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   KG, 11.03.1982 - 12 U 2669/81   

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https://dejure.org/1982,4322
KG, 11.03.1982 - 12 U 2669/81 (https://dejure.org/1982,4322)
KG, Entscheidung vom 11.03.1982 - 12 U 2669/81 (https://dejure.org/1982,4322)
KG, Entscheidung vom 11. März 1982 - 12 U 2669/81 (https://dejure.org/1982,4322)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsunfall; Mißachtung; Vorfahrt; Überschreitung; Geschwindigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 17; StVO § 8 Abs. 2 Nr. 1
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 22.08.2019 - 22 U 33/18

    Geschwindigkeitsverstoß, Linksabbiegen, Haftungsverteilung

    Dem steht nicht entgegen, dass bislang teilweise in ähnlichen Fällen bei einem Zusammentreffen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO bzw. gegen § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StVO und eines erheblichen Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 StVO in der Rechtsprechung regelmäßig eine Abwägung der Verursachungsanteile nur dann zu einer Alleinhaftung des Vorfahrtsberechtigten führte, wenn die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100% mit weiteren, besonderen Umständen zusammentraf (vgl. etwa KG, Urteil vom 04. September 2000 - 12 U 4373/99 -, juris Rdn. 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. November 1993 - 10 U 13/93 -, juris=NZV 1994, 194; KG, Urteil vom 11. März 1982 - 12 U 2669/81 -, juris=VerkMitt 1982, 94; KG, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, juris=VRS Bd. 83, 407; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 1996 - 3 U 150/95 -, juris=VRS Bd. 93, 253).
  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen

    Das Maß der Mithaftung hängt von der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie den weiteren Umständen des Einzelfalles ab (BGH NJW 1984, 1962 = DAR 1984, 220; Senat, VerkMitt 1982, 94; NZV 1999, 85, 86).
  • LG Saarbrücken, 12.07.2013 - 13 S 71/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Kollision in

    b) Richtig ist auch, dass verhältnismäßig geringfügige Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowohl beim Verkehr innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften eine Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten in der Regel noch nicht begründen (vgl. nur KG, VerkMitt 1982, 94; Saarl. OLG, OLG-Report 1998, 402; OLG Hamm, ZfS 2001, 105; Hentschel aaO § 8 StVO Rn. 69 m.w.N.).
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