Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 01.06.2006

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   OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06   

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https://dejure.org/2006,7114
OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06 (https://dejure.org/2006,7114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 12 U 21/06 (https://dejure.org/2006,7114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 12 U 21/06 (https://dejure.org/2006,7114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung; Auswirkung einer Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers auf dessen Anspruch auf Versicherungsleistungen; Auswirkungen unerlaubten ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 167; ; ZPO § ... 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; VVG § 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 12 Abs. 3 S. 2; ; AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 2 II e; ; AKB § 2 III; ; AKB § 7 I Abs. 2; ; AKB § 7 V Abs. 4; ; PflVG § 3 Ziffer 9; ; BGB § 242; ; BGB § 426; ; StGB § 142

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Deckungsklage

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Das Verlassen der Unfallstelle stellt stets eine Verletzung der Aufklärungs- und Obliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird

  • IWW (Kurzinformation)

    Kaskoversicherung - Unfallflucht und Vollkaskoversicherung

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Unfallflucht: Wann ist der Kasko-VR leistungsfrei?

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallflucht: Leistungsfreiheit und Regress im Kfz-Haftpflicht- und Kaskoschadenfall

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Leistet die Kasko bei Unfallflucht?

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 24.9.2007)

    Leistet die Kasko bei Unfallflucht?

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92

    Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Die Beweislast dafür, dass ihn kein erhebliches Verschulden trifft, trägt der Versicherungsnehmer (vgl. BGH VersR 1993, 830; Prölss a.a.O., § 6 VVG, Rn. 101 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.12.1997 - 20 U 175/97

    Obliegenheitsverletzung durch Unfallflucht in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Die Beweislast für eine Schuldunfähigkeit liegt nicht beim Versicherer, sondern beim Versicherungsnehmer, der sich darauf beruft (vgl. BGH VersR 1972, 339; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1183).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Auch in diesem Fall besteht ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse des Versicherers, da es in der Kaskoversicherung dem Versicherer darum geht zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, etwa wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553, 554 entgegen der Auffassung des OLG Saarbrücken NVersZ 1999, 382; ebenso OLG Köln NVersZ 1999, 170, OLG Hamm r+s 1999, 493; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17, 24; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.02.1993 - 20 U 262/92

    Gebrauch des versicherten Fahrzeugs; Vergrößerung der Parklücke durch Wegschieben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Karlsruhe (r+s 1993, 203) betraf einen Haftpflichtversicherungsfall und nicht einen Kaskoversicherungsfall.
  • OLG Nürnberg, 17.02.1977 - 8 U 83/76

    Regenintensität zur Unfallzeit; Gefahr der Aquaplaning; Herbeiführung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Abzustellen ist auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise, so dass der Sicherungseigentümer nicht als Dritter i.S.d. § 142 StGB anzusehen ist (vgl. OLG Nürnberg NJW 1977, 1543; ebenso OLG Hamm VersR 1998, 311 für den Fall eines Leasingfahrzeuges).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Auch in diesem Fall besteht ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse des Versicherers, da es in der Kaskoversicherung dem Versicherer darum geht zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, etwa wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553, 554 entgegen der Auffassung des OLG Saarbrücken NVersZ 1999, 382; ebenso OLG Köln NVersZ 1999, 170, OLG Hamm r+s 1999, 493; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17, 24; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.1999 - 5 U 767/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Auch in diesem Fall besteht ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse des Versicherers, da es in der Kaskoversicherung dem Versicherer darum geht zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, etwa wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553, 554 entgegen der Auffassung des OLG Saarbrücken NVersZ 1999, 382; ebenso OLG Köln NVersZ 1999, 170, OLG Hamm r+s 1999, 493; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17, 24; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Auch in diesem Fall besteht ein schutzwürdiges Aufklärungsinteresse des Versicherers, da es in der Kaskoversicherung dem Versicherer darum geht zu prüfen, ob er nach § 61 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei geworden ist, weil der Versicherungsnehmer den Unfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat, etwa wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit für den Unfall ursächlich war (vgl. BGH NJW-RR 2000, 553, 554 entgegen der Auffassung des OLG Saarbrücken NVersZ 1999, 382; ebenso OLG Köln NVersZ 1999, 170, OLG Hamm r+s 1999, 493; Knappmann in Prölss/Martin, a.a.O., § 7 AKB, Rn. 17, 24; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 142 StGB, Rn. 76 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Allerdings ist auch im Rahmen der Kaskoversicherung die "Relevanzrechtsprechung" des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, wonach bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung eine Leistungsfreiheit des Versicherers nur dann eintritt, wenn der Verstoß generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (vgl. BGH VersR 1984, 228, 229).
  • OLG Hamm, 12.01.1990 - 20 U 189/89

