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Rechtsprechung
   KG, 27.11.2006 - 12 U 181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4885
KG, 27.11.2006 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2006,4885)
KG, Entscheidung vom 27.11.2006 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2006,4885)
KG, Entscheidung vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2006,4885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis des ersten Anscheins für das Verschulden eines aus der Grundstücksausfahrt fahrenden Verkehrsteilnehmers

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StVO § 10; ; OWiG § 47 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 10
    Anscheinsbeweis für Verschulden bei Unfallverursachtung infolge Ausfahrt aus einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Anscheinsbeweis spricht für das alleinige Verschulden eines ein Grundstück verlassenden Kfz-Führers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 359
  • VersR 2008, 507
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.10.1980 - 1 U 42/80
    Auszug aus KG, 27.11.2006 - 12 U 181/06
    Der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt worden ist (OLG Köln, a.a.O.; OLG Düsseldorf, VRS 60, 420).
  • OLG München, 16.03.2012 - 10 U 4398/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Ausweichlenkung vor einem verkehrswidrig aus einer

    Dies ist ein Ausfahrmanöver i. S. d. § 10 StVO mit der Folge des entsprechenden Anscheinsbeweises (KG NZV 2007, 359).
  • KG, 27.02.2012 - 22 U 166/11

    Zur Haftung beim Anfahren aus einem Taxihalteplatz

    Der Vorgang des Ausfahrens in die öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat; dies gilt auch dann, wenn der Vorgang kurzfristig unterbrochen wird und das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kollision gestanden hat (Fortführung KG Berlin, 27. November 2006, 12 U 181/06, NZV 2007, 359).

    Vielmehr ist der Vorgang des Ausfahrens in die öffentliche Straße erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat; dies gilt auch dann, wenn der Vorgang kurzfristig unterbrochen wird (Kammergericht, Beschluss vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 - NZV 2007, 359).

  • OLG München, 20.05.2011 - 10 U 3958/10

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Einfahren aus einer

    Das Ausfahren endet erst, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet oder sein Fahrzeug verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder an anderer Stelle abgestellt hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Jagow/Janker/Burmann , Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl. 2008, § 10 Rz. 10 a.E.).
  • KG, 29.10.2007 - 12 U 5/07

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision zwischen einem Grundstücksausfahrer und einem

    Der Vorgang des Einfahrens aus einer Grundstückseinfahrt ist nämlich nach der ständigen Rechtsprechung erst beendet, wenn sich der Einfahrende vollständig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat, wobei der Einfahrvorgang auch nicht dadurch unterbrochen wird, dass der Einfahrende bereits einige Zeit (bspw. 2-3 Minuten) in einer wartenden Position weitgehend auf der Fahrbahn (bspw. 1,10 m in eine insgesamt 5, 70 m breite Straße hineinragend) gestanden hat (vgl. KG, Urteil vom 15. März 2007 - 22 U 119/06 - ; OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - VRS 109, 99 = DAR 2006, 27 = VM 2006, 18 Nr. 19; Senat, Beschlüsse vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 - VRS 112, 17 = NZV 2007, 359 = VM 2007, 37 Nr. 40; vom 28. Dezember 2006 - 12 U 178/06 - VRS 112, 332 = KGR 2007, 722).
  • KG, 28.12.2006 - 12 U 178/06

    Haftung bei Kfz-Unfall: Beendigung des Vorgangs des Ausfahrens aus einem

    Denn der Vorgang des Ausfahrens aus einem Grundstück in eine öffentliche Straße ist erst dann beendet, wenn sich das Fahrzeug endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat oder verkehrsgerecht am Fahrbahnrand oder anderer Stelle abgestellt worden ist; das Ausfahren wird nicht schon dadurch beendet, dass das ausfahrende Fahrzeug etwa zwei bis drei Minuten in der Position gestanden hat, in der sich die Kollision ereignete (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Oktober 1980 - 1 U 42/80 - VRS 60, 420 = VersR 1981, 754; OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2005 - 4 U 35/04 - OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VRS 109, 99 = VM 2006, 18 Nr. 19; Senat, Beschluss vom 27. November 2006 - 12 U 181/06 -).
  • OLG Köln, 13.03.2014 - 9 U 149/13

    Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen aus einem Versicherungsverhältnis

