Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1821
OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1821)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.02.2009 - 12 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1821)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 (https://dejure.org/2009,1821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem auf den Schienen zum Linksabbiegen eingeordneten PKW

  • RA Kotz

    Straßenbahnenschienen - Vorsicht beim Überfahren

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 546; ; HaftpflG § 1 Abs. 1; ; HaftpflG § 4; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 831 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 2 Abs. 3; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 3; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem auf den Schienen zum Linksabbiegen eingeordneten PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Wendemanöver über Straßenbahnschienen bei herannahender Straßenbahn und Gegenverkehr verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wenden: Überwiegendes Verschulden des Pkw-Fahrers bei Zusammenstoß mit Straßenbahn

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Wendemanöver auf Straßenbahnschienen verstößt gegen StVO

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unfall bei Wendemanöver auf Straßenbahnschienen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wendemanöver auf Straßenbahnschienen knapp bevor die Bahn kommt: Fahrerin haftet überwiegend für Unfallschaden

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Wenden: Überwiegendes Verschulden des Pkw-Fahrers bei Zusammenstoß mit Straßenbahn

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Straßenbahnschienen müssen frei bleiben

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei Wendemanöver über Straßenbahnschienen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Wendemanöver trotz herannahender Straßenbahn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wendemanöver über Straßenbahnschienen bei herannahender Straßenbahn und Gegenverkehr verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1038
  • NZV 2009, 497
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LG München I, 23.03.2004 - 19 O 17389/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Dahinstehen kann, ob bereits ein Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Pkw-Fahrers bei einer Kollision im Schienenbereich spricht (so OLG Dresden VersR 1997, S. 332; LG München VRS 107, S. 93; a. A. OLG Hamm NZV 1991, S. 313), ein Verstoß der Drittwiderbeklagten zu 1. gegen § 2 Abs. 3 StVO sowie gegen § 9 Abs. 1 S. 3, Abs. 5 StVO steht nämlich bereits aufgrund der Einlassung der Drittwiderbeklagten zu 1. im Rahmen ihrer Anhörung durch das Landgericht fest.

    Eine alleinige Haftung des Fahrers eines Pkw erscheint daher nur angemessen, wenn ihm ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, etwa ein (grob verkehrswidriges) Abbiegen in geringen Abstand vor der heranfahrenden Straßenbahn nachgewiesen wird (vgl. etwa die Fallgestaltung in der Entscheidung OLG Hamm NZV 2005, S. 414; zu weitgehend erscheint die Entscheidung LG München, abgedruckt in VRS 107, S. 93, die die alleinige Haftung des Pkw-Führers ausschließlich aufgrund eines auf einen Anscheinsbeweis gestützten Verstoß des Kfz-Führers gegen § 9 Abs. 1 S. 3, § 2 Abs. 3 StVO annimmt).

  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 13 U 131/04

    Haftungsquote bei Straßenbahnunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Eine alleinige Haftung des Fahrers eines Pkw erscheint daher nur angemessen, wenn ihm ein erhebliches Verschulden zur Last fällt, etwa ein (grob verkehrswidriges) Abbiegen in geringen Abstand vor der heranfahrenden Straßenbahn nachgewiesen wird (vgl. etwa die Fallgestaltung in der Entscheidung OLG Hamm NZV 2005, S. 414; zu weitgehend erscheint die Entscheidung LG München, abgedruckt in VRS 107, S. 93, die die alleinige Haftung des Pkw-Führers ausschließlich aufgrund eines auf einen Anscheinsbeweis gestützten Verstoß des Kfz-Führers gegen § 9 Abs. 1 S. 3, § 2 Abs. 3 StVO annimmt).
  • BGH, 20.01.2004 - VI ZR 70/03

    Zulässigkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines Teilschmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei Schadensersatzpositionen, die Einheitlichkeit des Anspruchs steht nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2004, S. 701).
  • OLG Dresden, 16.10.1995 - 2 U 268/95

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem im Schienenbereich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Dahinstehen kann, ob bereits ein Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Fehlverhalten des Pkw-Fahrers bei einer Kollision im Schienenbereich spricht (so OLG Dresden VersR 1997, S. 332; LG München VRS 107, S. 93; a. A. OLG Hamm NZV 1991, S. 313), ein Verstoß der Drittwiderbeklagten zu 1. gegen § 2 Abs. 3 StVO sowie gegen § 9 Abs. 1 S. 3, Abs. 5 StVO steht nämlich bereits aufgrund der Einlassung der Drittwiderbeklagten zu 1. im Rahmen ihrer Anhörung durch das Landgericht fest.
  • OLG Bremen, 24.12.1980 - 3 U 34/80

