Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4889
OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04 (https://dejure.org/2004,4889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2004 - 12 U 145/04 (https://dejure.org/2004,4889)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 12 U 145/04 (https://dejure.org/2004,4889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,4889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Risikoausschlussklauseln in Versicherungsverträgen; Bestimmung von Ausschlussobjekten im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 6b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB); Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung - Risikoausschluss - Ausschlussobjekte

  • Judicialis

    AHB § 4 Abs. 1 Nr. 6 b; ; BGB § 204 Abs. 2 n.F.; ; BGB § 211 Abs. 2 a.F.

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 I Nr. 6 b; BGB § 211 Abs. 2 a. F.; BGB § 204 Abs. 2 n. F.
    Reichweite des Risikoausschlusses nach § 4 I Nr. 6 b AHB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deckungsschutz aus Haftpflichtversicherungsvertrag - Risikoausschluss nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 b AHB (Tätigkeitsklausel)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Risikoausschluss in Versicherungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung - Wie weit geht der Risikoausschluss?

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflichtversicherung - Wie weit geht der Risikoausschluss?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versicherungsschutz bei Tätigkeitsschäden (IBR 2005, 121)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 24.08.2000 - 8 U 107/99

    Arzthaftung - Wundheilungsstörung nach operativer Versorgung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Die daraufhin von der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Klägerin und K. als Gesamtschuldner erhobene Schadensersatzklage, die auch die Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden umfasste, hatte im wesentlichen Umfang Erfolg (Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 24.04.2001 - 8 U 107/99 - sowie Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22.04.1999 - 2 O 25/99).

    Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin und ihren früheren Mitarbeiter K, Steinbacher Straße 10, 76327 Pfinztal, von den Kosten freizustellen, die die Klägerin des Verfahrens vor dem LG Karlsruhe 2 0 25/99 und vor dem OLG Karlsruhe 8 U 107/99 gem. Ziff. 2 des Urteils des LG Karlsruhe 2 0 25/99 vom 22.04.1999 geltend machen können, sowie aller weiteren, nicht ausgeurteilten Schäden, die K am 26.10.1994 bei der Entnahme von Bodenproben über der Tiefgarage des Hauses H-Straße ... verursacht hat.

    Gegenstand des Auftrags war nach Überzeugung des Senats, die mit den Feststellungen des 8. Zivilsenats des OLG Karlsruhe im Haftpflichtprozess (Seite 28 f des Urteils vom 24.04.2001 - 8 U 107/99) übereinstimmt, allein die Untersuchung des aufgebrachten Erdreichs auf Kontaminierungen, nicht jedoch auch der darunter liegenden Schichten des Tiefgaragendaches.

  • BGH, 03.05.2000 - IV ZR 172/99

    Risikoausschluß in der Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Hierzu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 03.05.2000 (IV ZR 172/99 - VersR 2000, 963 unter II 2 a) ausgeführt: Unter einem Grundstücksbestandteil, der unmittelbar Gegenstand seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit ist, wird ein Betriebsinhaber das Objekt verstehen, das er, wie es im Beispielskatalog des ersten Halbsatzes heißt, bearbeiten, reparieren, befördern oder prüfen soll.

    Vielmehr darf er, weil er bei seinem Verständnis der Klausel von dem Interesse geleitet wird, möglichst vollständigen Versicherungsschutz für die Beschädigung fremder Sachen zu erhalten, darauf vertrauen, der Versicherer wolle sich auf den Ausschluss des Auftragsgegenstandes beschränken (BGH VersR 2000, 963 unter II 2 b).

  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Dem Versicherer bleiben im Deckungsprozess jedoch etwaige versicherungsrechtliche Einwendungen, soweit deren tatsächliche Voraussetzungen im Haftpflichtprozess nicht bindend geklärt sind (BGH VersR 2001, 1103 unter II 2 m.w.N.; Prölss/Knappmann, aaO § 149 VVG Rn. 32).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Das rechtskräftige Haftpflichturteil entfaltet für den nachfolgenden Deckungsrechtsstreit Bindungswirkung jedenfalls insoweit, als es um den Haftungstatbestand geht (BGHZ 119, 276, 278).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Hat die Partei jedoch einen triftigen Grund, das Verfahren einstweilen nicht weiterzuführen, soll ihr § 211 Abs. 2 BGB nicht zum Nachteil gereichen (BGH NJW 2001, 218 unter II 2 m.w.N).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 30.06.1971 - IV ZR 47/70

