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   KG, 20.11.2006 - 12 U 151/05   

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https://dejure.org/2006,4252
KG, 20.11.2006 - 12 U 151/05 (https://dejure.org/2006,4252)
KG, Entscheidung vom 20.11.2006 - 12 U 151/05 (https://dejure.org/2006,4252)
KG, Entscheidung vom 20. November 2006 - 12 U 151/05 (https://dejure.org/2006,4252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung im Innenverhältnis zwischen mehreren Schädigern eines Dritten nach den jeweiligen Anteilen der Schadensverursachung; Haftung mehrerer Schädiger als Gesamtschuldner im Außenverhältnis; Bremsversagen als höhere Gewalt; Anteilsmäßige Außenhaftung der ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 2; ; StVG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 421; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Haftungsprivileg nach § 839 Abs. 1 S. 2 BGB für die Folgen eines Verkehrsunfalles im Bereich der Gefährdungshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 358
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 12 U 151/05
    Dies ergibt sich aus der Formulierung des § 17 Abs. 1 und 2 StVG: "Beteiligte Fahrzeughalter" im Sinne dieser Regelung sind diejenigen, deren Kraftfahrzeuge einen Schaden verursacht haben (vgl. auch BGH, NJW 1980, 1579).
  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 173/74

    Verweis auf anderweitige Ersatzmöglichkeit bei dienstlicher Teilnahme am

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 12 U 151/05
    Diese Vorschrift gilt im Bereich der deliktischen Haftung für die Folgen eines Verkehrsunfalls zwar jedenfalls dann, wenn der Beamte unter Inanspruchnahme von Sonderrechten am allgemeinen Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. BGHZ 68, 217).
  • KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter

    Auszug aus KG, 20.11.2006 - 12 U 151/05
    Im Bereich der Gefährdungshaftung gilt diese Haftungseinschränkung jedoch nicht (vgl. Senat, VersR 1992, 1129; Staudinger/Wurm, BGB, Bearbeitung 2002, § 839 BGB, Rn. 278 m.w.N.).
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