    Bei der Einfahrt vom Parkplatz auf die Straße hatte der Beklagte zu 1) die Gefährdung des Klägers als Teilnehmer des fließenden Verkehrs gem. § 10 StVO auszuschließen, wobei das Ausfahren erst endet, wenn sich der Einbiegende in zügiger Fahrt in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (OLG Düsseldorf VersR 1981, 754 = VRS 60 [1981] 420 m.w.N.; OLG Köln VRS 109 [2006] 99 = OLGR 2006, 7 = DAR 2006, 27 = VerkMitt 2006, 18 Nr. 19; OLG Celle NZV 2006, 309; KG VRS 112 [2007] 332 [335] = NZV 2007, 359; Burmann: in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, StVR, 22. A. 2012, § 10 StVO Rn.8).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2015 - 1 U 150/14

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wendenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des

    Die strengen Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO enden erst in dem Zeitpunkt, zu welchem sich der Fahrzeugführer endgültig in den fließenden Verkehr eingeordnet hat (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 26. August 2014, Az: I - 1 U 131/13 mit Hinweis auf KG NZV 2007, 359 sowie OLG Köln DAR 2006, 27 und Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2008, 77).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2021 - 12 U 231/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kollision beim Ausfahren aus

  • LG Essen, 05.05.2015 - 12 O 214/13

    Verkehrsunfall - Einfahren eines Unfallbeteiligten von anderen Straßenteilen auf

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3656
OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2007,3656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2007 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2007,3656)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2007 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2007,3656)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsansprüche aus Gewährleistungsbürgschaften; Mängel bei Lüftungsarbeiten, Heizungsarbeiten und Sanitärinstallationsarbeiten; Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern; Verjährung der Gewährleistungsansprüche; Fehlende Passivlegitimation des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    AGBG § 1 Abs. 1 a.F.; ; AGBG § ... 5; ; AGBG § 9; ; VOB/B § 11; ; VOB/B § 12; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 2; ; VOB/B § 17; ; VOB/B § 17 Nr. 3; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 1; ; VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 2; ; VOB/B § 17 Nr. 8 S. 2; ; ZPO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 421; ; ZPO § 493 Abs. 1; ; ZPO §§ 517 ff.; ; BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 204 Abs. 2; ; BGB § 288 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 329; ; BGB §§ 414 ff.; ; BGB § 415 Abs. 1; ; BGB § 478 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 639 Abs. 1; ; BGB § 765 Abs. 1; ; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1. Alt.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Unangemessene Benachteiligung durch Ablösungsmöglichkeit eines Sicherheitseinbehaltes nur durch Bürgschaft auf erstes Anfordern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsbürgschaft: Vertrag geht Muster vor!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsbürgschaft: Vertrag geht Muster vor! (IBR 2007, 556)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 484
  • BauR 2007, 1782
  • BauR 2007, 2076
  • BauR 2008, 1169
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.02.2004 - VII ZR 247/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer unbefristeten, unwiderruflichen,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Die Klägerin könne nicht auf die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BauR 2004, 841 abstellen.

    Die textliche Gestaltung der Sicherungsabrede in dem hier zu entscheidenden Fall ist vergleichbar mit der Formulierung, die dem vom Bundesgerichtshof in seiner in BauR 2004, 841 veröffentlichten Entscheidung zugrunde lag.

    Selbst wenn dieses Muster die Verpflichtung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern vorgesehen hätte, wäre es rechtlich ohne Bedeutung gewesen (vgl. BGH BauR 2004, 841, 843).

    Denn auch in dem Fall, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.02.2004 (BauR 2004, 841) zugrunde lag, kann nicht davon ausgegangen werden, dass das in der entsprechenden Klausel erwähnte Muster des Auftraggebers nicht Vertragsbestandteil werden sollte, da das Muster des Auftraggebers ebenfalls Teil der entsprechenden Regelung in § 9 des Bauvertrages war.

  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer nur berechtigt ist, den Sicherheitseinbehalt gegen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, unwirksam, da sie den Unternehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem ihm kein angemessener Ausgleich für den Gewährleistungseinbehalt zugestanden wird (vgl. BGHZ 136, 27 = BauR 1997, 829; BGH BauR 2002, 1392, 1393; BGH BauR 2005, 539, 540; BGH BauR 2005, 1154 jeweils m.w.N.).

    Die von den Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (BauR 2005, 539) ist hingegen nicht einschlägig.

