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   OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14   

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OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14 (https://dejure.org/2015,13720)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.04.2015 - 12 U 153/14 (https://dejure.org/2015,13720)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. April 2015 - 12 U 153/14 (https://dejure.org/2015,13720)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen eBay-Auktion

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer seine eigene eBay-Auktion "hochbietet", ist schadensersatzpflichtig

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Anbieters auf der Internetauktionsplattform eBay bei unzulässiger Steigerung des Angebotspreises durch eigene Angebote unter einem Dritt-Account

  • online-und-recht.de

    Schadensersatzansprüche bei fehlgeschlagener eBay-Auktion

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    EBay Verkäufer macht sich durch sog. "Shill-Bidding" schadenersatzpflichtig, § 162 BGB

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 133 BGB, § 145 BGB, § 156 BGB, § 157 BGB, § 162 BGB
    Schadensersatzansprüche nach einer durch Mitbieten des Anbieters fehlgeschlagenen eBay-Auktion für ein Gebrauchtfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Anbieters auf der Internetauktionsplattform eBay bei unzulässiger Steigerung des Angebotspreises durch eigene Angebote unter einem Dritt-Account

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Rechtslage bei Preismanipulation des selber bietenden Verkäufers bei eBay

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    EBay: Auf eigene Auktionen bieten kann zulässig sein

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EBay - und das Maximalgebot

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Preismanipulation bei der eBay-Versteigerung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen eBay-Auktion - eBay-Recht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen eBay-Auktion

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen eBay-Auktion

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    EBay-Verkäufer, der eigene Angebote künstlich erhöht, ist schadensersatzpflichtig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unbeachtliche Preismanipulation bei eBay-Auktion

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Internetauktion auf der Plattform von eBay

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Ebay-Auktionen: Vorgetäuschtes Mitbieten führt zu Schadensersatz-Ansprüchen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Preismanipulation des Verkäufers bei eBay durch Eigengebote

  • kanzleibeier.eu (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen eBay-Auktion

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auktion: Kein Schadenersatz trotz Preistreiberei - Anbieter hatte selbst mitgeboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1363
  • NJW-RR 2017, 192
  • MMR 2015, 577
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • LG Frankenthal, 08.07.2014 - 8 O 63/14

    Versteigerung eines Kraftfahrzeugs via eBay: Kaufvertragsabschluss mit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Nicht mehr erheblich ist daher die zwischen den Parteien ausgefochtene Frage, ob es sich bei den Geboten mit dem Benutzerkonto "k...k" um Willenserklärungen gehandelt hat, die im Sinne von § 117 BGB nur zum Schein abgegeben wurden und aus diesem Grunde nichtig sind (in diesem Sinne OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2-07 O 269/13, Anlage K 21 S. 9, Bl. 116; darauf folgend OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO vom 22. September 2014 - 6 U 7/14, Anlage K 43, Bl. 399; gegen die Anwendung von § 117 BGB: LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 28).

    Als Sanktion für den Verstoß gegen diese Bedingungen ist jedoch nicht vorgesehen, dass die Gebote unwirksam sind (LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 30).

    Da die Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit letztlich auf das Gesetz Bezug nehmen, können die zu dieser Vorschrift entwickelten Rechtsgrundsätze auf die Auslegung von Willenserklärungen bei Versteigerungen im Internet übertragen werden (LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 31; NK-BGB/Kremer, 2. Aufl. (2012), Anhang zu § 156 BGB Rn. 23; Ernst, CR 2000, 304 [310]).

    Im vorliegenden Fall geht es jedoch nicht mehr um die Frage, ob zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis zustande gekommen wäre (so aber LG Frankenthal, Urteil vom 08.07.2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 38).

  • BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01

    Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Bei einer Internetauktion auf der Plattform von eBay kommt der Vertrag bei fehlender Freiheit des Anbieters, den Vertrag durch einen Zuschlag zu schließen, nicht in Anwendung von § 156 Satz 1 BGB, sondern in Anwendung der §§ 145 ff. BGB durch ein Angebot und dessen Annahme zustande (BGH, Urteil vom 07. November 2001 - VIII ZR 13/01, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 375/03, juris Rn. 9).

    Mit der Freischaltung des Angebotes erklärt der Anbieter die vorweggenommene Annahme des höchsten wirksamen Gebotes zum Ende der Angebotsdauer (BGH, Urteil vom 07. November 2001 - VIII ZR 13/01, juris Rn. 28).

