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   KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07   

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https://dejure.org/2010,6597
KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2010,6597)
KG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2010,6597)
KG, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2010,6597)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatzfähigkeit eines Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzfähigkeit des Nutzungsausfalls nach Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 556
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Macht der Käufer eines Pkw Nutzungsausfall als Schadensersatz statt der Leistung geltend, weil der Schaden auf dem infolge seines Rücktritts vom Kaufvertrag (und des damit verbundenen Erlöschens der ursprünglichen Leistungspflicht) endgültigen Ausbleiben der Leistung beruht (BGH, Urteil vom 14. April 2010, VIII ZR 145/09, in dieser Sache), so spricht die Lebenserfahrung für den erforderlichen Nutzungswillen, also dafür, dass er den privat erworbenen Pkw genutzt hätte, wenn er zur Verfügung gestanden hätte.(Rn.6).

    Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Klägerin (über die der BGH durch Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09 - entschieden hat) hatte insoweit keinen Erfolg.

    a) Die Klägerin macht den Nutzungsausfallersatz in Form des Schadensersatzes statt der Leistung geltend, weil der Schaden auf dem infolge des Rücktritts und des damit verbundenen Erlöschens der ursprünglichen Leistungspflicht endgültigen Ausbleiben der Leistung beruht (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 13).

    Da sie sich zur Erfüllung dieser Pflicht u. a. eines Gutachtendienstes bedient hat, hat sie sich das Verschulden dieses von ihr beauftragen Unternehmens gemäß § 276 Abs. 2 BGB zurechnen zu lassen (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 29).

    Vielmehr soll der schadensersatzberechtigte Käufer - auch nach dem Erlöschen seiner Erfüllungsansprüche - verlangen können, vermögensmäßig so gestellt zu werden, wie er bei ordnungsgemäßer Erfüllung durch den Verkäufer stünde (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 18; BGH NJW 2008, 911, Tz. 10).

    d) Der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kfz begründet einen Vermögensschaden, wenn sich der Geschädigte für die Zeit des Nutzungsausfalls keinen Ersatzwagen beschafft hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 25 m. w. Nachw.) und wenn damit für ihn eine fühlbare Beeinträchtigung einhergeht (OLG Hamm, Urteil vom 23. Februar 2006 - 28 U 164/05, Juris-Tz. 30; Grüneberg in Palandt, BGB, 69. Auflage, § 249, Rn. 42).

    Der Geschädigte ist mit Blick auf § 254 Abs. 2 BGB jedoch gehalten, die Schadensbehebung in angemessener Frist durchzuführen und einen längeren Nutzungsausfall gegebenenfalls durch die Anschaffung eines Interimsfahrzeugs zu überbrücken (BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 32; NJW 2009, 1663, 1664, Tz. 10).

    bb) Vorliegend kann zwar davon ausgegangen werden, dass die Klägerin ein Ersatzfahrzeug schneller als in 168 Tagen, für die sie Nutzungsausfallersatz begehrt, hätte beschaffen können (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 32).

    Hätte die Beklagte nämlich ordnungsgemäß erfüllt, hätte die Klägerin kein Ersatzfahrzeug anschaffen und unter Aufwendung von Kosten auf sich zulassen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 2010 - VIII ZR 145/09, Tz. 33).

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 258/06

    Haftungsverteilung bei Erhöhung der Betriebsgefahr infolge

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Dem Geschädigten kann nämlich im Regelfall nicht zugemutet werden, einen gegenüber dem geschädigten bzw. mangelhaften Fahrzeug minderwertigeres Ersatzfahrzeug anzuschaffen, um so den zu entschädigenden Nutzungsausfalls zugunsten des Schädigers zu begrenzen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2007 - I - 1 U 258/06, Juris-Tz. 35).

    Ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrückt und den Nutzungsausfallzeitraum begrenzt, muss zwar nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. August 2007 - I - 1 U 258/06, Juris-Tz. 35; a. A. Eggert, NZV 1988, 121, 123 f: "gleichwertig" unter Hinweis auf OLG Köln, VersR 1979, 965).

