Rechtsprechung
   KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91   

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https://dejure.org/1991,2574
KG, 16.12.1991 - 12 U 202/91 (https://dejure.org/1991,2574)
KG, Entscheidung vom 16.12.1991 - 12 U 202/91 (https://dejure.org/1991,2574)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 1991 - 12 U 202/91 (https://dejure.org/1991,2574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Amtshaftung; Anforderungen an das Vorliegen einer Amtspflichtverletzung; Rechtsfolgen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gründliche Ausführungen zur Haftungsabwägung bei Unfall mit Sonderrechtsfahrzeug und zum Innenausgleich zwischen Amtsträger und Haftpflichtversicherer unter Einbezug des Sozialversicherungsträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Einsatzfahrzeuges der Feuerwehr, das unter Inanspruchnahme von Sonderrechten in eine Kreuzung einfährt, mit einem PKW

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 1129
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (27)

  • KG, 03.07.1975 - 12 U 405/75

    Haftung; Kfz; Sonderwegerecht; Grünes Ampelrecht; Betriebsgefahr; Kreuzung

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  • KG, 14.12.1981 - 12 U 4648/80

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden

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  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 14/90

    Haftung einer öffentlichen Körperschaft für die Verursachung eines

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  • OLG München, 12.01.2018 - 10 U 2135/17

    Haftungsverteilung nach Kollision eines Rettungswagens im Einsatz mit einem

    Der Einwand der Beklagten im Schriftsatz ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 15.12.2017 (Bl. 207/210 d.A.), der Senat weiche mit seiner o.g., den Parteien bereits in der Verfügung des Vorsitzenden vom 06.10.2017 (Bl. 194/197 d.A.) mitgeteilten Auffassung von der Rechtsprechung des Kammergerichts gem. Urteil vom 16.12.1991, Az.: 12 U 202/9, VersR 1992, 1129, ab, ist nicht nachvollziehbar.
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    auch KG (Urteil - 12 U 202/91 - v. 16.12.1991, in VersR 1992, 1129 ), das im Sinne der BGH-Rechtsprechung zum fortbestehenden Verweisungsprivileg in Fällen der Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr betont, daß sich dieses Privileg nicht auf einen - selbständig neben der Amtshaftung als Verschuldenshaftung stehenden - Anspruch aus § 7 StVG auswirkt (Auswirkung insbesondere auf Schmerzensgeldanspruch).
  • OLG Hamm, 06.11.1995 - 13 U 94/95

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Notarztwagen im Einsatz

    Bei Annäherung an eine Kreuzung mit Rotlicht muß er so fahren, daß er sich durch Einblick in die bevorrechtigte Querstraße vergewissern kann, ob die anderen Verkehrsteilnehmer sein Vorrecht erkannt und sich auf die Durchfahrt des Einsatzfahrzeuges bei Rot eingerichtet haben (OLG Düsseldorf, VersR 1988, 813; KG NZV 1989, 192; KG VersR 1992, 1129, 1131).

    Grundsätzlich muß und kann ein längere Zeit vor dem Einfahren eines Einsatzfahrzeuges in eine Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn von einem aufmerksamen Fahrer wahrgenommen werden (KG VersR 1992, 1129, 1131).

  • LG Osnabrück, 10.02.2005 - 5 O 2941/04

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Befreiung des

    Der Einsatzfahrer verhält sich grob fahrlässig, wenn er mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich hineinfährt, obwohl er wegen Sichtbehinderung nicht feststellen konnte, ob die Signale des Einsatzfahrzeuges von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen und beachtet wurden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. KG, NZV 1989, 192; VersR 1992, 1129 (1131) [KG Berlin 16.12.1991 - 12 U 202/91] ; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 599 (600) [OLG Hamm 06.11.1995 - 13 U 94/95] ; LG Itzehoe, DAR 1999, 316 [LG Itzehoe 13.08.1998 - 6 O 67/97] ; KG, VRS 100, 329 ).

    Grundsätzlich muss und kann ein längere Zeit vor dem Einfahren eines Einsatzfahrzeuges in eine Kreuzung eingeschaltetes Martinshorn von einem aufmerksamen Fahrer wahrgenommen werden (KG, VersR 1992, 1129 (1131)).

  • KG, 20.11.2006 - 12 U 151/05

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines Polizeifahrzeuges mit einem ordnungsgemäß

    Im Bereich der Gefährdungshaftung gilt diese Haftungseinschränkung jedoch nicht (vgl. Senat, VersR 1992, 1129; Staudinger/Wurm, BGB, Bearbeitung 2002, § 839 BGB, Rn. 278 m.w.N.).
  • LG Itzehoe, 13.08.1998 - 6 O 67/97

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Rettungsfahrzeug im Einsatz auf

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