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   OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07   

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https://dejure.org/2008,38225
OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07 (https://dejure.org/2008,38225)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2008 - 12 U 221/07 (https://dejure.org/2008,38225)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 12 U 221/07 (https://dejure.org/2008,38225)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.2005 - VI ZR 216/03

    Darlegungs- und Beweislast des Schadenseintritt bei rechtmäßigem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Zwar trifft grundsätzlich den Arzt die Beweislast dafür, dass es zu dem schadensursächlichen Eingriff auch bei zutreffender Aufklärung des Patienten gekommen wäre (vgl. BGH NJW 2005, 2072, 2073), dies setzt jedoch entsprechenden substanziierten Vortrag der Klägerin voraus, woran es hier fehlt.
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2004 - 8 U 96/03

    Mindestanforderungen an die Substanziierungspflicht des Patienten im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737 [OLG Düsseldorf 08.04.2004 - I-8 U 96/03]; Senatsurteil v. 30.08.2007 - 12 U 33/07, S. 11).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Grundsätzlich hat wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das voll besetzte Kollegium zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1994, 801, 802 [BGH 26.10.1993 - VI ZR 155/92]; Brandenburgisches OLG OLG-NR 2001, 5, 6 jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05

    Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Daran hat sich durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozessrechts nichts geändert (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206 [OLG Karlsruhe 24.06.2005 - 7 W 28/05]; Geiß/Greiner a.a.O. Rn. E 35), so dass die Kammer auf die nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO gebotene Vorlage des originären Einzelrichters zur Übernahme berufen ist.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Die Partei darf sich auf Vortrag beschränken, der die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Arztes aufgrund der Folgen für den Patienten gestattet (vgl. BGH NJW 2004, 2825, 2827 [BGH 08.06.2004 - VI ZR 199/03] m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2006 - VI ZR 206/05

    Kein unbedingter Vertrauensschutz des Chefarztes bei Delegation der Aufklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Auch ist es unbedenklich, wenn die Erfüllung der Aufklärungspflicht durch den Operateur einem anderen Arzt übertragen wird, den die Haftung für Aufklärungsversäumnisse in erster Linie trifft, wobei durch geeignete organisatorische Maßnahmen und Kontrollen sichergestellt sein muss, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung durch den damit betrauten Arzt gewährleistet ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 310 [BGH 07.11.2006 - VI ZR 206/05]), was jedoch nicht zur Folge hat, dass die durch einen anderen Arzt als den die Operation durchführen Arzt vorgenommene Aufklärung schlechthin unwirksam und die Einwilligung der Klägerin allein aus diesem Grunde nicht wirksam wäre.
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    keine Bedenken bestehen, da die Operation bereits im Voraus geplant war und somit dem Patienten im Allgemeinen auch am Tag vor der Operation noch genügend Zeit verbleibt, um Nutzen und Risiken des Eingriffes abzuwägen, so dass er nicht wegen der in der Klinik bereits getroffenen Operationsvorbereitungen unter einen unzumutbaren psychischen Druck gerät und die Klägerin demgegenüber keine Tatsachen vorgetragen hat, die als Anhaltspunkte dafür dienen könnten, dass ihre Entscheidungsfreiheit im Streitfall nicht mehr gewahrt war (vgl. BGH NJW 1992, 2351, 2352 [BGH 07.04.1992 - VI ZR 192/91]).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 33/07

    Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Feststellung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 221/07
    Der Tatsachenvortrag muss zumindest in groben Zügen erkennen lassen, welches ärztliche Verhalten fehlerhaft gewesen und welcher Schaden hieraus entstanden sein soll (vgl. OLG Düsseldorf VersR 2005, 1737 [OLG Düsseldorf 08.04.2004 - I-8 U 96/03]; Senatsurteil v. 30.08.2007 - 12 U 33/07, S. 11).
  • OLG Hamm, 10.12.2015 - 2 UF 40/15

    Entscheidung nach Lage der Akten; Verfahrensfehler; umfangreiche/aufwändige

    Allein die Notwendigkeit der Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zur Klärung der Erwerbsfähigkeit stellt regelmäßig eine umfangreiche Beweisaufnahme i.S.v. § 538 ZPO dar, zumal wenn - wie vorliegend - davon auszugehen ist, dass das schriftliche Sachverständigengutachten in der mündlichen Verhandlung noch zu erörtern sein wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.10.2013 - AZ: II-8 UF 251/12 - FamRZ 2014, 1722, bei juris Langtext Rn 32ff; vgl. auch: OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2012 - AZ: II-11 UF 154/11 - FamRZ 2013, 64, bei juris Langtext Rn 37; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.07.2008 - AZ: 12 U 221/07 -, bei juris Langtext Rn 5).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2018 - 12 U 266/16

    Verfahrensfehler bei Unterlassen einer Sachverständigenanhörung im

    Grundsätzlich hat wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen (vgl. BGH NJW 1994, S. 801; Brandenburgisches OLG - 1. Zivilsenat - OLG-NL 2001, S. 5; Geiß/Greiner, a. a. O., Teil E, Rn. 35, so auch der Senat in der Entscheidung vom 17.07.2008, Az. 12 U 221/07, veröffentlicht in juris).
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