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2007 - 1 U 52/07

    Nutzungsausfallentschädigung für privaten Pkw bei verzögerter Reparatur - Keine

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH, NJW 1989, 290, 291; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07 - BeckRS 2007, 18614).
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Der Schädiger hat grundsätzlich auch die Nachteile zu ersetzen, die daraus herrühren, dass der Schaden mangels sofortiger Ersatzleistung nicht gleich beseitigt worden ist und sich dadurch vergrößert hat (BGH, NJW 1989, 290, 291; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Oktober 2007 - 1 U 52/07 - BeckRS 2007, 18614).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Dabei stellt die Schadensschätzung auf der Grundlage der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch eine mögliche Methode der Schadensermittlung dar (BGH, NJW 2005, 277; NJW 2005, 1044), die auch der erkennende Richter für eine geeignete Schätzungsgrundlage hält.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2007 - 12 U 60/07

    Schadensersatz bei einem Verkehrsunfall: Anspruch auf

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    aa) Der Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls besteht grundsätzlich für die Zeit, die zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs notwendig ist (OLG Celle, NJW-RR 2008, 1635, 1638; OLG Saarbrücken, BeckRS 2008, 01338; OLG Brandenburg, Urteil vom 30. August 2007 - 12 U 60/07, Juris-Tz. 6).
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    § 531 Abs. 2 ZPO steht dem nicht entgegen, auch wenn keiner der in dieser Vorschrift genannten Zulassungsgründe gegeben ist (BGH, NJW 2005, 291, 292).
  • BGH, 18.02.2002 - II ZR 355/00

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei Spekulationsverlusten

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Allenfalls ausnahmsweise kann eine solche Pflicht angenommen werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird (BGH, NJW 2002, 2553).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 110/07

    Begrenzung des Nutzungsausfalls bei zumutbarer Notreparatur

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Die Lebenserfahrung spricht aber dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während der Zeit seines Ausfalls benutzt hätte, wenn er zur Verfügung gestanden hätte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 2007 - I-1 U 110/07, Juris-Tz. 29).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 241/07
    Dabei stellt die Schadensschätzung auf der Grundlage der Tabellen von Sanden/Danner/Küppersbusch eine mögliche Methode der Schadensermittlung dar (BGH, NJW 2005, 277; NJW 2005, 1044), die auch der erkennende Richter für eine geeignete Schätzungsgrundlage hält.
  • BGH, 10.03.2009 - VI ZR 211/08

    Schätzung der geforderten abstrakten Nutzungsausfallentschädigung bis zur

  • OLG Celle, 16.04.2008 - 7 U 224/07

    Einordnung einer Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als gewöhnlicher

  • OLG Köln, 27.04.1979 - 20 U 148/78

    Mietwagen; Mietwagenkosten

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2007 - 4 U 470/06

    Pflicht des Eigentümers zur unverzüglichen Erteilung des Reparaturauftrags für

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 164/05

    Autokauf - Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

  • LG Berlin, 05.12.2007 - 8 O 325/07

    Schadensersatz beim Kauf eines PKW unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

  • BGH, 26.03.1985 - VI ZR 267/83

    Nutzungsausfall für Fahrzeuge von Behörden oder gemeinnützigen Einrichtungen

  • LG Saarbrücken, 30.12.2019 - 13 S 168/19

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Nutzungsausfallentschädigung bei

    Dabei spricht die Lebenserfahrung dafür, dass der Halter und Fahrer eines privat genutzten Pkw diesen während eines unfallbedingten Ausfalls auch benutzt hätte (vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 13.8.2015 - 13 U 28/15, BeckRS 2015, 14624 Rn 39; KG NJW-RR 2011, 556).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 11 U 202/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran mit einem Motor der Baureihe

    Entgegen der Annahme des Landgerichts ist von einem Nutzungswillen und einer Nutzungsmöglichkeit des Klägers unabhängig von der Frage, ob eine solche grds. zu vermuten ist (so: KG, Urt. v. 11.10.2010 - 12 U 241/07, NJW-RR 2011, 556) auszugehen.
  • OLG Koblenz, 23.11.2017 - 10 U 322/17

    Mercedes GL kaputt: VW Touran ist taugliches Interimsfahrzeug!

    In Bezug auf Größe und Ausstattung können die Möglichkeiten zur Nutzung eines Interimsfahrzeuges zwar unter Umständen hinter dem beschädigten Fahrzeug zurückbleiben mit der Folge, dass trotz Verfügbarkeit des Interimsfahrzeuges eine fühlbare Nutzungsbeeinträchtigung verbleibt (in Anknüpfung an KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78).*).

    Mit Recht führt aber das Landgericht an, dass ein Interimsfahrzeug, das den Zeitraum bis zur Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs überbrücke und den Nutzungsausfall begrenzt, nicht zwingend vollständig gleichwertig im Verhältnis zu dem beschädigten oder mangelhaften Kfz sein muss (KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010 - 12 U 241/07; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2007 - 1 U 258/06; OLG Köln, Urteil vom 27.04.1979 - 20 U 148/78, - RuS 1979, 262 ff.  = VersR 1979, 965 f.).

  • OLG Dresden, 17.06.2021 - 18 U 313/21
    Kredits kann dem Geschädigten insöweit nur unter besonderen Umständen zugemutet werden (KG, Urteil vom 11.10.2010, k.: 12 U 241/07; a.a ..ö., Rdn. 35).
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Rechtsprechung
   KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18102
KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2009,18102)
KG, Entscheidung vom 30.04.2009 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2009,18102)
KG, Entscheidung vom 30. April 2009 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2009,18102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Geldersatz in Form einer abstrakt berechneten Nutzungsausfallentschädigung für die Nichtnutzung eines erworbenen und nach erfolgtem Rücktritt zurückgegebenen Personenkraftwagen (Pkw); Ersatz für Versicherungskosten und Kraftfahrzeugsteuer nach erfolgtem Rücktritt vom ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 281; BGB § 325
    Ansprüche auf Nutzungsausfall beim Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 567
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Auf dieser Grundlage hat der BGH für den Bereich der eigenwirtschaftlichen Nutzung bestimmter Güter des Geschädigten, darunter Kraftfahrzeuge, den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit bei entsprechendem Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit als abstrakt ersatzfähigen Vermögensschaden angesehen, und zwar unabhängig davon, auf welche haftungsbegründende Norm die Schadensersatzpflicht gestützt wird (BGH, NJW 1983, 2139 ; vgl. auch die Rechtsprechungsübersicht bei MünchKommBGB/Oetker, 5. Aufl. 2007, § 249 BGB , Rn. 60 ff. m.w.N.).

    Gegenstand der Entscheidung NJW 1983, 2139 war ein Verzugsschadensersatz auf Nutzungsausfall.

  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 16/07

    Zum Anspruch des Käufers auf Erstattung von Mietwagenkosten nach Rücktritt vom

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Pkw wegen Sachmängeln wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung insoweit ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall (entgegen BGH, Urteil vom 28. November 2007, VIII ZR 16/07, NJW 2008, 911 ).

    Es ist entgegen der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28. November 2007 - VIII ZR 16/07 -, NJW 2008, 911 ) sowie einiger Oberlandesgerichte nicht gerechtfertigt, dem Käufer eines Fahrzeuges nach Rücktritt vom Kaufvertrag im Rahmen seines Schadensersatzanspruches Ersatz für zwischenzeitlich entstandenen Nutzungsausfall zuzusprechen.

  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 8 U 41/93

    Schadensersatzansprüche nach fehlgeschlagener Sterilisation

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Soweit ersichtlich, hat der BGH zu § 463 BGB a.F. keinen Fall entschieden, in dem einem Fahrzeugkäufer im Rahmen des "großen Schadensersatzes" Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen worden ist (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl. 2000, Rn. 1996; vgl. aber die Entscheidungen OLG Hamm, BB 1980, 962, und OLG Frankfurt, NZV 1993, 190 mit Anmerkung von Eggert, der auf die Kompensationswirkung von Zinsen auf den zurückzuerstattenden Kaufpreis hinweist; gegen den Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1995, 84).
  • OLG Frankfurt, 06.05.1992 - 23 U 110/91

    Nichterfüllungsschaden; Entgangene Gebrauchsvorteile; Ersatzanspruch; Kosten

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Soweit ersichtlich, hat der BGH zu § 463 BGB a.F. keinen Fall entschieden, in dem einem Fahrzeugkäufer im Rahmen des "großen Schadensersatzes" Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen worden ist (vgl. Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl. 2000, Rn. 1996; vgl. aber die Entscheidungen OLG Hamm, BB 1980, 962, und OLG Frankfurt, NZV 1993, 190 mit Anmerkung von Eggert, der auf die Kompensationswirkung von Zinsen auf den zurückzuerstattenden Kaufpreis hinweist; gegen den Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile beim großen Schadensersatz OLG Düsseldorf, OLGR Düsseldorf 1995, 84).
  • BGH, 02.06.1980 - VIII ZR 78/79

    Turnhallenfußboden - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, pVV,

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Im Fall BGH NJW 1980, 1950 ging es um Nutzungsausfall als Mangelschaden in Abgrenzung zu einem Mangelfolgeschaden im Werkvertragsrecht.
  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Die Entscheidung BGH NJW 1978, 2241 betrifft erkennbar einen Fall, in dem der Kläger das Fahrzeug behalten hat, denn Gegenstand der Forderungen waren außer Nutzungsentgang Reparaturkosten sowie Wertminderung; letztlich hat der BGH Nutzungsausfall auf deliktischer Grundlage für berechtigt gehalten.
  • OLG Koblenz, 08.03.2007 - 5 U 1518/06

