Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 270/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- verkehrslexikon.de
Zur Schadensverteilung bei einem Kradsturz infolge eines Fahrfehlers beim sog. doppelten Überholen
- verkehrslexikon.de
Zur Schadensverteilung bei einem Kradsturz infolge eines Fahrfehlers beim sog. doppelten Überholen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Sturz eines zum Überholen von zwei vorausfahrenden Fahrzeugen ansetzenden Motorradfahrers aufgrund Überholens des vorausfahrenden Fahrzeugs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Sturz eines zum Überholen von zwei vorausfahrenden Fahrzeugen ansetzenden Motorradfahrers aufgrund Überholens des vorausfahrenden Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 19.11.2008 - 2 O 301/07
- LG Neuruppin, 26.11.2008 - 2 O 301/07
- OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 265/09
- OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 270/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 263/08
Verkehrsunfall bei Ausweichmanöver eines Motorrades ohne Berührung der Fahrzeuge: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 270/08
Die Akten 2 O 248/07 Landgericht Neuruppin (12 U 263/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht), sowie 346 Js 35736/04 Staatsanwaltschaft Neuruppin lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Der Geschädigte macht in dem Parallelverfahren 12 U 263/08 ausdrücklich auch einen eigenen Schaden wegen vermehrter Bedürfnisse infolge Pflegeleistungen der Ehefrau geltend.
Da der Geschädigte jedoch in dem Parallelverfahren 12 U 263/08 in dargestelltem Umfange einen eigenen Schaden wegen vermehrter Bedürfnisse infolge Pflegeleistungen der Ehefrau geltend macht, kann ein Übergang der vom Kläger geltend gemachten Zahlungen nur erfolgen, wenn aufgrund dieser Zahlungen ein eigener Schaden des Geschädigten hinsichtlich vermehrter Bedürfnisse nicht mehr besteht.
- BGH, 19.05.1981 - VI ZR 108/79
Umfang des Schadensersatzes zur Abgeltung vermehrter Bedürfnisse eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 270/08
Denn diese Zahlungen dienen der Deckung vermehrter Bedürfnisse und sind daher als kongruent mit den vermehrten Bedürfnissen anzusehen (vgl. BGH VersR 1982, 238, 239f.;… Küppersbusch, a.a.O. Rn. 734).
- OLG Celle, 12.02.2020 - 14 U 179/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Anspruchsübergang auf den …
Es handelt sich um eine Frage der Anspruchsinhaberschaft (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 23. Juni 2011 - 12 U 270/08 -, Rn. 44, juris).
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Verursachung Motorradschadens "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges ohne Berührung der Fahrzeuge
- Wolters Kluwer
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Straßenbaum im Zuge eines ungeklärten Überholvorgangs
- Judicialis
StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 11 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; BGB § 823; ; PflVG § 3 Nr. 1
- rechtsportal.de
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Straßenbaum im Zuge eines ungeklärten Überholvorgangs - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 19.11.2008 - 2 O 301/07
- LG Neuruppin, 26.11.2008 - 2 O 301/07
- OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08
- BGH, 21.09.2010 - VI ZR 265/09
- OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 270/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 11.10.2001 - 12 U 1470/00
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08
Es müssen hinreichende Anhaltspunkte feststehen, dass der Fahrer des Unfallwagens sich in Folge der Fahrweise des anderen Fahrzeuges zu der von ihm durchgeführten Fahrweise veranlasst sehen durfte, etwa weil er hätte befürchten müssen, anderenfalls mit dem anderen Fahrzeug zu kollidieren (vgl. KG NZV 2002, 229). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2081 ff; BGH NJW 1988, 2802 j. m. w. N.;… Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 11). - BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08
Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeuges" entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (vgl. BGH NJW 2005, 2081 ff; BGH NJW 1988, 2802 j. m. w. N.;… Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 11). - KG, 29.04.1999 - 12 U 1297/98
Einfahren in die Autobahn
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 270/08
Erforderlich ist, dass das Verhalten des Beklagten zu 2. für den Geschädigten zu der Befürchtung hätte Anlass geben müssen, es werde ohne eine Reaktion zu einer Kollision kommen (vgl. KG NZV 2000, 43;… Burmann in Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 7 StVG, Rn. 14).
- OLG Brandenburg, 23.06.2011 - 12 U 263/08
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche sowie Feststellung der Ersatzpflicht …
Die Akten 2 O 301/07 Landgericht Neuruppin (12 U 270/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht), sowie 346 Js 35736/04 Staatsanwaltschaft Neuruppin lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.