Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34547
OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04 (https://dejure.org/2006,34547)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.09.2006 - 12 U 333/04 (https://dejure.org/2006,34547)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. September 2006 - 12 U 333/04 (https://dejure.org/2006,34547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,34547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Maßgeblicher Nettoversorgungssatz für die gesamtversorgungsfähige Zeit bei Anwendung der Übergangsregelung; Berücksichtigung von Rentenanteilen aus Kindererziehungszeiten bei Anrechnung der gesetzlichen Rente; zugrundezulegende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung einer höheren Versorgungsrente als Besitzstandsrente unter Berücksichtigung der Rentenanteile aus Kindererziehungszeiten; Halbanrechnung der Vordienstzeiten bei gleichzeitiger voller Berücksichtigung einer hierauf entfallenden gesetzlichen Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
    Hinsichtlich der Anträge zu 1, 5 und 6 verweist sie insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. März 2000 - Az. 1 BvR 1136/96 -.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341) in der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Benachteiligung gegenüber Versicherten gesehen, die ihr ganzes Berufsleben im öffentlichen Dienst verbracht haben, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne.

  • BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02

    EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
    Maßnahmen zur Förderung der Familie sind in erster Linie eine staatliche Aufgabe (vgl. BGH VersR 2004, 364 unter II 2 b dd m.w.N.).
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
    Es handelt sich um ein reines Berechnungselement, das zusammen mit der weiteren Rechengröße des in § 41 Abs. 2b VBLS festgelegten Vomhundertsatzes zu dem von den Tarifparteien als richtig angesehenen Abstand der Gesamtversorgung zum letzten Nettoentgelt des Versicherten und zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen der aktiven Beschäftigten führt (BGH VersR 2004, 319 unter 2 b bb m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2005 - 12 U 67/05

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Wirksambleiben der Halbanrechnung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
    eines Jahres vorsehen, verstoßen jedoch, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. Senatsurteile vom 06.07.2006 - 12 U 193/05 - und vom 26.07.2005 ZTR 2005, 533 = OLGR Karlsruhe 2005, 698).
  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
    Der Senat folgt insoweit der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 10.11.2004 - IV ZR 391/02 - (VersR 2005, 210).
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.09.2006 - 12 U 333/04
    Sie konnte daher bis dahin allenfalls nur eine dem erbrachten Zeitanteil - im Verhältnis zur Gesamtzeit bis zum Erreichen der Regelaltersrente oder eines früheren Versicherungsfalles - entsprechende Versorgungsleistung erdient haben (vgl. Senatsurteil vom 24.11.2005 - 12 U 102/04 unter B IV 5 d ff, veröffentlicht als Pressemitteilung unter www.olgkarlsruhe.de m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 95/06

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Berechnung der Startgutschrift für

    Denn die Stichtagsregelung in § 98 Abs. 5 VBLS a.F. ist nicht zu beanstanden (s. Kammerurteile vom 29.10.2010, Az. 6 S 25/06, vom 18.05.2006, Az. 6 O 382/05 und vom 11. März 2005, Az. 6 O 108/04; letzteres bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urt. v. 09. März 2006, -12 U 114/05 und LG Karlsruhe vom 02. Juli 2004 - 6 O 1003/03 , bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urt. v. 21. September 2006, 12 U 333/04, veröffentlicht in juris und nunmehr auch BGH, Urteil vom 02. Juni 2010, IV ZR 310/07, Rz. 10, veröffentlicht in ZTR 2010, 535-536).

    Keinesfalls wird der Klägerin nunmehr - bei Eintritt des Versicherungsfalles - ein entsprechender Wert vorenthalten, nachdem die Beklagte bei der Vergleichsberechnung gemäß § 98 Abs. 5 a.F. VBLS einen Bruttoversorgungssatz von 46, 83 % (statt 40, 93 %, bei einem Höchstsatz von 75 %) und einen Nettoversorgungssatz von 58, 60 % (statt 50, 08 % bei einem Höchstsatz von 91, 75 %) zugrunde gelegt hat (vgl. AH 71/73 - vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 21. September 2006, 12 U 333/04)).

  • LG Karlsruhe, 12.11.2010 - 6 O 30/04

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Anrechnung von Vordienstzeiten außerhalb

    Denn die Stichtagsregelung in § 98 Abs. 5 VBLS a.F. ist nicht zu beanstanden (s. Kammerurteile vom 18.05.2006, Az. 6 O 382/05 und vom 11. März 2005, Az. 6 O 108/04; letzteres bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urt. v. 09. März 2006, -12 U 114/05 und LG Karlsruhe vom 02. Juli 2004 - 6 O 1003/03, bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urt. v. 21. September 2006, 12 U 333/04, veröffentlicht in juris und zuletzt BGH, Urteil vom 02. Juni 2010 - IV ZR 310/07, Rz. 10).

    Keinesfalls wird dem Kläger nunmehr - bei Eintritt des Versicherungsfalles - ein entsprechender Wert vorenthalten, nachdem die Beklagte bei der Vergleichsberechnung gemäß § 98 Abs. 5 a.F. VBLS einen Bruttoversorgungssatz von 64, 25 % (statt 56, 33 %, bei einem Höchstsatz von 75 %) und einen Nettoversorgungssatz von 79, 14 % (statt 68, 91 Höchstsatz 91, 75 %) zugrunde gelegt hat (vgl. AH 13/15 - vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 21. September 2006, 12 U 333/04)).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht