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   OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 12 U 163/10   

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https://dejure.org/2012,40245
OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 12 U 163/10 (https://dejure.org/2012,40245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2012 - 12 U 163/10 (https://dejure.org/2012,40245)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2012 - 12 U 163/10 (https://dejure.org/2012,40245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorradfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 17; StVG § 18; StVO § 9 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Motorradfahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall zwischen einem wendenden und einem überholenden Fahrzeug

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 05.12.1984 - 3 U 79/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 12 U 163/10
    Der von dem Landgericht angenommene Ausschluss jeglicher Mithaftung der Beklagten wäre nur dann berechtigt gewesen, wenn eine vollständige zweite Rückschau des Beklagten zu 1) vor dem Anfahren aus der Warteposition heraus feststellbar gewesen wäre (vgl. hierzu OLG Celle vom 5. Dezember 1984, 3 U 79/84, VersR 1986, 349).
  • LG Köln, 23.03.1977 - 19 S 323/76
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2012 - 12 U 163/10
    Dies rechtfertigt bei der Verletzung der zweiten Rückschaupflicht vor dem Abbiegen oder Wenden und einem Zusammenstoß mit einem zum Überholen ansetzenden Kradfahrer regelmäßig eine Mithaftung des Vorausfahrenden von 25 % (vgl. Landgericht Köln, 19 S 323/76, r+s 1977, 141).
  • OLG Düsseldorf, 02.01.2019 - 1 U 158/16

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall

    Der Senat akzeptiert in ständiger Rechtsprechung unfallbedingte Auslagen für Schriftverkehr und Telefonate von 25, 00 EUR gemäß § 287 ZPO ohne besonderen Nachweis (statt vieler Senat, Urteil vom 16. Juni 2008, I-1 U 246/07, Rn. 75, zitiert nach juris; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2011, VIII ZR 171/10, Rn. 27, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 11. September 2015, 10 U 1455/13, Rn. 50, zitiert nach juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. März 2012, 12 U 163/10, Rn. 42, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.06.2018 - 1 U 127/17

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem von rechts heran

    Nach ständiger Rechtsprechung nicht nur dieses Senats sind dem Geschädigten ohne Einzelnachweis Aufwendungen für unfallbedingte Telefonate, Schreib- sowie Fahrtkosten und dergleichen in Höhe von 25, 00 EUR nach § 287 ZPO zu ersetzen (statt vieler: Senat, Urteil vom 16. Juni 2008, I-1 U 246/07, Rn. 75, zitiert nach juris; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Mai 2011, VIII ZR 171/10, Rn. 27, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 11. September 2015, 10 U 1455/13, Rn. 50, zitiert nach juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29. März 2012, 12 U 163/10, Rn. 42, zitiert nach juris).
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