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   KG, 26.05.2003 - 12 U 319/01   

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https://dejure.org/2003,8996
KG, 26.05.2003 - 12 U 319/01 (https://dejure.org/2003,8996)
KG, Entscheidung vom 26.05.2003 - 12 U 319/01 (https://dejure.org/2003,8996)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2003 - 12 U 319/01 (https://dejure.org/2003,8996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall als unabwendbares Ereignis; Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile der Fahrer der unfallbeteiligten Fahrzeuge; Rechtsprechung zum "Kreuzungsräumer" ; Beschränkung der Haftungsquote bei untypischer Konstellation eines Kreuzungsräumers; ...

  • Judicialis

    StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 9; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18; ; BGB § 823; ; BGB § 254; ; StVO § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 § 17 ; StVO § 8 § 9
    Haftungsverteilung bei einem sog. Kreuzungsräumer-Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei einem sog. Kreuzungsräumer-Fall

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 13.03.1995 - 12 U 2766/93

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Linksabbieger an einer beampelten

    Auszug aus KG, 26.05.2003 - 12 U 319/01
    Den Ausführungen des Landgerichts zur Anspruchshöhe, insbesondere zur Unkostenpauschale und zum Zinsschaden, hat der Senat nichts hinzuzufügen; Zinsbeginn und Zinssatz entsprechen dem Klägerantrag, die Pauschale der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. NZV 1995, 312 [315]) - die Klägerin hat nicht erläutert, mit welchem Argument sie sich gegen diese Teile der angefochtenen Entscheidung wenden will.
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus KG, 26.05.2003 - 12 U 319/01
    Ein Verstoß gegen diese Pflicht wiegt haftungsrechtlich doppelt so schwer wie die vom Nachzügler ausgehende Gefahr (vgl. BGH, NJW 1977, 1394; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa VerkMitt 1993, Nr. 50, auch zum sogenannten "fliegenden Start"; zuletzt zu dieser Haftungsquote Urt. vom 21. Jan. 2002 - 12 U 4688/00 -).
  • KG, 13.06.2019 - 22 U 176/17

    Mithaftung des Vorfahrtsberechtigten nach Kollision im Kreuzungsbereich

    Dabei erhöhen sich die Anforderungen an die Aufmerksamkeit des Kreuzungsräumers mit seiner Verweildauer im Kreuzungsbereich: Je länger er sich nach seiner Einfahrt bei grünem Ampellicht im Kreuzungsbereich aufhält, desto eher muss er mit einem Phasenwechsel und anfahrendem Querverkehr rechnen (KG, Urteil vom 26. Mai 2003 - 12 U 319/01-, juris Rdn. 7) und berücksichtigen, dass der übrige Verkehr aus seinem Verhalten schließen könnte, er werde nicht weiterfahren (KG, Beschluss vom 08. September 2008 - 12 U 194/08 -, juris Rdn. 24).
  • LG Berlin, 21.02.2013 - 41 S 117/12

    Haftung bei Kfz-Unfall: Verbindlichkeit von auf der Fahrbahn markierten

    Denn hierbei wird nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich um lichtzeichengeregelte Straßeneinmündungen handelt, bei denen - abgesehen von Rückstau (dann ggf. Anwendung der Grundsätze des Kreuzungräumens; vgl. insoweit zutreffend ein älteres Urteil des Kammergerichts vom 26. Mai 2003 - 12 U 319/01, DAR 2003, 516, zitiert nach juris, zum deutlich kleineren Atilaplatz in Berlin-Tempelhof) oder Signalausfall (dann haben in der Regel die einmündenden Straßen das Zeichen 205 der StVO zu beachten) - sich in den jeweiligen Platzbereichen zwischen den Straßeneinmündungen entweder nur solche Fahrzeuge befinden, die sich schon auf dem Platz befinden (also im "Kreisverkehr"), oder nur solche, die an der vorigen Einmündung in diesen eingefahren sind.
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