Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08   

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OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,9880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,9880)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,9880)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen verspäteter Einzahlung des Vorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Sachverständigenvorschuss - verspätete Zahlung

  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § ... 379; ; ZPO § 379 Abs. 2; ; ZPO § 402; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 640 Abs. 1 S. 3; ; BGB § 641 a Abs. 1; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; VOB/B § 11; ; VOB/B § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 296 Abs. 2; ZPO § 379 Abs. 2
    Rechtsfolgen verspäteter Einzahlung des Vorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt eine Zurückweisung als verspätet jedoch nicht in Betracht, wenn offenkundig ist, dass dieselbe Verzögerung auch bei rechzeitiger Einzahlung eingetreten wäre (vgl. BVerfGE 75, 302, 311 ff.; Zöller-Greger, a.a.O., Rn 22).

    Eine Präklusion kommt danach nicht in Betracht, wenn sich ohne weitere Erwägung aufdrängt, dass das Verfahren früher beendet wird, als es bei einem ungestörten Verlauf des Verfahrens zu erwarten ist (BVerfG NJW 1987, S. 2733).

  • OLG Frankfurt, 19.11.2008 - 4 U 119/08

    Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Nichterhebung eines Sachverständigenbeweises

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Die nicht rechtzeitige Zahlung des Vorschusses führt also nicht ohne weiteres dazu, dass die Partei mit dem Beweismittel ausgeschlossen ist (BGH NJW 1982, S. 2259, 2260), vielmehr sind vom Gericht die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zu prüfen (OLG Frankfurt, 19.11.2008 4 U 119/08 - zitiert nach juris; OLG Koblenz IBR 2004, S. 231).
  • OLG Hamm, 12.12.2006 - 26 U 49/04

    Bewirkt Abnahme durch AG die Abnahme von Nachunternehmerleistungen?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Ob und wann die Parteien eine förmliche Abnahme vereinbart haben, erscheint vor diesem Hintergrund klärungsbedürftig, ebenso die Frage, ob eine solche möglicherweise nachträglich abbedungen worden ist (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl. 2004, 4. Teil, RZ 18; Sprau, in: Palandt, a.a.O, § 641 RZ 6 a.E. m.w.N; die vom LG zitierte Entscheidung des OLG Hamm in BauR 2007, S. 1617, lag insofern anders, als dort die Abnahme mehrfach verweigert worden und die Nutzung des Bauobjekts unter dem Druck der Verhältnisse erfolgt war).
  • BGH, 21.04.1977 - VII ZR 108/76

    VOB-Vertrag: Formlose statt förmliche Abnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Dies ist auch konkludent möglich (BGH BauR 1977, 344), wobei allerdings an die Voraussetzungen einer konkludenten Aufhebung strenge Anforderung zustellen sind (BGHZ 146, 250, 262).
  • BGH, 20.09.1984 - VII ZR 377/83

    Ingebrauchnahme der Leistung - Lauf der Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Bezieht der Auftraggeber das Bauwerk, kann nach einer angemessenen Prüfungsfrist eine Abnahme anzunehmen sein, wenn sich aus seinem Verhalten nichts Gegenteiliges ergibt, weil der Auftraggeber von diesem Zeitpunkt gewöhnlich am ehesten selbst in der Lage ist, festzustellen, ob das Werk als in der Hauptsache vertragsgemäß gebilligt werden kann (BGH NJW 1985, S. 731).
  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Der Anwendung dieser Normen steht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entgegen, dass der Geschäftsführer irrtümlich annimmt, aufgrund eines Vertrages zur Ausführung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1997, S. 47, 48; NJW 1993, S. 3196; so auch bereits der Senat in seiner Entscheidung v. 30.10.2008 - 12 U 101/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.10.2008 - 12 U 101/08

    Vollmacht: Wirksamkeit eines Werkvertrages bei Auftragserteilung durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Der Anwendung dieser Normen steht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entgegen, dass der Geschäftsführer irrtümlich annimmt, aufgrund eines Vertrages zur Ausführung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1997, S. 47, 48; NJW 1993, S. 3196; so auch bereits der Senat in seiner Entscheidung v. 30.10.2008 - 12 U 101/08 - zitiert nach juris).
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Der Anwendung dieser Normen steht nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht entgegen, dass der Geschäftsführer irrtümlich annimmt, aufgrund eines Vertrages zur Ausführung verpflichtet zu sein (BGH NJW 1997, S. 47, 48; NJW 1993, S. 3196; so auch bereits der Senat in seiner Entscheidung v. 30.10.2008 - 12 U 101/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 06.02.2004 - 5 W 82/04

    Ergänzungsgutachten: Verspätete Vorschusszahlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Die nicht rechtzeitige Zahlung des Vorschusses führt also nicht ohne weiteres dazu, dass die Partei mit dem Beweismittel ausgeschlossen ist (BGH NJW 1982, S. 2259, 2260), vielmehr sind vom Gericht die Voraussetzungen des § 296 Abs. 2 ZPO zu prüfen (OLG Frankfurt, 19.11.2008 4 U 119/08 - zitiert nach juris; OLG Koblenz IBR 2004, S. 231).
  • BGH, 22.12.2000 - VII ZR 310/99

    Nichtigkeit einer Abschlagszahlungsvereinbarung im Bauträgervertrag bei einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2009 - 12 U 200/08
    Dies ist auch konkludent möglich (BGH BauR 1977, 344), wobei allerdings an die Voraussetzungen einer konkludenten Aufhebung strenge Anforderung zustellen sind (BGHZ 146, 250, 262).
  • OLG Köln, 17.02.1998 - 24 U 147/97

    Wann sind nicht bestellte Zusatzleistungen zu vergüten?

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

  • OLG Hamm, 19.02.2002 - 24 U 144/01
  • OLG Frankfurt, 09.06.1982 - 17 U 117/82
  • BGH, 02.12.1982 - VII ZR 71/82

    Begriff der Verzögerung; Entscheidung des Vorsitzenden über Anordnung von frühen

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

  • BGH, 10.02.2011 - VII ZR 155/09

    Rechtliches Gehör: Zulassung des Zeugenbeweises trotz verspäteter Zahlung des

    Insoweit sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Präklusion von Parteivortrag oder Beweisanträgen anwendbar (OLG Frankfurt, NJW-RR 2009, 792; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 28. Mai 2009 - 12 U 200/08, bei beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08   

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https://dejure.org/2009,4483
OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,4483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.01.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,4483)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,4483)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz bei Fortsetzung eines bestehenden Rechtsschutzversicherungsverhältnisses mit neuen Bedingungen

  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung des Rechtsschutzversicherungsverhältnisses mit neuen Bedingungen

  • Wolters Kluwer

    Anwendung geänderter Versicherungsbedingungen in der Rechtsschutzversicherung

  • Judicialis

    ARB 94 § 4; ; ARB 94 § 7; ; ARB 2000 § 4; ; ARB 2000 § 7

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 94 § 4 ; ARB 94 § 7 ; ARB 2000 § 4; ARB 2000 § 7
    "Beginn des Versicherungsschutzes" meint bei einer Vertragsfortsetzung zu geänderten Bedingungen den Zeitpunkt der erstmaligen Gewährung von Deckungsschutz für das jeweilige Wagnis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    ARB 94 § 4; ARB 94 § 7; ARB 2000 § 4; ARB 2000 § 7
    Anwendung geänderter Versicherungsbedingungen in der Rechtsschutzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Beginn des Versicherungsschutzes bei geänderten Versicherungsbedingungen

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung des Rechtsschutzversicherungsverhältnisses mit neuen Bedingungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2390
  • NJW-RR 2009, 522
  • VersR 2009, 629
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08
    Welche Regelungen für Rechtsschutzfälle vor Vertragsänderung gelten, muss daher durch Auslegung bestimmt werden, bei der es darauf ankommt, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse nach seinen Verständnismöglichkeiten und unter Berücksichtigung - auch - seiner Interessen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs die Versicherungsbedingungen verstehen muss (vgl. BGHZ 123, 83, 85 und ständig).
  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08
    Für die Festlegung des Versicherungsfalls als die dem Vertragspartner vorgeworfene Pflichtverletzung kommt es auf den Tatsachenvortrag an, mit dem die Streitparteien den Verstoß begründen (BGH VersR 2003, 638 unter 1.).
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07

    Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08
    Der Versicherte, der für die Wahrung rechtlicher Interessen Rechtsschutz begehrt, wird nun in erster Linie diese aktuellen Bedingungen heranziehen in der Annahme, dass diese die Rechte und Pflichten der Beteiligten bestimmen, und nur ergänzend die früheren Bedingungen (vgl. Senat OLGR 2008, 252 = ZfSch 2008, 221).
  • OLG Hamm, 20.02.1998 - 20 U 216/97

    Wartefrist des § 3 Abs. 2 MB/KR 78

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.01.2009 - 12 U 200/08
    Demgemäß hat der Senat (a.a.O.) hinsichtlich von Wartezeiten entschieden, dass in dem Fall, in dem der Versicherungsvertrag um ein bisher nicht eingeschlossenes Zusatzrisiko ergänzt wird, die Wartezeit für dieses Zusatzrisiko von dem Tag an läuft, an dem der Versicherungsschutz für dieses Einzelwagnis beginnt, während bei "Umstellung" eines Vertrages auf einen neuen Vertrag für die identischen Leistungsarten keine neue Wartezeit beginnt (vgl. auch Harbauer/Mayer, a.a.O. § 14 ARB 75 Rdn. 65 f. m.w.N.; OLG Hamm VersR 1999, 478 f.).
  • OLG Hamm, 10.08.2011 - 20 U 31/11

    Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für Ansprüche wegen

    Im Falle einer erstmaligen Begründung eines Rechtsschutzverhältnisses wird der um Verständnis bemühte, durchschnittliche Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse der Regelung der §§ 7, 4 Abs. 1 Satz 2 entnehmen, dass der Versicherungsfall nicht vor Vertragsbeginn eingetreten sein darf, weil der Versicherer für Altrisiken nicht eintreten will (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2009, 629 Rz 24 bei juris).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08   

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https://dejure.org/2011,58287
OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2011,58287)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.01.2011 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2011,58287)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2011,58287)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZR 140/03

    Beratungspflichten des Steuerberaters bei der Anfechtung von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH NJW-RR 2006, S. 1070 , Rdnr. 7 n. [...]).

    Bei seiner Beratung muss der Steuerberater auch in Rechnung stellen, dass Behörden oder Gerichte den von ihm eingenommenen Rechtsstandpunkt nicht teilen (BGH NJW-RR 2006, S. 1070 , Rdnr. 9 n. [...]).

  • BFH, 06.05.2010 - IV R 52/08

    Keine Buchwertfortführung bei bloßer Übertragung von KG-Anteilen - keine

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Deshalb kam - aus der Sicht des Jahres 2000; die Neufassung des § 6 Abs. 3 EStG durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz - UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3858) konnte bei der Beratung im Sommer/Herbst 2000 nicht berücksichtigt werden - eine Übertragung der Mitunternehmeranteile zum Buchwert nach § 6 Abs. 3 EStG a.F. nur in Betracht, wenn die zum Sonderbetriebsvermögen der Übertragenden gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitübertragen werden (BFH DStR 2000, S. 1768 ; auch BFH GmbHR 2010, S. 876), Das bedeutet, dass nicht nur die Kommanditanteile, sondern die zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter (dazu gehört auch der Geschäftsanteil des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH) quotengleich unentgeltlich übertragen werden müssen, damit eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG a.F. durch den Rechtsnachfolger stattfinden kann (vgl. Märkle, DStR 2001, S. 685, 691).
  • BFH, 24.08.2000 - IV R 51/98

    Teilanteilsveräußerung und Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Deshalb kam - aus der Sicht des Jahres 2000; die Neufassung des § 6 Abs. 3 EStG durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz - UntStFG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3858) konnte bei der Beratung im Sommer/Herbst 2000 nicht berücksichtigt werden - eine Übertragung der Mitunternehmeranteile zum Buchwert nach § 6 Abs. 3 EStG a.F. nur in Betracht, wenn die zum Sonderbetriebsvermögen der Übertragenden gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen anteilig mitübertragen werden (BFH DStR 2000, S. 1768 ; auch BFH GmbHR 2010, S. 876), Das bedeutet, dass nicht nur die Kommanditanteile, sondern die zum Sonderbetriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter (dazu gehört auch der Geschäftsanteil des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH) quotengleich unentgeltlich übertragen werden müssen, damit eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG a.F. durch den Rechtsnachfolger stattfinden kann (vgl. Märkle, DStR 2001, S. 685, 691).
  • BGH, 24.09.2007 - II ZR 284/05

    Rechtsfolgen des Unterbleibens der Eintragung des Ausscheidens eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Die fünfjährige Enthaftungsfrist des § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB beginnt bei dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu dem Zeitpunkt, zu dem der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters positive Kenntnis erlangt (BGH NJW 2007, S. 3784, 3785; Palandt-Sprau, BGB , 70. Aufl., § 736 Rdnr. 14).
  • OLG Saarbrücken, 30.04.2007 - 1 U 148/06

    Haftung eines Gesellschafters für Gesellschaftsverbindlichkeiten nach dem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Der spätere Schadenseintritt durch die Steuerbescheide im Jahr 2004 steht ihrer Haftung in entsprechender Anwendung des § 128 HGB nicht entgegen (vgl. OLG Saarbrücken DStR 2008, S. 527).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 277/03