    Die wechselseitigen Erwartungen der Auktionsteilnehmer und deren gemeinsames Verständnis über die Funktionsweise der Online-Auktion bilden eine Grundlage für die Auslegung von Willenserklärungen, die nicht aus sich heraus verständlich sind (BGH, Urteil vom 07. November 2001 - VIII ZR 13/01, juris Rn. 36).

  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Eine Haftung aus culpa in contrahendo ist auch dann begründet, wenn ohne das schädigende Verhalten mit demselben Vertragspartner ein Vertrag zu anderen, für den Geschädigten günstigeren Bedingungen zustande gekommen wäre (BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 126/96, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 264/05, juris Rn. 22 f.; Erman/Kindl, a.a.O., § 311 BGB Rn. 29).

    Ein Anspruch, so gestellt zu werden, als sei ein günstigerer Vertrag geschlossen worden, besteht im Allgemeinen nicht (BGH, Urteil vom 19. Mai 2006 - V ZR 264/05, juris Rn. 21).

  • BGH, 24.06.1998 - XII ZR 126/96

    Ersatz des positiven Interesses bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Eine Haftung aus culpa in contrahendo ist auch dann begründet, wenn ohne das schädigende Verhalten mit demselben Vertragspartner ein Vertrag zu anderen, für den Geschädigten günstigeren Bedingungen zustande gekommen wäre (BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 126/96, juris Rn. 16; BGH, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 264/05, juris Rn. 22 f.; Erman/Kindl, a.a.O., § 311 BGB Rn. 29).

    In solchen Fällen wäre es nicht gerechtfertigt, dem Geschädigten einen Anspruch auf das Erfüllungsinteresse des wegen der Täuschung nicht zustande gekommenen Vertrages zu versagen (BGH, Urteil vom 24. Juni 1998 - XII ZR 126/96, juris Rn. 18).

  • OLG Rostock, 11.06.2014 - 1 U 90/13

    Schadensersatzklage nach Abbruch einer Internet-Auktion für einen Gebrauchtwagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Nicht mehr erheblich ist daher die zwischen den Parteien ausgefochtene Frage, ob es sich bei den Geboten mit dem Benutzerkonto "k...k" um Willenserklärungen gehandelt hat, die im Sinne von § 117 BGB nur zum Schein abgegeben wurden und aus diesem Grunde nichtig sind (in diesem Sinne OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2-07 O 269/13, Anlage K 21 S. 9, Bl. 116; darauf folgend OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO vom 22. September 2014 - 6 U 7/14, Anlage K 43, Bl. 399; gegen die Anwendung von § 117 BGB: LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 28).

    Das Oberlandesgericht Rostock hat in einem Fall des Klägers Geboten, die allein zur Preismanipulation abgegeben wurden, jede rechtliche Wirkung abgesprochen (Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52 = Anlage K 6 S. 12, Bl. 219R).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2014 - 12 U 51/13

    Schadenersatz wegen Nichterfüllung im Rahmen einer Internet-"Versteigerung"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Nicht mehr erheblich ist daher die zwischen den Parteien ausgefochtene Frage, ob es sich bei den Geboten mit dem Benutzerkonto "k...k" um Willenserklärungen gehandelt hat, die im Sinne von § 117 BGB nur zum Schein abgegeben wurden und aus diesem Grunde nichtig sind (in diesem Sinne OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 11. Juni 2014 - 1 U 90/13, juris Rn. 52; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 06. Dezember 2013 - 2-07 O 269/13, Anlage K 21 S. 9, Bl. 116; darauf folgend OLG Frankfurt am Main, Hinweisbeschluss gemäß § 522 Absatz 2 Satz 2 ZPO vom 22. September 2014 - 6 U 7/14, Anlage K 43, Bl. 399; gegen die Anwendung von § 117 BGB: LG Frankenthal, Urteil vom 08. Juli 2014 - 8 O 63/14, juris Rn. 28).

    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Auslegung von Maximalgeboten davon abhängig gemacht, ob Gebote des Anbieters oder eines von ihm beauftragten Dritten als wirksam anzusehen sind (Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13, juris Rn. 25).

  • BGH, 02.12.1997 - X ZR 13/96

    "Umsatzlizenz"; Auslegung eines Umsatz-Lizenzvertrages im Hinblick auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Die Auslegung der Willenserklärung des Klägers als ein Kaufpreisangebot über 17.000,00 Euro entspricht dem in erster Linie heranzuziehenden Wortlaut der Erklärung und dem diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 02. Dezember 1997 - X ZR 13/96, juris Rn. 19).