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Ersatz der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Zwar sind grundsätzlich auch die Kosten des Kapitaldienstes sowie die anteiligen Kosten für Wartung- und Instandhaltung sowie Unterbringung des Fahrzeuges - mithin also auch die Kosten der hierzu erforderlichen Halle - als Vorhaltekosten zu erstatten (vgl. OLG Bremen VersR 1981, S. 860; AG Bonn NZV 1998, S. 118; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 3. Kap., Rn. 94).
  • BGH, 06.10.1964 - VI ZR 102/63

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Straßenbahnzuges auf einen zum Zwecke des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Das Einordnen auf in Fahrtrichtung längs verlegte Schienen verstößt bereits dann gegen die genannten Bestimmungen, wenn aufgrund des Verkehrsaufkommens der Linksabbieger bzw. der Wendende damit rechnen muss, dass er wegen Gegenverkehrs längere Zeit vor Durchführung des Manövers warten muss und ihm die Behinderung einer zwischenzeitlich herangefahrenen Straßenbahn vorhersehbar ist (OLG Hamm VersR 1992, S. 198; OLG Hamburg VersR 1974, S. 38; Filthaut, a. a. O., Rn. 69; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 39. Aufl., § 9 StVO, Rn. 36; vgl. auch BGH VersR 1964, S. 1241).
  • AG Bonn, 12.08.1997 - 15 C 119/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Zwar sind grundsätzlich auch die Kosten des Kapitaldienstes sowie die anteiligen Kosten für Wartung- und Instandhaltung sowie Unterbringung des Fahrzeuges - mithin also auch die Kosten der hierzu erforderlichen Halle - als Vorhaltekosten zu erstatten (vgl. OLG Bremen VersR 1981, S. 860; AG Bonn NZV 1998, S. 118; Knerr in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 3. Kap., Rn. 94).
  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99

    Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Soweit eine solche Begründung fehlt, ist die Berufung unzulässig (BGH NJW-RR 2000, S. 1015).
  • OLG Hamburg, 13.03.1973 - 7 U 154/72
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.02.2009 - 12 U 145/08
    Das Einordnen auf in Fahrtrichtung längs verlegte Schienen verstößt bereits dann gegen die genannten Bestimmungen, wenn aufgrund des Verkehrsaufkommens der Linksabbieger bzw. der Wendende damit rechnen muss, dass er wegen Gegenverkehrs längere Zeit vor Durchführung des Manövers warten muss und ihm die Behinderung einer zwischenzeitlich herangefahrenen Straßenbahn vorhersehbar ist (OLG Hamm VersR 1992, S. 198; OLG Hamburg VersR 1974, S. 38; Filthaut, a. a. O., Rn. 69; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 39. Aufl., § 9 StVO, Rn. 36; vgl. auch BGH VersR 1964, S. 1241).
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Zum vom Kläger behaupteten Zeitpunkt des Einfahrens in den Gleisbereich war daher für ihn vollkommen unklar, wie schnell er den Gleisbereich wieder würde verlassen können, zumal dies nicht nur von der Vorbeifahrt der entgegenkommenden Straßenbahn abhing, sondern auch vom Gegenverkehr; bei einer derartigen Sachlage darf der Gleisbereich nicht befahren werden (vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urt. v. 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, zitiert nach juris).

    Da sowohl nach dem Kläger- als auch nach dem Beklagtenvortrag Verkehrsverstöße des Klägers feststehen, kommt es auf die in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortete Frage nach der Geltung von Anscheinsgrundsätzen in der vorliegenden Konstellation ebenfalls nicht an (hierzu vgl. einerseits OLG Dresden, Urt. v. 16.10.1995, Az. 2 U 268/95, VersR 1997, 332; KG, a. a. O.; LG München, Urt. v. 23.03.2004, Az. 19 O 17389/03, VRS Bd. 107/04; Metz , NZV 2009, 484 (485) und andererseits OLG Hamm, Urteil vom 05.03.1991, Az. 9 U 106/90, NZV 1991, 313; offengelassen v. Brandenburgischen Oberlandesgericht, Urt. v. 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, zitiert nach juris und v. OLG Karlsruhe, Urt. v. 18.09.1998, Az. 10 U 63/98, zitiert nach beck-online).

    Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 26.02.2009, Az. 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209, 210; KG, Urt. v. 26.01.2004, Az. 12 U 182/02, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 27.11.2018 - 14 U 59/18

    Haftungsverteilung bei Auffahren einer Straßenbahn auf einen auf die Schienen

    Zwar ist die Betriebsgefahr einer Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz grundsätzlich deutlich erhöht (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 26.02.2009 - 12 U 145/08, Schaden-Praxis 2009, 209 f.; KG, Urt. v. 26.01.2004 - 12 U 182/02, juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15

    Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg

    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei einzelnen Schadensersatzpositionen - wie die streitgegenständlichen aufgrund eines Verkehrsunfalls; die Einheitlichkeit des Anspruchs steht dem nicht entgegen (OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 21935; OLG Brandenburg NZV 2009, 497).
  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

    Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn festgesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
  • OLG Brandenburg, 10.10.2019 - 12 U 102/19

    Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer auf ein unfallbedingt angeschafftes

    Teilbar ist ein Streitgegenstand auch bei mehreren Schadensersatzpositionen, die Einheitlichkeit des Anspruchs steht dem nicht entgegen (vgl. BGH MDR 2004, 701; Senatsurteile v. 08.03.2007 - 12 U 154/06; v. 26.02.2009 - 12 U 145/08 - und v. 13.10.2016 - 12 U 180/15).
  • OLG Dresden, 09.07.2019 - 4 U 333/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall einer Straßenbahn mit einem LKW

    Anders als bei einem Unfall zwischen einem PKW und einer Straßenbahn, bei dem die Betriebsgefahr der Straßenbahn wegen ihrer Schienengebundenheit, des längeren Bremswegs und der größeren Aufprallwucht gegenüber der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kfz regelmäßig deutlich erhöht ist (OLOG Brandenburg, Urteil vom 26.2.2009- 12 U 145/08 - juris; OLG Celle aaO.), ist bei einem Unfall zwischen einem dreiachsigen LKW mit einem 33m³ Container und einer Straßenbahn für letztere keine erhöhte Betriebsgefahr einzustellen.
  • OLG München, 13.01.2017 - 10 U 4109/16

    Verkehrsunfall - Kollision eines PKW mit einer Trambahn

    Aus der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 26.02.2009, Az. 12 U 145/08 [Juris], kann die Berufung nichts Durchgreifendes zu ihren Gunsten herleiten.
  • OLG Celle, 07.06.2023 - 14 U 146/22

    Bahnunfall; Bahnübergang; Zusammenstoß von Zug und Lkw; Betriebsgefahr;

    Die Betriebsgefahr einer Straßenbahn ist ihrerseits bereits im Vergleich zu einem Pkw erhöht (vgl. hierzu: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Februar 2009 - 12 U 145/08 , Rn. 8, juris, das 30% Betriebsgefahr für eine Straßenbahn angesetzt hat; KG Berlin, Urteil vom 26. Januar 2004 - 12 U 182/02 , Rn. 5, juris, jedenfalls nicht über 50%; Senat, Urteil vom 27. November 2018 - 14 U 59/18 - ZfSch 2019, 316, 318, für eine deutliche Erhöhung der Betriebsgefahr einer Straßenbahn).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2016 - 1 U 48/15

    Haftungsverteilung bei Kollision einer Straßenbahn mit einem teilweise auf den

    In der Regel ist nämlich die von einer Straßenbahn ausgehende Betriebsgefahr gegenüber derjenigen eines Pkw messbar erhöht, da die Straßenbahn an Schienen gebunden, mithin unbeweglicher ist und durch das wesentlich höhere Gewicht vor allem einen längeren Bremsweg hat (Senat, Urteil vom 14.10.1991, I-1 U 280/90, abgedruckt in: NZV 1992, 190; OLG Brandenburg NZV 2009, 497; KG NZV 2005, 416; OLG Celle SP 2006, 272; Geigel, a.a.O., Kapital 26, Rdn 50; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, § 2 StVO Rdn 113), was sich auch im vorliegenden Fall ausgewirkt hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht