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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01   

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https://dejure.org/2001,6559
OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2001,6559)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29.05.2001 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2001,6559)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2001 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2001,6559)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Inkassounternehmen: Erlaubnisvorbehalt bei Forderungseinziehungen mit Auslandsberührung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 RberG
    Rechtsberatung; Rechtsberatungsgesetz; Anwendbarkeit; Ausland; Inkasso; Anhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsberatung; Rechtsberatungsgesetz; Anwendbarkeit; Ausland; Inkasso; Anhängigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsberatungsgesetz findet auf Rechtsberatung im Ausland keine Anwendung

  • Judicialis

    RberG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RberG § 1
    Rechtsberatung; Ausland; Inkasso

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1309
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99

    Wettbewerbsverstoß: Inkassotätigkeit eines niederländischen Unternehmens in

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Gleichwohl ist eine solche Erlaubnis im vorliegenden Fall nicht erforderlich, weil die Tätigkeit der Klägerin bzw. die ihres Tochterunternehmens nicht im Inland, sondern weitgehend im Ausland ausgeübt worden ist und das Rechtsberatungsgesetz nur die Inlandstätigkeit erfaßt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 5 m.w.N.).

    Nach dem Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetzes soll u.a. der inländische Schuldner davor geschützt werden, von Inkassounternehmen angegangen zu werden, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510; Mankowski, Der internationale Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes, AnwBl. 2001, 72 m.w.N.).

    Die Beratung von Mandanten oder die Einziehung von Forderungen im Ausland fällt deshalb von vornherein nicht unter die Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509).

    Für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit unter den Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes fällt, kommt es deshalb maßgeblich darauf an, wo die Tätigkeit des Inkassounternehmens seine Wirkung entfalten soll (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510).

  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 141/59

    Berufspflichten des Rechtsbeistands

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Schließlich soll das Rechtsberatungsgesetz die deutschen Rechtsanwälte, die einem besonderen Berufsrecht unterworfen sind, vor Nachteilen durch Konkurrenten schützen, die einem solchen Berufsrecht nicht unterworfen sind (vgl. BGH, NJW 1961, 313, 314; Mankowski, a.a.O., m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84

    "Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Bei dem Tochterunternehmen handelte es sich um die Erfüllungsgehilfin der Klägerin, so daß es maßgeblich darauf ankommt, wo diese schwerpunktmäßig tätig geworden ist (vgl. für den umgekehrten Fall eines in Deutschland tätig gewordenen Erfüllungsgehilfen und die Anwendbarkeit der deutschen Rechtsordnung BGH, JZ 1987, 466, 468).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 275/99

    Eingang einer Rechtsmittelschrift beim Gericht; Abgabe einer Mehrzahl von

    Auszug aus OLG Oldenburg, 29.05.2001 - 12 U 16/01
    Nach dem Sinn und Zweck des Rechtsberatungsgesetzes soll u.a. der inländische Schuldner davor geschützt werden, von Inkassounternehmen angegangen zu werden, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 509, 510; Mankowski, Der internationale Anwendungsbereich des Rechtsberatungsgesetzes, AnwBl. 2001, 72 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2006 - I ZR 7/04

    SchuldenHulp

    aa) Die Frage, ob das Rechtsberatungsgesetz bei Fallgestaltungen mit Auslandsberührung anwendbar ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 509 f.; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; OLG Stuttgart AnwBl 2002, 368; Chemnitz/Johnigk, Rechtsberatungsgesetz, 11. Aufl., Rdn. 261; Armbrüster, RIW 2000, 583 ff.; Budzikiewicz, IPRax 2001, 218 ff. einerseits; OLG Stuttgart MDR 1997, 285 f.; LG Dortmund AnwBl 1999, 617 f.; Weth in Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., Einl. RBerG Rdn. 65 ff., 77; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 3. Aufl., Art. 1 § 1 Rdn. 5 und Rdn. 11 andererseits).

    Findet die Rechtsbesorgung ausschließlich im Ausland statt, ist das Rechtsberatungsgesetz selbst dann nicht anwendbar, wenn die Beratung mittelbar auch zu Auswirkungen im Inland führt, etwa wenn sich ein Inländer im Ausland durch einen ausländischen Rechtsbesorger über einen Inlandssachverhalt beraten lässt und dann im Inland entsprechend dem erteilten Rat tätig wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2000, 509; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; Budzikiewicz, IPRax 2001, 218, 224; Rennen/Caliebe aaO Art. 1 § 1 Rdn. 5; Kleine-Cosack, Rechtsberatungsgesetz, Allgemeiner Teil II B Rdn. 95; Chemnitz/Johnigk aaO Rdn. 261; Weth in Henssler/Prütting aaO Einl. RBerG Rdn. 68).