    Mangelhaftigkeit eines Kfz wegen Getriebeschaden nach 18 Monaten Betrieb aufgrund

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    (d) Auch aus den Entscheidungen des OLG Koblenz (NJW-RR 2007, 1291 ) sowie des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28. Januar 2008 - I-1 U 151/07), die einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bejaht haben, ergeben sich keine neuen Argumente.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Ausgehend von dem Gedanken, dass "in einer am Vermögensbestand ausgerichteten Differenzrechnung der zeitweise Verlust des Eigengebrauchs einer Sache selbst nicht ausgewiesen ist", hat der BGH ausgeführt, die Differenzmethode als wertneutrale Rechenoperation enthebe nicht davon, am Schutzzweck der Haftung und an der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes die in die Differenzbilanz einzusetzenden Rechnungsposten wertend zu bestimmen (BGH, NJW 1987, 50 , Rn. 26).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Zu Recht weist Faust (aaO., Seite 474, unter Bezug auf die Gesetzesbegründung) auf die Unvereinbarkeit der BGH-Lösung mit dieser Regelung hin: Würde das Gesetz in derartigen Fällen von einer schadensrechtlichen Lösung ausgehen, und bildete die Anwendung des Rücktrittsrechts dabei nur eine verfahrensmäßige Zwischenstation, wäre die gesetzliche Verweisung auf das Rücktrittsrecht nicht nur überflüssig, sondern unzutreffend, weil irreführend (vgl. zu den Grenzen der Auslegung einer Verweisungsnorm auf das Rücktrittsrecht bei klarem Wortlaut BGH, NJW 2009, 427 , Rn. 20).
  • OLG Celle, 16.04.2008 - 7 U 224/07

    Einordnung einer Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als gewöhnlicher

    Auszug aus KG, 30.04.2009 - 12 U 241/07
    Das OLG Celle (NJW-RR 2008, 1635 ) hat seine entsprechende Auffassung im Wesentlichen auf das vorgenannte Urteil des BGH gestützt.
  • LG Berlin, 05.12.2007 - 8 O 325/07

    Schadensersatz beim Kauf eines PKW unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung

  • OLG Düsseldorf, 28.01.2008 - 1 U 151/07

    NW-Handel - Nachbesserung in Drittwerkstatt Verkäufer zugerechnet

  • BGH, 14.04.2010 - VIII ZR 145/09

    Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfallschadens auch nach Rücktritt

    Das Berufungsgericht (Kammergericht, ZfS 2009, 503 = DAR 2009, 520) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7007
OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2008,7007)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.05.2008 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2008,7007)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 12 U 241/07 (https://dejure.org/2008,7007)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten aus positiver Vertragsverletzung eines abgeschlossenen Behandlungsvertrages sowie aus §§ 823 Abs. 1, 847 Abs. 1 BGB a. F.; Pflicht eines Arztes zur Aufklärung über das Risiko einer ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Keine Aufklärung über Abstoßungsgefahr bei lmplantaten kostet Zahnarzt 3.000 Euro

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Schmerzensgeldanspruch gegen einen Zahnarzt wegen Verstosses gegen die Aufklärungspflicht, Abstossung eines Implantats

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Zahnarzt haftet bei mangelhafter Aufklärung zur Implantatabstoßung // Schmerzensgeld wegen Aufklärungsfehler bei Implantaten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.11.1993 - VI ZR 248/92

    Aufklärungspflicht eines Zahnarztes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Da es für die Beurteilung des Entscheidungskonfliktes auf die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht ankommt (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719; BGH NJW 1994, 799, 801; Geiß/Greiner a.a.O., Rn. C 138 ff m.w.N.), erscheint es im vorliegenden Fall nicht fernliegend, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Beklagten ungeachtet des Umstandes, dass sie sich bereits seit über 15 Jahren in dessen Behandlung befand und zu dem Beklagten seinerzeit ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand, sowie des Umstandes, dass sie sich seinerzeit in einer Prüfungssituation befand und keine längerwierige Behandlung wünschte, dennoch die Alternative einer Behandlung mittels einer Brückenlösung ernsthaft in Betracht gezogen hätte, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie sich tatsächlich anders entschieden hätte.

