Weitere Entscheidung unten: KG, 27.08.2007

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   OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07   

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https://dejure.org/2007,4385
OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,4385)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,4385)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,4385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auf Schreck oder Verwirrung zurückzuführende Fehlreaktion wegen einer plötzlichen Gefahrensituation als Grund für eine Entlastung eines Unfallbeteiligten im Straßenverkehr; Unstreitige und erwiesene Umstände als alleiniger Maßstab für eine Verteilung gegenseitiger ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Linksabbieger - Haftungsverteilung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Linksabbieger - Haftungsverteilung

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § ... 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 17 Abs. 3 Satz 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 5; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 291; ; BGB §§ 823 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrsunfall beim Linksabbiegen: Kollision mit Gegenverkehr wegen Überschreiten der Mittellinie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn beim Einordnen zum Linksabbiegen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mittellinie überfahren - Unfall verursacht!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zu forscher Linksabbieger

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Entscheidend für die Heranziehung der Nutzungsentschädigungstabellen ist jedoch die Bewertung des Fahrzeuges auf dem Gebrauchtwagenmarkt (BGH NJW 2005, S. 277), insbesondere das Vorhandensein eines Marktwertes.
  • BGH, 08.04.2003 - VI ZR 265/02

    Beaufsichtigungspflichten des Arztes bei starker Sedierung eines ambulant

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Bei der Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung war auf die veröffentlichten Tabellen (vgl. DAR 2005, S. 1 ff) abzustellen, wobei wegen des Alters des Fahrzeuges von über zehn Jahren eine Herabstufung um zwei Gruppen vorzunehmen war (vgl. auch OLG Hamm r+s 2004, S. 168).
  • BGH, 20.10.1987 - X ZR 49/86

    Nutzungsausfallentschädigung; Berücksichtigung des Erhaltungszustands eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Zwar sind die Nutzungsausfalltabellen bei alten Fahrzeugen nicht uneingeschränkt anwendbar, vielmehr kann unter Umständen ein Ersatzanspruch lediglich in Höhe der Vorhaltekosten geltend gemacht werden (BGH MDR 1988, S. 315).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Kläger und Drittwiderbeklagte machen damit einen Rechtsfehler geltend, auf dem das Urteil beruhen kann, §§ 513, 546 ZPO, insbesondere ist auch nach der Neufassung des Berufungsrechtes durch das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses vom 27.07.2001 eine Beweiswürdigung vom Rechtsmittelgericht darauf zu überprüfen, ob das zutreffende Ergebnis gefunden worden ist (vgl. BGH NJW 2005, S. 1583).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Jede Seite hat dabei die Umstände zu beweisen, die der anderen zum Verschulden gereichen und aus denen sie für die nach § 17 Abs. 1 StVG vorzunehmende Abwägung für sich günstige Rechtsfolgen herleiten will (BGH NZV 1996, S. 231).
  • OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02

    Haftungsverteilung bei Fehler eines Fahrschülers beim Linksabbiegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Eine Mithaftung über den vom Landgericht berücksichtigten Anteil von 25 % war den Beklagten daher nicht anzurechnen (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 2006, S. 415; OLG Celle, OLG-Recht 2005, S. 7; OLG Koblenz, NZV 2004, S. 401; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Aufl., Rn. 227).
  • OLG Schleswig, 10.07.1991 - 9 U 70/87

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier entgegenkommender Fahrzeuge bei enger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Die von Kläger und Drittwiderbeklagter genannten weiteren Entscheidungen rechtfertigen ein anderes Ergebnis nicht, da sie anders gelagerte Sachverhalte betreffen (vgl. etwa BGH VersR 1961, S. 809; OLG Schleswig NZV 1991, S. 431).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2006 - 1 U 137/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Eine Mithaftung über den vom Landgericht berücksichtigten Anteil von 25 % war den Beklagten daher nicht anzurechnen (vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 2006, S. 415; OLG Celle, OLG-Recht 2005, S. 7; OLG Koblenz, NZV 2004, S. 401; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Aufl., Rn. 227).
  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Bei der Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der beteiligten Fahrzeuge sind unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr nur unstreitige bzw. zugestandene und bewiesene Umstände zu berücksichtigen (vgl. KG NZV 1999, S. 512 m. w. N.; NZV 2003, S. 291).
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2007 - 12 U 24/07
    Grundsätzlich führt jedoch selbst eine Fehlreaktion in Schreck oder Verwirrung aufgrund einer plötzlichen unvorhersehbaren und unverschuldeten Gefahr nicht zur Entlastung des Verursachers und begründet auch keinen Vorwurf gegenüber dem Reagierenden (BGH VersR 1971, S. 910; Hentschel, a. a. O., Einleitung, Rn. 144, m. w. N.).
  • OLG Celle, 30.01.1979 - 18 U 68/78
  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

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   KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07   

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https://dejure.org/2007,13096
KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,13096)
KG, Entscheidung vom 27.08.2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,13096)
KG, Entscheidung vom 27. August 2007 - 12 U 24/07 (https://dejure.org/2007,13096)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unterbrechung des Ursachenzusammenhangs zwischen einer Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts und dem Schaden im Allgemeinen durch eine Fehlleistung des Gerichts; Festlegung der Beweislast für eine Pflichtverletzung eines Rechtsanwaltes; Pflichtwidrigkeit eines Anwalts ...

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 1 Nr. 7; ; BGB § 254 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zurücktreten der Anwaltshaftung hinter eigenständiger falscher Rechtsanwendung des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZR 181/99

    Zu den Folgen einer unwirksamen Eheschließung

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Es trifft zwar zu, dass durch die Fehlleistung des Gerichts der Ursachenzusammenhang zwischen einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts und dem Schaden nicht unterbrochen wird (BGH NJW-RR 2003, 850; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl., vor § 249, Rn 73; § 280 BGB, Rn 71 jeweils m.w.N.).