    Umfang des Schadensersatzes bei steuerlicher Falschberatung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Aus diesem Grund kann der Mandant, wenn er die in einem vollziehbaren, jedoch mit einem Rechtsmittel angegriffenen Steuerbescheid festgesetzte Summe gezahlt hat, den Steuerberater auf Erstattung des gezahlten Betrages in Anspruch nehmen, dies allerdings nur Zug um Zug gegen Abtretung des evtl. gegen die Finanzverwaltung bestehenden Rückerstattungsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 277/03 - veröffentlicht in [...]).
  • BFH, 25.10.1988 - VIII R 339/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    In einem nicht patentfähigen Verfahren, das von anderen Unternehmen auch angewendet wird, hat der Bundesfinanzhof (BFHE 154, S. 539, Rdnr. 11 in [...]) ausgeführt, ein solches Verfahren, das von einer GmbH angewandt werde, könne nicht wesentliche Betriebsgrundlage der GmbH sein, da es jederzeit durch Vertrag mit einem Dritten oder gar ohne jede vertragliche Vereinbarung angewandt werden könne.
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht ist deshalb der richtige Weg (BGH VersR 1993, S. 446 ; auch BGH NJW 2007, S. 1809 ).
  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 257/03

    Umfang des Schadensersatzes; Befreiung von einer Verbindlichkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Die Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht ist deshalb der richtige Weg (BGH VersR 1993, S. 446 ; auch BGH NJW 2007, S. 1809 ).
  • BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87

    1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage -

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.01.2011 - 12 U 200/08
    Zwar kann, worauf die Klägerin mit Recht hinweist, eine Betriebsaufspaltung auch durch Einräumung des Nutzungsrechts an einer nicht patentgeschützten Erfindung entstehen (BFH BStBl. II 1992, S. 415, BFH BStBl. II 1978, S. 545).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 72/97

    Patentüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

  • BFH, 18.08.2005 - IV R 59/04

    Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Abgrenzung zwischen Betriebsvermögen der

  • BFH, 01.06.1978 - IV R 152/73

    Patentüberlassung - Betriebsaufspaltung - Kapitalgesellschaft - Lizenzeinnahmen -

  • LG Frankenthal, 18.08.2014 - 4 O 144/14

    Haftung der Anleger für die nicht durch die Insolvenzmasse gedeckten

    Dass aber die LBBW bis zum 13.04.2007 von der Kündigung der Beklagtenpartei und deren Ausscheiden aus der Insolvenzschuldnerin positive Kenntnis erlangt hat, ist nicht erwiesen, was zulasten der hierfür beweisbelasteten Beklagtenpartei geht (OLG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2011, Az. 12 U 200/08, Rn. 93, zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20919
KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,20919)
KG, Entscheidung vom 27.07.2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,20919)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2009 - 12 U 200/08 (https://dejure.org/2009,20919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 139; ZPO § 286
    Indizien für einen gestellten Verkehrsunfall; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Rüge der Verletzung der Hinweispflicht durch das Gericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 105
  • NZV 2010, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 07.09.2006 - 8 U 107/06

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung gegen ein "Überraschungsurteil"

    Auszug aus KG, 27.07.2009 - 12 U 200/08
    8 Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts muss er jedoch spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis vorgetragen hätte (vgl. KG, KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677; Zöller, 27. Auf., § 139 ZPO, Rn. 20 ).
  • KG, 18.02.2010 - 12 U 107/09

    Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei der Kollision zwischen

    Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei erteiltem Hinweis geltend gemacht hätte, damit die Ursächlichkeit des Verfahrensfehlers (§ 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO) geprüft werden kann (vgl. Senat, KGR 2009, 938 = VRS 117, 282 = MDR 2010, 105 L; KGR 2007, 72 = MDR 2007, 677; Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 139 Rn 20).
  • OLG Köln, 29.06.2010 - 9 U 136/08

    Anforderungen an die Verwendungssicherstellung i.S. von § 15 Nr. 4 H.A. VGB 2000

    Rügt der Berufungsführer einen unterlassenen Hinweis des Landgerichts, muss er spätestens mit der Berufungsbegründung vortragen, was er bei einem erteilten Hinweis vorgebracht hätte (Senatsbeschluss vom 20.5.2010 - 9 U 22/10; KG, MDR 2007, 677 und Beschluss vom 27.7.2009 - 12 U 200/08 - juris, Rn. 8).
  • KG, 30.06.2010 - 12 U 151/09

    Verkehrsunfallprozess: Haftungsverteilung bei erhöhter Betriebsgefahr eines

    Nach diesen in der Rechtsprechung der Verkehrssenate der Oberlandesgerichte seit langem anerkannten Grundsätzen (vgl. zum provozierten Unfall auch Senat, NZV 2008, 153; NZV 2010, 202; VRS 115, 285) hat das Landgericht in dem angegriffenen Urteil zutreffend festgestellt, dass hier eine erhebliche Häufung von werthaltigen Beweisanzeichen vorliegt, dass diese keinen Zufall mehr darstellen können, sondern auf ein vorsätzliches Geschehen hindeuten.
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