    Voraussetzungen für die Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 12 U 21/06
    Dies wird jedenfalls im Allgemeinen dann zu verneinen sein, wenn die Ablehnung auf dieselben Gesichtspunkte gestützt wird (vgl. OLG Hamm VersR 1990, 1344, 1345), während bei einer im Vergleich zu der vorangegangenen Ablehnung abweichenden Begründung die Annahme nahe liegt, dass damit eine neue Frist gesetzt werden soll oder dies von einem mit dem Versicherungsvertragsrecht nicht vertrauten Laien jedenfalls so verstanden werden kann (vgl. OLG Hamm VersR 1991, 50, 51; Prölss in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 Rn. 29).
  • OLG Hamm, 14.05.1997 - 20 U 10/97

    Ansprüche des Leasingnehmers bei Beschädigung des geleasten Kfz

  • OLG Hamm, 29.11.1989 - 20 U 115/89

    Ftistbeginn; Deckung; Belehrung; Gefahrerhöhung; Überladung

  • BGH, 09.02.1972 - IV ZR 210/69

    Gewährung von Versicherungsschutz wegen eines Verkehrsunfallschadens -

  • BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86

    Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung

  • OLG Saarbrücken, 10.02.2016 - 5 U 75/14

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers wegen unerlaubten Entfernens des

    Da er allerdings das Geschehen nach dem Unfall naturgemäß nicht aus eigener Anschauung kennt, muss der Versicherungsnehmer- im Sinne einer sekundären Darlegungslast - die Umstände, welche für die Beurteilung einer angemessenen Wartedauer relevant sind, plausibel darstellen (vgl. Senat, Urt. v. 12.6.2013 - 5 U 13/13; OLG Brandenburg, r+s 2007, 97).
  • LG Dortmund, 26.11.2008 - 22 O 35/08

    Leistungsfreiheit eines Fahrzeugversicherers wegen Obliegenheitsverletzung bei

    Teilweise wird ein nicht mehr ganz unerheblicher Sachschaden bereits bei etwa 20, 00 EUR angenommen (OLG Brandenburg RuS 2007, 368; weitere Nachweise bei Schönke/Schröder a.a.O. Rn. 10).
  • KG, 20.04.2012 - 6 U 14/12

    Leistungsfreiheit des Kfz-Fahrzeugversicherers nach unerlaubtem Entfernen vom

    Zutreffend stellt das Landgericht darauf ab, dass die Verwirklichung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB zugleich auch immer eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem eigenen Kaskoversicherer darstellt (vgl. BGH VersR 2000, 222 - 223, zitiert nach juris, dort Rdz. 9; OLG Karlsruhe NZV 2009, 43 - 45, zitiert nach juris, dort Rdz. 21; OLG Brandenburg, r+s 2007, 97 - 100, zitiert nach juris, dort Rdz. 6 m.w.N.; OLG München OLGR 1995, 230 - 231, zitiert nach juris, dort Rdz. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 12 U 21/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5045
OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 12 U 21/06 (https://dejure.org/2006,5045)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.06.2006 - 12 U 21/06 (https://dejure.org/2006,5045)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 12 U 21/06 (https://dejure.org/2006,5045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Lebensversicherung: Abtretung der Rechte des widerruflich Bezugsberechtigten an den Versicherungsnehmer; unklare Klausel in den Versicherungsbedingungen über das Anzeigeerfordernis für Verfügungen über Versicherungsansprüche

  • Wolters Kluwer

    Abtretung sämtlicher aus dem Lebensversicherungsvertrag eingeräumten Rechte des zunächst widerruflich Bezugsberechtigten an den Versicherungsnehmer; Beanspruchung der Versicherungsleistung bei zwischenzeitlicher Erfüllung der versicherungsvertraglichen Voraussetzungen; ...

  • Judicialis

    GVG § 17 a; ; BGB § 305 c; ; BGB § 334; ; BetrAVG § 1; ; ALB § 13

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 17 a; BGB § 305 c; BGB § 334; BetrAVG § 1; ALB§ 13
    Von dem zunächst widerruflich Bezugsberechtigten vorgenommene Abtretung seiner Rechte bleibt auch nach Eintritt der Unwiderruflichkeit wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c § 334; BetrAVG § 1; ALB § 13
    Rechtsfolgen der Abtretung der Rechte aus einem Lebensversicherungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 341
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 12 U 21/06
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 211/88

    Rechtsfolgen der Genehmigung einer Forderungsabtretung durch den Schuldner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 12 U 21/06
    Grundsätzlich kann eine an sich abredewidrig vereinbarte Abtretung auch später noch Geltung erlangen (vgl. BGH NJW 90, 109).
  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 12 U 21/06
    Die Regelung enthält ein absolut wirkendes Abtretungsverbot (st. Rspr. seit BGHZ 112, 387 unter 2).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.06.2006 - 12 U 21/06
    Das Bezugsrecht hängt allein von den dafür im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen ab (BGHZ 128, 125 unter III 2).
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