    Dabei ist der Senat weiterhin mit dem BGH der Auffassung: "Keinesfalls lassen Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess entfallen" (BGH NJW 2003, 202, 204; ähnlich BGH NJW-RR 2003, 850, wo die Lösung durch eine wertende Betrachtungsweise im Hinblick auf § 254 BGB gefunden wird).

    Es kann bei dem vorliegenden krassen gerichtlichen Fehler im Vorprozess jedenfalls davon ausgegangen werden, dass bei - gebotener wertender Beurteilung - der Schadensbeitrag des Gerichts den des Beklagten in solchem Maße überwiegt, dass unter Anwendung der zu § 254 BGB entwickelten Grundsätze das Verschulden des Rechtsanwaltes völlig zurücktritt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. März 2002 - IX ZR 181/99 - NJW-RR 2003, 850; Zugehör, aaO, 3230).

  • BGH, 24.10.2002 - III ZR 107/02

    Erwerb selbständigen Gebäudeeigentums aufgrund des öffentlichen Glaubens des

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Enthält ein landgerichtliches Urteil zu einer einschlägigen Vorschrift keine Ausführungen, so darf sich der Rechtsanwalt nicht darauf verlassen, dass das (Berufungs-) Gericht die Unrichtigkeit des Rechtsstandpunktes des Prozessgegners ohne weiteres erkennen werde (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - III ZR 107/02 - NJW 2003, 202).

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch dahin, dass nach der Entscheidung des BVerfG, NJW 2002, 2937, Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess nicht entfallen lassen (so BGH NJW 2003, 202).

    Dabei ist der Senat weiterhin mit dem BGH der Auffassung: "Keinesfalls lassen Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess entfallen" (BGH NJW 2003, 202, 204; ähnlich BGH NJW-RR 2003, 850, wo die Lösung durch eine wertende Betrachtungsweise im Hinblick auf § 254 BGB gefunden wird).

  • BVerfG, 12.08.2002 - 1 BvR 399/02

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Anwaltsverschuldens

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 12. August 2002 - 1 BvR 399/02 - NJW 2002, 2937) ausgeführt, dass Fehler der Richter - soweit möglich - im Instanzenzug zu korrigieren sind und der Rechtsanwalt verpflichtet ist, auf eine Korrektur des Fehlers im vorgesehenen Instanzenzug hinzuwirken.

    Der Senat folgt dem Bundesgerichtshof auch dahin, dass nach der Entscheidung des BVerfG, NJW 2002, 2937, Fehler des Gerichts allgemein die Ursächlichkeit pflichtwidrigen Verhaltens des Rechtsanwalts im Prozess nicht entfallen lassen (so BGH NJW 2003, 202).

    In dem hier vorliegenden speziellen Fall eines unterlassenen Hinweises des Anwalts auf die Rechtslage aufgrund neuer Verjährungsvorschriften mit komplizierter Übergangsregelung an das Gericht kann auch nicht außer acht gelassen werden, was das BVerfG, NJW 2002, 2937, so formuliert hat: "Die Gerichte sind verfassungsrechtlich nicht legitimiert, den Rechtsanwälten auf dem Umweg über den Haftungsprozess auch die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung zu überbürden.".

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Dabei kommt es nicht vorrangig darauf an, dass Notwendigkeit und Angemessenheit der Arbeiten und der Höhe der Rechnung nicht durch sachverständige Zeugen, sondern nur durch einen Sachverständigen bewiesen werden können (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. März 2007 - VI ZR 254/05 - NJW 2007, 2122).
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 98/82

    Glatteisunfall nach Ende der Streupflicht - § 286 ZPO, (hier kein)

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Die bloße Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 34, 206, 215; BGHZ 61, 118, 120; BGH NJW 1984, 432, 434; Borgmann/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Rn 50; Palandt/Heinrichs, aaO, vor § 249, Rn 84).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Vielmehr ist die Sicht des Regressgerichts maßgeblich (st. Rspr., BGHZ 133, 110, 111; BGH NJW 2005, 3071).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Der Grundsatz, dass der Rechtsanwalt für seine Pflichtverletzung trotz eines gerichtlichen Schadensbeitrags haften muss, schließt es indes nicht aus, dass es Sachverhalte gibt, in denen die Zurechnung ganz entfällt (vgl. BGH NJW 1988, 3013, 3016).
  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Auch liegt es nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit (vgl. zur Adäquanz etwa BGH NJW-RR 2001, 887), dass auch bei Vermeidung des unterstellten Anwaltsfehlers die Gerichte des Vorprozesses ebenso fehlerhaft entschieden hätten.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Vielmehr ist die Sicht des Regressgerichts maßgeblich (st. Rspr., BGHZ 133, 110, 111; BGH NJW 2005, 3071).
  • BGH, 30.01.1961 - III ZR 225/59

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde auf ihren Friedhöfen

    Auszug aus KG, 27.08.2007 - 12 U 24/07
    Die bloße Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit genügt nicht (vgl. BGHZ 34, 206, 215; BGHZ 61, 118, 120; BGH NJW 1984, 432, 434; Borgmann/Grams, Anwaltshaftung, 4. Aufl. 2005, Rn 50; Palandt/Heinrichs, aaO, vor § 249, Rn 84).
  • BGH, 05.07.1973 - VII ZR 12/73

    Nachweis der Kausalität einer vertraglichen Aufklärungs- oder

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