    Versicherungsschutzausschluß - Dachstuhl - Holzkonstruktion - Kirche -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Ob die Dachsubstanz dann als (weiterer) unmittelbarer Gegenstand des Auftrags angesehen werden könnte, wenn bei Durchführung der Bodenuntersuchung auf sie praktisch erkennbar unvermeidlich bzw. zwangsläufig hätte eingewirkt werden müssen (in diesem Sinne etwa BGH VersR 1970, 610 sowie BGH VersR 1971, 807, 808; Prölss/Knappmann, aaO, § 4 AHB Rn. 57; Späte, Haftpflichtversicherung, § 4 AHB Rn. 138 f; Wussow, AHB, 6. Aufl., § 4 Anm. 63 ), bedarf keiner Entscheidung.
  • BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02

    Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Diese Feststellungen sind, zumal es auf sie für die Frage einer schuldhaften Pflichtverletzung auch im Haftpflichtprozess ankam (vgl. BGH VersR 2004, 590 unter III 1 m.w.N.), hier zugrunde zu legen.
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 89/98

    Auslegung von Risikoausschlußklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 1999, 748 unter 2 a sowie BGH VersR 2003, 454 unter II 1, je m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2004 - 12 U 145/04
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 1999, 748 unter 2 a sowie BGH VersR 2003, 454 unter II 1, je m.w.N.).
  • OLG Bremen, 11.06.1996 - 3 U 48/95

    Dachbegrünung; Dachabdichtung; Bearbeitungsschaden

  • BGH, 25.03.1970 - IV ZR 1073/68

    Wandfläche - Verputz - Schadenersatzansprüche - Betriebshaftpflichtversicherung -

  • OLG Bremen, 09.06.2023 - 4 U 35/22

    Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich; Hemmung der Verjährung aufgrund

    Es ist von der Rechtsprechung als triftiger Grund angesehen worden, wenn die Parteien den Ausgang eines Strafverfahrens abwarten (BGH, NJW 2000, 132), wenn im Deckungsprozess der Ausgang des Haftungsprozesses abgewartet wird (OLG Karlsruhe, VersR 2005, 213), wenn ein Gericht einen Vertrauenstatbestand schafft und der so geschaffene Vertrauenstatbestand für den Kläger ein triftiger Grund ist, vorübergehend von der Weiterverfolgung seiner Ansprüche abzusehen (BGH, Urteil vom 1.7.1986, VI ZR 120/85, MDR 1987, 42, juris Rn. 26) oder wenn die Parteien den Ausgang des Rechtsmittelverfahrens gegen ein Teilurteil abwarten, weil die dort zu treffende Entscheidung auch für den noch nicht entschiedenen Verfahrensteil erhebliche Bedeutung hat (BGH, NJW 1979, 810; vgl. auch BGH, NJW 2001, 218: kein triftiger Grund, wenn eine solche Bedeutung nicht zu erkennen ist).
  • LG Dortmund, 14.12.2006 - 2 O 23/06

    Betriebshaftpflichtversicherung: Bearbeitungsschaden

    Eine bloße Benutzung der beschädigten Sache im Rahmen der Auftragsarbeiten - z. B. als Materialablagefläche - genügt hiernach nicht (vgl. BGH, a. a. O.; zustimmend: v. Rintelen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 26 Rn. 65 und OLG Karlsruhe, VersR 2005, 213).
  • LG Duisburg, 30.10.2014 - 8 O 332/06
    Eine solcher Grund ist u.a. angenommen worden, wenn im Einvernehmen mit dem Gericht der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden soll (BGH NJW 2000, 132), wenn das Ruhens des Verfahrens angeordnet wird im Deckungsprozess, um den Haftungsprozess abzuwarten (OLG Karlsruhe VersR 2005, 213), oder, um dem Gegner die Ermittlung von Beweismitteln zu ermöglichen (BGH NJW 2004, 3418), oder wenn eine bereits angekündigte Anschlussberufung erst in der mündlichen Verhandlung eingelegt wird (BGH NJW 1999, 3374).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht