Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf eine VBL-Witwenrente bei einer Ehedauer von weniger als zwölf Monaten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch einer überlebenden Ehefrau auf VBL-Witwenrente in Gestalt einer Betriebsrente bei einer Ehedauer von weniger als zwölf Monaten; Zulässigkeit der Feststellung dieser Umstände im streitigen Verfahren im Hinblick auf den damit angesprochenen Lebensbereich unter ...
- Judicialis
VBLS § 38 Abs. 2
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VBLS § 38 Abs. 2
Voraussetzungen des Anspruchs auf eine VBL-Witwenrente bei einer Ehedauer von unter zwölf Monaten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBLS § 38 Abs. 2
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch des überlebenden Ehegatten auf VBL-Witwenrente trotz kurzer Ehedauer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 05.10.2007 - 6 O 60/06
- OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07
Papierfundstellen
- MDR 2008, 1271
- FamRZ 2009, 885
- VersR 2009, 56
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04
Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 174, 127, 138; 169, 122, 125) handelt es sich bei der Satzung der Beklagten um privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen.Sie finden Anwendung auf die Gruppenversicherungsverträge, die von den an der Beklagten beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (BGHZ 169, 122, 125; 142, 103, 105 ff.).
- BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04
Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07
Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis und auch das Interesse eines durchschnittlichen Versicherten an (vgl. BGH, Urteile vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676 unter II 1 c; vom 14. Juni 2006 - IV ZR 55/05 - VersR 2006, 1248 unter II 1 und 4). - BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 174, 127, 138; 169, 122, 125) handelt es sich bei der Satzung der Beklagten um privatrechtliche Allgemeine Geschäftsbedingungen in der Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen. - BGH, 14.06.2006 - IV ZR 55/05
Voraussetzungen des Anspruchs auf Neuberechnung der Rente in der Zusatzversorgung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07
Für ihre Auslegung kommt es auf das Verständnis und auch das Interesse eines durchschnittlichen Versicherten an (vgl. BGH, Urteile vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676 unter II 1 c; vom 14. Juni 2006 - IV ZR 55/05 - VersR 2006, 1248 unter II 1 und 4). - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.07.2008 - 12 U 207/07
Sie finden Anwendung auf die Gruppenversicherungsverträge, die von den an der Beklagten beteiligten Arbeitgebern als Versicherungsnehmern mit der Beklagten als Versicherer zugunsten der bezugsberechtigten Versicherten, der Arbeitnehmer, abgeschlossen worden sind (BGHZ 169, 122, 125; 142, 103, 105 ff.).