    Führt die Ermittlung des Wortsinns anhand des Wortlauts nicht schon zu einem eindeutigen Ergebnis, können in einem zweiten Auslegungsschritt auch die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung einzubeziehen sein, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH, Urteil vom 02. Dezember 1997 - X ZR 13/96, juris Rn. 19).

  • BGH, 08.06.2011 - VIII ZR 305/10

    Zum vorzeitigen Abbruch einer eBay-Auktion

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Das Einstellen einer Ware auf der Plattform von eBay ist als ein verbindliches Verkaufsangebot an denjenigen auszulegen, der bis zum Abschluss der Auktion das höchste Gebot abgibt (BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 375/03, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 08. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, juris Rn. 16).

    Auch in einem solchen Fall sind die von eBay aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Auslegung des Angebotes heranzuziehen und die dort genannten Vorbehalte als solche anzusehen, die die Bindungswirkung ausschließen (BGH, Urteil vom 08. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 08. Januar 2014 - VIII ZR 63/13, juris Rn. 20).

  • BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03

    Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Bei einer Internetauktion auf der Plattform von eBay kommt der Vertrag bei fehlender Freiheit des Anbieters, den Vertrag durch einen Zuschlag zu schließen, nicht in Anwendung von § 156 Satz 1 BGB, sondern in Anwendung der §§ 145 ff. BGB durch ein Angebot und dessen Annahme zustande (BGH, Urteil vom 07. November 2001 - VIII ZR 13/01, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 375/03, juris Rn. 9).

    Das Einstellen einer Ware auf der Plattform von eBay ist als ein verbindliches Verkaufsangebot an denjenigen auszulegen, der bis zum Abschluss der Auktion das höchste Gebot abgibt (BGH, Urteil vom 03. November 2004 - VIII ZR 375/03, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 08. Juni 2011 - VIII ZR 305/10, juris Rn. 16).

  • LG Tübingen, 26.09.2014 - 7 O 490/13

    EBay-Versteigerung - Ersteigerung eines Gebrauchtwagens für 1,50 Euro

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.04.2015 - 12 U 153/14
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 26. September 2014 - Az. 7 O 490/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 26. September 2014, Az. 7 O 490/13, wird aufgehoben.

  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 28 U 199/13

    Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

  • BGH, 23.04.1986 - VIII ZR 128/85

    Ende der Wirkung eines Kaufvertrages; Abschluss eines Kaufvertrages unter einer

  • BGH, 03.02.1967 - VI ZR 114/65

    Arzt-Patientenvertrag. Auslegung

  • BGH, 04.11.2003 - VI ZR 28/03

    Feststellung der haftungsbegründenden Kausalität bei Auftreten einer Krankheit

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99

    Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch

  • BGH, 16.09.2005 - V ZR 244/04

    Treuwidrigkeit der Einflussnahme einer Partei auf den Eintritt einer Bedingung

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 297/84

    Annahme eines Abfindungsgebots durch widerspruchslose Einlösung eines übersandten

  • BGH, 23.04.2015 - VII ZR 42/14

    Bedenkenhinweispflicht bestimmt sich nach funktionalem Mangelbegriff!

  • BGH, 13.12.2001 - IX ZR 306/00

    Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO; Beweiswürdigung im Rahmen

  • BGH, 08.01.2014 - VIII ZR 63/13

    Internetauktion: Angebotsrücknahme durch Verkäufer bei möglicher

  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

  • AG Alzey, 26.06.2013 - 28 C 165/12

    Schadensersatzanspruch des Höchstbietenden bei eBay nach Abbruch einer Auktion

  • BGH, 24.08.2016 - VIII ZR 100/15

    Schadensersatzanspruch nach Preismanipulation des Verkäufers bei eBay-Auktion

    Das Berufungsgericht (OLG Stuttgart, NJW-RR 2015, 1363) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 26.03.2021 - 15 U 102/18

    Großer Schadenersatz wegen Nichterfüllung eines über eBay geschlossenen

    Der dem Kläger entstandene Schaden ist auf das positive Interesse gerichtet und besteht in dem Differenzbetrag zwischen dem Marktwert des Kfz und dem vereinbarten Kaufpreis von 2.011,00 ? im Zeitpunkt des Erlöschens des Primärerfüllungsanspruchs (vgl. nur OLG Frankfurt, Urteil vom 27. Juni 2014 - 12 U 51/13 -, juris, Rn. 27 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. April 2015 - 12 U 153/14 -, juris, Rn. 116; OLG München, Urteil vom 26. September 2018 - 20 U 749/18 -, juris, Rn. 13).
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