    Teils wird dabei daran angeknüpft, ob die Tätigkeit im Inland (nicht nur mittelbare) Wirkungen entfaltet (so OLG Hamm NJW-RR 2000, 509 f.; OLG Oldenburg MDR 2001, 1309; Chemnitz/Johnigk aaO Rdn. 261), teils daran, ob der Rechtsbesorger seine Niederlassung im Inland hat (so OLG Stuttgart MDR 1997, 285; LG Dortmund AnwBl 1999, 617 f.; Weth in Henssler/Prütting aaO Einl. RBerG Rdn. 75).

  • LG Köln, 02.06.2016 - 22 O 435/14

    Selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen;

    Davon ist zunächst das OLG Oldenburg in seiner Entscheidung vom 29.05.2001 - 12 U 16/01 - unter Hinweis darauf ausgegangen, dass der inländische Schuldner davor geschützt werden müsse, von Inkassounternehmen angegangen zu werden, die keiner behördlichen Kontrolle unterliegen.
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   OLG Hamm, 06.03.2002 - 12 U 16/01   

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https://dejure.org/2002,17562
OLG Hamm, 06.03.2002 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2002,17562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.03.2002 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2002,17562)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. März 2002 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2002,17562)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Teilklage bei mangelnder Angabe der Reihenfolge der Geltendmachung einzelner Teilforderungen; Schadenersatzanspruch gegen einen Architekten wegen infolge fehlerhaft aufgebrachter Fußbodenholzdecke auftretender Schimmelpilzbildung; Haftungsausschluss ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2002 - 12 U 16/01
    Seine Haftung entfällt nicht wegen des von den Klägern zusätzlich aufgebrachten Fertigparketts auf dem Hobeldielenbelag, da ein mit der Bauaufsicht beauftragter Architekt nicht dadurch entlastet und haftungsfrei wird, daß der Bauherr einzelne Gewerke in Eigenleistung übernimmt oder diese selbst vergeben hat (vgl. BGH NJW 2001, 965 m.w.N.).
  • BGH, 06.05.1999 - IX ZR 250/98

    Klagebegründung mit neuem Lebenssachverhalt in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Hamm, 06.03.2002 - 12 U 16/01
    Die Grundsätze der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1999, 2118 greifen nicht ein, weil die Kläger auch erstinstanzlich erkennbar Schadensersatz gemäß § 635 BGB verlangt haben.
  • OLG Celle, 11.03.2020 - 14 U 32/16

    Grund und Höhe der Haftung für das Auftreten und die Sanierung von

    Denn ein Architekt, dem die Bauüberwachung übertragen wurde (hier: Leistungsphase 8 des § 15 HOAI 2009), muss Vorkehrungen gegen eine Schimmelbildung im Dach treffen [OLG München, Urteil vom 27. November 2013 - 13 U 835/13 -, Leitsatz; OLG Hamm, Urteil vom 6. März 2002 - 12 U 16/01 -, Orientierungssatz; beide zitiert nach juris].
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 8 U 200/05

    Architektenvertrag: Berücksichtigung von Sowieso-Kosten beim Schadensersatz wegen

    Die vom Landgericht (US 8) zur Stützung seiner Auffassung herangezogene Entscheidung des OLG Hamm (12 U 16/01, Urteil vom 06.03.2002) betrifft zwar eine vergleichbare Konstellation, in der dem Architekten die Kosten einer zuverlässigen Mangelbeseitigung durch Maßnahmen, die eine billigere Lösung als durch vom dortigen Sachverständigen für erforderlich gehaltene Maßnahme darstellten, im Rahmen des § 635 BGB a. F. auferlegt wurden, obwohl das OLG Hamm davon ausging, dass die teureren Maßnahmen gem. Vorschlag des Sachverständigen von den dortigen Bauherren als Klägern unter dem Gesichtspunkt der Sowieso-Kosten weitestgehend selbst zu tragen gewesen wären.
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   OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 12 U 16/01   

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https://dejure.org/2003,38190
OLG Brandenburg, 11.12.2003 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2003,38190)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2003 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2003,38190)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 12 U 16/01 (https://dejure.org/2003,38190)
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