    Daraus lässt sich jedoch keine Beweiserleichterung zugunsten der Klägerin herleiten, da dokumentationspflichtig grundsätzlich nur die positive Diagnose einer akuten Entzündung ist, nicht jedoch deren Fehlen (vgl. BGH NJW 1994, 799, 800).

  • OLG Stuttgart, 12.07.2005 - 1 U 25/05

    Zahnarzthaftung: Notwendige Alternativenaufklärung vor einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Soweit das OLG Stuttgart (NJW-RR 2005, 1389) bei einer unterbliebenen Aufklärung über die Möglichkeit der Verwendung von anderweitigem Knochenmaterial ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR zuerkannt hat, ist dies mit dem hier vorliegenden Fall von der Schwere der Behandlungsfolgen nicht vergleichbar.
  • OLG Naumburg, 05.04.2004 - 1 U 105/03

    Verpflichtung des Zahnarztes zur Äuflklärung über verschieden in Betracht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Der vorliegende Fall ist vergleichbar mit der Entscheidung des OLG Naumburg (VersR 2004, 1460), das bei einem Verstoß gegen die Aufklärungspflicht eines Zahnarztes bei der Versorgung einer Zahnlücke durch eine nicht erfolgte Aufklärung über Behandlungsalternativen ein Schmerzensgeld von 2.000,00 EUR zuerkannt hat, wobei die Behandlung insgesamt über einen Zeitraum von 3 Monaten andauerte und der dortige Kläger über einen Zeitraum von 6 Wochen eine die Mundsituation funktional und physisch verschlechternde Brückenkonstruktion tragen musste.
  • BGH, 28.03.2006 - VI ZR 46/05

    Schmerzensgeld für bei Reinigung einer Tapetenkleistermaschine zugezogene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Zwar ist die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts nicht darauf beschränkt, die Schmerzensgeldbemessung des Landgerichts auf Ermessensfehler zu überprüfen, sondern es hat die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt, und gegebenenfalls nach eigenem Ermessen einen eigenen, dem Einzelfall angemessenen Schmerzensgeldbetrag zu finden (vgl. BGH NJW 2006, 1589, 1592).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZR 313/03

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über unterschiedliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Da es für die Beurteilung des Entscheidungskonfliktes auf die persönliche Entscheidungssituation des konkreten Patienten aus damaliger Sicht ankommt (vgl. BGH NJW 2005, 1718, 1719; BGH NJW 1994, 799, 801; Geiß/Greiner a.a.O., Rn. C 138 ff m.w.N.), erscheint es im vorliegenden Fall nicht fernliegend, dass die Klägerin bei ordnungsgemäßer Aufklärung durch den Beklagten ungeachtet des Umstandes, dass sie sich bereits seit über 15 Jahren in dessen Behandlung befand und zu dem Beklagten seinerzeit ein besonderes Vertrauensverhältnis bestand, sowie des Umstandes, dass sie sich seinerzeit in einer Prüfungssituation befand und keine längerwierige Behandlung wünschte, dennoch die Alternative einer Behandlung mittels einer Brückenlösung ernsthaft in Betracht gezogen hätte, wobei es nicht darauf ankommt, ob sie sich tatsächlich anders entschieden hätte.
  • OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 48/94

    Beweislastumkehr bei unterbliebener Kontrolle und Dokumentation - Arzthaftung,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Werden medizinisch zweifelsfrei gebotene Kontrollbefunde nicht erhoben und kann dadurch im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann dies zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, wenn eine fehlerhafte Ausführung und deren Schadensursächlichkeit jedenfalls nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln MDR 1994, 994; OLG Saarbrücken MDR 1998, 469).
  • OLG Saarbrücken, 10.12.1997 - 1 U 290/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Werden medizinisch zweifelsfrei gebotene Kontrollbefunde nicht erhoben und kann dadurch im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, kann dies zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten führen, wenn eine fehlerhafte Ausführung und deren Schadensursächlichkeit jedenfalls nicht unwahrscheinlich sind (vgl. OLG Köln MDR 1994, 994; OLG Saarbrücken MDR 1998, 469).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Im Übrigen ist über diejenigen Risiken aufzuklären, die dem Eingriff typischerweise spezifisch anhaften und die für die Lebensführung des Patienten im Fall der Verwirklichung des Risikos von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH VersR 2000, 725 ff; Geiß/ Greiner a.a.O., Rn. C 42).
  • OLG Hamm, 13.05.2003 - 9 U 13/03

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 12 U 241/07
    Dabei muss die Entschädigung zur Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung gesetzt werden (vgl. BGH VersR 1976, 968; OLG Hamm MDR 2003, 1249).
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