    Hier liegt der Fall jedoch anders, da die konkrete Klausel in den jeweiligen Nachunternehmerverträgen - anders als in der in BauR 2005, 539 veröffentlichten Entscheidung - bereits ohne Bezugnahme auf ein konkretes Muster die jeweilige Sicherungsabrede abschließend regelt.

  • BGH, 10.02.2000 - IX ZR 397/98

    Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Die Bürgschaftsverträge sind unabhängig davon wirksam, was die Hauptschuldnerin mit der Klägerin in der Sicherungsabrede vereinbart hatte, da die Bürgschaft eine von der Verbindlichkeit des Hauptschuldners verschiedene selbständige Verpflichtung des Bürgen begründet und das Zustandekommen eines Bürgschaftsvertrages nicht von Inhalt und Wirksamkeit der Hauptschuld abhängig ist (vgl. BGH NJW 2000, 1563, 1564).

    Auf diese Einrede kann sich auch der Bürge dem Gläubiger gegenüber gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB bereits im Erstprozess berufen (vgl. BGH NJW 2000, 1563, 1564).

  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 494/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer nur berechtigt ist, den Sicherheitseinbehalt gegen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, unwirksam, da sie den Unternehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem ihm kein angemessener Ausgleich für den Gewährleistungseinbehalt zugestanden wird (vgl. BGHZ 136, 27 = BauR 1997, 829; BGH BauR 2002, 1392, 1393; BGH BauR 2005, 539, 540; BGH BauR 2005, 1154 jeweils m.w.N.).

    Die Vereinbarung der VOB/B führt zu keinem anderen Ergebnis, da in § 1 Abs. 1 der Nachunternehmerverträge vereinbart ist, dass die Bestimmungen der VOB/B nur nachrangig hinter den Bestimmungen des Vertrages, also auch der jeweiligen Klauseln über den Gewährleistungseinbehalt, gelten sollen (vgl. BGH BauR 2002, 1392, 1393).

  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91

    Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Gem. § 17 Nr. 8 S. 2 VOB/B kann der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft jedoch auch dann verwerten, wenn die gesicherten Gewährleistungsansprüche verjährt sind, sofern die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit geltend gemacht worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 1131; BGH NJW 1993, 1132).
  • BGH, 21.01.1993 - VII ZR 127/91

    Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Gem. § 17 Nr. 8 S. 2 VOB/B kann der Auftraggeber die Gewährleistungsbürgschaft jedoch auch dann verwerten, wenn die gesicherten Gewährleistungsansprüche verjährt sind, sofern die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit geltend gemacht worden sind (vgl. BGH NJW 1993, 1131; BGH NJW 1993, 1132).
  • BGH, 20.10.1982 - IVa ZR 81/81

    Rechtliche Bedeutung der befreienden Schuldübernahme - Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Ein auf eine befreiende Schuldübernahme gerichteter Wille des Gläubigers kann nur dann angenommen werden, wenn deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist, dass der bisherige Schuldner aus dem Schuldverhältnis entlassen werden soll, oder wenn die Umstände den in jeder Hinsicht zuverlässigen Schluss auf die Zustimmung zulassen (vgl. BGH NJW 1983, 678, 679).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer nur berechtigt ist, den Sicherheitseinbehalt gegen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, unwirksam, da sie den Unternehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem ihm kein angemessener Ausgleich für den Gewährleistungseinbehalt zugestanden wird (vgl. BGHZ 136, 27 = BauR 1997, 829; BGH BauR 2002, 1392, 1393; BGH BauR 2005, 539, 540; BGH BauR 2005, 1154 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2005 - VII ZR 56/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines privaten Auftraggebers, die vorsieht, dass der Auftragnehmer nur berechtigt ist, den Sicherheitseinbehalt gegen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, unwirksam, da sie den Unternehmer entgegen dem Gebot von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, indem ihm kein angemessener Ausgleich für den Gewährleistungseinbehalt zugestanden wird (vgl. BGHZ 136, 27 = BauR 1997, 829; BGH BauR 2002, 1392, 1393; BGH BauR 2005, 539, 540; BGH BauR 2005, 1154 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1977 - III ZR 88/76

