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   KG, 16.10.1995 - 12 U 1438/94   

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KG, 16.10.1995 - 12 U 1438/94 (https://dejure.org/1995,36997)
KG, Entscheidung vom 16.10.1995 - 12 U 1438/94 (https://dejure.org/1995,36997)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 1995 - 12 U 1438/94 (https://dejure.org/1995,36997)
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 29.06.2010 - 12 U 30/10

    Schadensersatz bei Fahrgastunfall beim Abbremsen eines Linienbusses und Verfehlen

    Der Fahrgast muss auch - außerhalb von Fahrfehlern - während der Fahrt mit ruckartigen Bewegungen des Verkehrsmittels rechnen, die seine Standsicherheit beeinträchtigen; denn derartige Erscheinungen liegen in der Natur eines Busbetriebes (Senat, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 12 U 1438/94 - VM 1996, 45 Nr. 61).

    Hat sich der Fahrgast zum Aussteigen vom Sitz erhoben und stürzt dann, weil der Busfahrer verkehrsbedingt und verkehrsrichtig eine Notbremsung vornehmen musste, so kommt ebenfalls eine Schadensverteilung 50 : 50 in Betracht (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 27. Mai 1998 - 13 U 29/98 - NJW-RR 1998, 1402 = NZV 1998, 463 = VersR 2000, 507; die von den Beklagten eingereichte Entscheidung des Senats vom 16.10.1995 - 12 U 1438/94 - ist für die Abwägung nicht einschlägig, weil dort allein die Frage eines schuldhaften Verhaltens des Busfahrers zu entscheiden war und die Gefährdungshaftung des Verkehrsunternehmens nicht im Streit stand).

  • KG, 28.10.2010 - 12 U 62/10

    Schadenersatzanspruch wegen des Sturzes eines Fahrgastes in einem Linienbus:

    Allein aus dem Umstand, dass der Kläger zu Fall gekommen ist, ergibt sich kein Anzeichensbeweis oder Anscheinsbeweis für eine sorgfaltswidrige Fahrweise des Busfahrers (Senat, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 12 U 1438/94 - VM 1996, 45 Nr. 61).
  • LG Berlin, 11.11.2009 - 42 O 56/09

    Bus, Doppeldecker - Fahrgaststurz - Haftung

    Da die normale Fahrweise aber ruckartige Bewegungen einschließt, kommt eine Haftung nur dann in Betracht, wenn durch einen Fahrfehler, etwa durch grundlos übermäßiges Beschleunigen beim Anfahren oder durch grundlos übermäßig scharfes Abbremsen Fahrgäste zu Schaden kommen (vgl. KG, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 12 U 1438/94 -).
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