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   KG, 11.05.1989 - 12 U 3044/88   

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https://dejure.org/1989,22517
KG, 11.05.1989 - 12 U 3044/88 (https://dejure.org/1989,22517)
KG, Entscheidung vom 11.05.1989 - 12 U 3044/88 (https://dejure.org/1989,22517)
KG, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - 12 U 3044/88 (https://dejure.org/1989,22517)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 2815/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit

    Will der rückwärts Ausparkende der Alleinhaftung wenigstens teilweise entgehen, muss er den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern, indem er vorträgt und beweist, dass er entweder bereits solange auf dem bevorrechtigten Fahrbahnteil stand, dass sich der fließende Verkehr auf ihn einstellen konnte und musste oder dass er sich so weit von der Stelle des Losfahrens entfernt und sich in seinem Fahrverhalten (Einordnen, Geschwindigkeit) so dem Verkehrsfluss angepasst hatte, dass die Tatsache seines Anfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr für den weiteren Geschehensablauf ursächlich sein kann (OLG Düsseldorf VersR 1978, 852 für 10-12 m; OLG Köln VersR 1986, 666 für 10-15 m; KG Urt. v. 11.05.1989 - 12 U 3044/88 [[...]] und VRS 106 [2004] 443 [444] für 10-15 m; MDR 2008, 562 für 10-12 m; OLG Celle SP 1993, 3 für 39 m; AG Herne SP 1993, 106 für 50 m; AG Essen SP 1996, 236; AG München, Urt. v. 25.01.2013 - 344 C 8222/11 für 30 m).
  • KG, 26.11.2007 - 12 U 27/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Linksabbiegen in ein Grundstück

    Der Vorgang des Anfahrens vom Fahrbahnrand endet nicht schon mit dem Verlassen der Parkposition, sondern erst, wenn sich der Anfahrende so weit von der parkenden Stelle entfernt und sich in seinem Fahrverhalten dem Verkehrsfluss angepasst hat, dass die Tatsache des Anfahrens unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr für den weiteren Ablauf ursächlich sein kann (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 1989 - 12 U 3044/88 - ).

    Wie bereits ausgeführt hatte der Drittwiderbeklagte zu 1. nach der Vorschrift des § 9 Abs. 5 StVO auch gegenüber dem vom Fahrbahnrand Anfahrenden eine gesteigerte Sorgfaltspflicht (Senat, Urteil vom 11. Mai 1989 - 12 U 3044/88 -).

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