    Entlassen des Beklagten aus einer Dahrlehensverbindlichkeit - Genehmigung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 12 U 181/06
    Vielmehr liegt in derartigen Fällen die Annahme nahe, dass sich im Zweifel der Gläubiger schweigend die Mithaftung eines weiteren Schuldners gefallen lässt, so dass von einem rechtsgeschäftlichen, den Gläubiger begünstigenden Schuldbeitritt auszugehen ist (vgl. BGH a.a.O.; BGH WM 1978, 351, 352).
  • OLG Hamm, 09.02.2017 - 24 U 129/15

    Bürgschaft; Gewährleistungsbürgschaft; Vertragserfüllungsbürgschaft;

    Zwar kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs e inem durch Verweis in der Sicherungsabrede als Anlage zum Bauvertrag beigefügtem Bürgschaftsmuster mit abweichenden Regelungen zu den Anforderungen an die zu stellende Bürgschaft regelmäßig keine vertragsändernde Wirkung zu (BGH NJW-RR 2004, 814, 815; so auch OLG Hamm NJW-RR 2006, 31, 32; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.06.2007 - 12 U 181/06, zit. nach juris, Tz. 28 f.).
  • OLG Köln, 09.01.2008 - 11 U 116/07

    Unwirksame Vertragserfüllungsbürgschaft in Sicherungsvereinbarung eines

    Durch das dem Verhandlungsprotokoll beigefügte Muster wird die Sicherungsabrede jedoch noch weiter dahingehend ausgestaltet, dass die Bürgschaft dem Inhalt des Musters entsprechen soll (abweichend OLG Brandenburg BauR 2007, 2076 = IBR 2007, 556 in nicht überzeugender Abgrenzung zu der Entscheidung des BGH vom 09.12.2004).
  • OLG Köln, 27.10.2010 - 17 U 128/09

    Bei individualvertraglicher Festlegung einer Rangfolge von einzelnen

    (3) Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hatte das OLG Brandenburg (BauR 2007, 2076 = NJOZ 2008, 1007) über die Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschiedliche Bauvorhaben betreffend zu entscheiden.
  • LG Köln, 21.12.2010 - 27 O 157/10

    Anspruch auf Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft; Unwirksamkeit der

    Auch die Verweise auf die Entscheidungen des OLG Hamm (BauR 2006, 393) und OLG Brandenburg (BauR 2007, 2076) sind für die vorliegende Fallgestaltung unerheblich.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 181/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,34568
OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2007,34568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.03.2007 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2007,34568)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. März 2007 - 12 U 181/06 (https://dejure.org/2007,34568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 03.08.2005 - 1 Ws 61/05

    Strafvollzug: Voraussetzungen der Ablösung eines Strafgefangenen von seinem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 181/06
    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers hob der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe (1 Ws 61/05) am 03.08.2005 den Beschluss der Strafvollstreckungskammer sowie die nach Ansicht des Strafsenats rechtswidrige Verfügung der JVA Bruchsal auf und stellte fest, dass der Kläger weiterhin als Einkaufshelfer zugelassen ist.

    Zwar steht der JVA bei der Entscheidung über die Ablösung eines Gefangenen, der zum Einkaufshelfer eingeteilt war, hinsichtlich der Beurteilung der einen Widerruf rechtfertigenden Beeinträchtigung von Sicherheiteinteressen der Anstalt im Hinblick auf die besondere Sachnähe und die ihr obliegende Verantwortung für die Anstaltssicherheit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl.v. 03.08.2005, 1 Ws 61/05 ).

  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 181/06
    Zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass die Rechtswidrigkeit der Ablösungsentscheidung der JVA durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 03.08.2005 mit Bindungswirkung für den vorliegenden Zivilprozess festgestellt ist ( BGH NJW 2005, 58 f.).
  • BGH, 08.10.1992 - III ZR 220/90

    Amtshaftung der Gemeinde bei gesetzwidriger Ablehnung eines Bauantrages -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 181/06
    Die Verneinung des Schuldvorwurfs setzt demnach aber voraus, dass die letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsmeinung nicht nur vertretbar, sondern auch aufgrund sorgfältiger rechtlicher und tatsächlicher Prüfung gewonnen worden war ( BGHZ 119, 365 ff. ).
  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 22/78

    Ersatz von Zinsschäden für eine rechtswidrige Heranziehung zur Bardepotpflicht -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.03.2007 - 12 U 181/06
    Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht des Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, dann kann aus der Missbilligung dieser Rechtsauffassung durch die Gerichte ein Schuldvorwurf nicht hergeleitet werden ( BGH NJW 1979, 2097).
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