nürnberg, 30.05.2012 - 12 U 2453/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    a) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist am Telefax-Gerät des Gerichts vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (vgl. BGH NJW 2006, 2263; NJW 2007, 2045; JurBüro 2011, 222; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149; OLG Naumburg MDR 2013, 55; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 167 Rn. 9).

    Der Schriftsatz muss somit vor Beginn des Folgetages (00.00 Uhr und 0 Sekunden) eingegangen sein und damit - weil zwischen 24.00 Uhr und 00.00 Uhr keine, auch keine logische Sekunde existiert - vor Ablauf von 23.59 Uhr (vgl. BGH NJW 2007, 2045, 2046; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149).

  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    a) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist am Telefax-Gerät des Gerichts vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (vgl. BGH NJW 2006, 2263; NJW 2007, 2045; JurBüro 2011, 222; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149; OLG Naumburg MDR 2013, 55; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 167 Rn. 9).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    Insoweit ist bei der Telefax-Übermittlung eine Zeitreserve einzukalkulieren (vgl. BGH NJW 2004, 2525; BGH, Beschl. v. 03.05.2011 - Az: XI ZB 24/10, nach juris).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    Gerade die Abend- und Nachtstunden werden wegen günstigerer Tarife oder wegen drohenden Fristablaufs genutzt, um Schriftstücke fristwahrend per Telefax zu übermitteln (vgl. BVerfG NJW 2000, 574).
  • OLG Celle, 30.06.2003 - 14 U 49/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    Zwar kann eine technische Störung, die die fristgerechte Herstellung eines Schriftsatzes verhindert, einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn diese unvorhersehbar und unvermeidbar ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 1439).
  • OLG Naumburg, 28.10.2010 - 5 U 92/10

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    Auch wenn die Sorgfaltsanforderungen dabei nicht überspannt werden dürfen und die Prozessbevollmächtigte des Klägers bei der Erstellung und Übermittlung der Berufungsbegründung die ihr dafür eingeräumte Frist ausschöpfen durfte, musste sie jedoch für den Fall sehr später Einreichung des fristgebundenen Schriftsatzes sicherstellen, dass diese auf dem gewählten Übertragungsweg noch rechtzeitig vor Fristablauf bei Gericht eingeht (vgl. BGH NJW-RR 2001, 916; OLG Naumburg JurBüro 2011, 149).
  • OLG Naumburg, 27.08.2012 - 12 U 32/12

    Berufungsbegründungsfrist: Rechtzeitigkeit einer per Telefax übermittelten

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.04.2013 - 12 U 1437/12
    a) Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es darauf an, ob die gesendeten Signale bei Ablauf des letzten Tages der Frist am Telefax-Gerät des Gerichts vollständig empfangen, d.h. komplett gespeichert worden sind (vgl. BGH NJW 2006, 2263; NJW 2007, 2045; JurBüro 2011, 222; OLG Nürnberg NJW-RR 2012, 1149; OLG Naumburg MDR 2013, 55; Greger in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 167 Rn. 9).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZB 62/10

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes -

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