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   KG, 26.07.2001 - 12 U 1529/00   

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https://dejure.org/2001,30522
KG, 26.07.2001 - 12 U 1529/00 (https://dejure.org/2001,30522)
KG, Entscheidung vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00 (https://dejure.org/2001,30522)
KG, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 12 U 1529/00 (https://dejure.org/2001,30522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Umlackierungskosten und sämtliche Umbaukosten gehören zum ersatzfähigen Schaden und können auch fiktiv abgerechnet werden

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1988 - 10 U 289/87
    Auszug aus KG, 26.07.2001 - 12 U 1529/00
    1) Entgegen der Auffassung des Landgerichts und des Beklagten stellen die Kosten für die Wiederherstellung einer bei einem Unfall zusammen mit dem Fahrzeug zerstörten besonderen Firmenbeschriftung oder Werbelackierung an dem Ersatzfahrzeug einen ersatzfähigen Schaden dar (vgl. die vom Landgericht selbst zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe, VRS 75, 403), und zwar auch fiktiv: Die tatsächliche Herstellung einer neuen Lackierung ist für ein Schadensersatzverlangen nicht erforderlich.
  • BGH, 23.05.2017 - VI ZR 9/17

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Fiktive Schadensabrechnung für ein

    Im Ergebnis sind, wenn ein Markt für die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchtwagens mit Taxiausrüstung nicht existiert, die Umrüstung eines im Übrigen gleichwertigen Gebrauchtwagens zu einem Taxi jedoch mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist, die (fiktiven) Umrüstungskosten als zusätzlicher Rechnungsposten in die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts einzustellen und damit im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution (§ 249 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB) ersatzfähig (vgl. OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393, 394; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355, 357; KG, Urteil vom 26. Juli 2001 - 12 U 1529/00, juris Rn. 3 ff.; Palandt/Grüneberg, aaO, § 249 Rn. 14; Freymann/Rüßmann, in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 2016, § 249 Rn. 104; Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 3 Rn. 41; Becker, SVR 2010, 130, 131; im Ergebnis auch LG Düsseldorf, NJW-RR 2011, 1052; a.A. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 657, 658; Greger/Zwickel, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 5. Aufl., § 23 Rn. 27; Klimke, VersR 1974, 832, 837).
  • LG Saarbrücken, 15.07.2016 - 13 S 51/16

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beweis der unfallbedingten Verletzung bei

    Die Kammer schließt sich insoweit der weit überwiegenden Auffassung in der Instanzrechtsprechung und Literatur an (vgl. KG, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, juris; Beschluss vom 17.03.2010 - 12 U 100/09; OLG Oldenburg, DAR 2001, 313; LG Duisburg, Schaden-Praxis 2000, 12; LG Chemnitz, Schaden-Praxis 2005, 230; LG Bremen, Schaden-Praxis 2009, 363 mit Anm. Jahnke, jurisPR-VerkR 5/2010 Anm. 5; LG Hamburg, Schaden-Praxis 2010, 362; LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, 1455 mit Anm. Vuia, NJW 2016, 1456 und Lang, jurisPR-VerkR 12/2016 Anm. 2; Zoll in: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl., 3. Teil Rn. 54; Burmann/Jahnke, NZV 2013, 313, 316; Thora, VersR 2012, 367).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2021 - 1 U 173/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Bestimmung eines

    Sie sind daher nicht im Rahmen des Anspruchs des Geschädigten auf Naturalrestitution gemäß § 249 Abs. 1, 2 BGB ersatzfähig (vgl. hierzu grds.: BGH, NJW 2017, 2401; KG, BeckRS 2009, 24891; OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393; OLG Hamm, NZV 1996, 113).
  • LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 21 S 30/10

    Es besteht ein Anspruch auf fiktive Umlackierungskosten oder Umrüstungskosten bei

    (LG Kiel, Urteil vom 17.4.2001, veröffentlicht bei BeckRS 2007, 06738; OLG Karlsruhe, NZV 1994, 393; OLG Hamm, NZV 1996, 113; OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355; KG, Urteil vom 26.7.2001, AZ 12 U 1529/00 ) 3. Die Kammer schließt sich dieser zweiten Auffassung an.
  • LG Frankfurt/Main, 30.09.2019 - 16 S 183/18
    Der Arbeitgeber kann einen nach § 6 Abs. 1 EFZG übergegangenen Anspruch daher nur mit Erfolg durchsetzen, wenn er den Vollbeweis nach § 286 ZPO erbringt, dass unfallbedingt ein Verletzungsbild eingetreten ist, welches die Arbeitsunfähigkeit kausal nach sich gezogen hat (KG, Urteil vom 26.07.2001 - 12 U 1529/00, Rn. 14 juris; LG Saarbrücken, Urt. v. 15.07.2016, - 13 S 51/16, Rn. 16 juris, LG Nürnberg-Fürth, NJW 2016, LG Fulda, Urt. v. 14.04.2011 - 1 S 142/09, Rn. 23f juris, jew. m. w. N.).
  • LG Frankenthal, 30.07.2010 - 3 O 313/08

    Erfüllung der Schadensminderungspflicht i.R.d. Schadenersatzes nach

    Der Kläger hat insoweit hinreichend dargelegt, dass der Arbeitnehmer bei dem Unfall verletzt wurde und dies zu einer Arbeitsunfähigkeit geführt hat (vgl. hierzu KG Berlin, Urteil vom 26.07.2001, 12 U 1529/00, [...]).
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