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   OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17   

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https://dejure.org/2018,19193
OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17 (https://dejure.org/2018,19193)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.06.2018 - 12 U 37/17 (https://dejure.org/2018,19193)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 12 U 37/17 (https://dejure.org/2018,19193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Haftung einer Klinik und der behandelnden Ärzte wegen Verletzung der Regeln für die Versorgung eines Hochrisikopatienten für die Entstehung eines Dekubitus Höhe des Schmerzensgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)

    Krankenhaus - bzw. Arzthaftung aufgrund eines Behandlungsfehlers bei einem Dekubitus - Hochrisikopatient

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 61 (Kurzinformation)

    Arzthaftung | Behandlungsfehler | Hochrisikopatient Dekubitus: Maßnahmen zur Prophylaxe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Behandlungsfehler bei Dekubitus-Patient

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 5 U 27/10
    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Im Anschluss an das zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 18.03.1986 sind Maßnahmen eines spezifischen Pflegebedürfnisses Gegenstand ärztlicher Beurteilung und Anordnung (so auch OLG Köln, Beschluss vom 26.07.2010 - I-5 U 27/10 jedenfalls beim Risikopatienten, juris).

    Den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Landgerichts Bonn vom 23.12.2011 - 9 O 364/08, bestätigt durch das OLG Köln mit den bereits oben zitierten Entscheidungen vom 26.07.2010 und 13.10.2010 zum Aktenzeichen I-5 U 27/10, 5 U 27/10, und des Landgerichts München vom 14.01.2009 - 9 O 10239/14 (jeweils juris) lagen weit längere Leidens- und Behandlungszeiten der klagenden Patienten zugrunde.

  • BGH, 18.03.1986 - VI ZR 215/84

    Dokumentationspflicht bei ernster Gefahr eines Durchliegegeschwürs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Gleiches galt im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.03.1986 - VI ZR 215/84 (juris) - schon zum damaligen Recht, wenn erforderliche Aufzeichnungen über Maßnahmen der Krankenpflege fehlen, die - wie hier - nicht die normale Grundpflege betreffen, sondern wegen eines aus dem Krankheitszustand des Patienten folgenden spezifischen Pflegebedürfnisses Gegenstand ärztlicher Beurteilung und Anordnung sind.

    Bis zur Feststellung des Dekubitus im Bereich des Gesäßes am 07.07.2012 gibt es keine aktuelle Einschätzung des Risikos und keine sicher dokumentierten Maßnahmen zur Prophylaxe, obwohl der Pflegestandard für jeden Patienten eine Einschätzung des aktuellen Dekubitusrisikos bei Übernahme und sodann entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge vorsieht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18.03.1986 - VI ZR 215/84; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2004 - I-15 U 160/03, juris).

  • LG Bonn, 23.12.2011 - 9 O 364/08

    Bestehen einer Schadenersatzpflicht einer Klinik und eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Landgerichts Bonn vom 23.12.2011 - 9 O 364/08, bestätigt durch das OLG Köln mit den bereits oben zitierten Entscheidungen vom 26.07.2010 und 13.10.2010 zum Aktenzeichen I-5 U 27/10, 5 U 27/10, und des Landgerichts München vom 14.01.2009 - 9 O 10239/14 (jeweils juris) lagen weit längere Leidens- und Behandlungszeiten der klagenden Patienten zugrunde.
  • BGH, 20.09.1988 - VI ZR 296/87

    Vertragsparteien des privaten Krankenhausvertrages; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Auch den Beklagten zu 3 trifft, da nichts Abweichendes vorgetragen ist, die Verantwortung, in seinem Aufgabenbereich die Tätigkeit der Assistenzärzte anzuleiten, zu kontrollieren und zu überwachen (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 296/87, juris).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Im Anschluss an die noch heute uneingeschränkt geltende Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 06.07.1955 - GSZ 1/55 (juris) hat das Schmerzensgeld eine Doppelfunktion: Es soll einmal einen Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art bilden und zum anderen eine Genugtuung für das darstellen, was der Schädiger dem Geschädigten angetan hat.
  • BGH, 02.07.2013 - VI ZR 554/12

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Primärschaden bei Befunderhebungsfehler

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Die Beweislast dafür, dass die Dekubiti auch bei fehlerfreier Behandlung eingetreten wären, liegt danach auch vor diesem Hintergrund bei den Beklagten (BGH, Urteil vom 02.07.2013 - VI ZR 554/12, juris).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 15 U 160/03

    Beweislast und Haftung des Pflegeheims bei Durchliegegeschwür

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Bis zur Feststellung des Dekubitus im Bereich des Gesäßes am 07.07.2012 gibt es keine aktuelle Einschätzung des Risikos und keine sicher dokumentierten Maßnahmen zur Prophylaxe, obwohl der Pflegestandard für jeden Patienten eine Einschätzung des aktuellen Dekubitusrisikos bei Übernahme und sodann entsprechende Maßnahmen zur Vorsorge vorsieht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18.03.1986 - VI ZR 215/84; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2004 - I-15 U 160/03, juris).
  • OLG Köln, 04.08.1999 - 5 U 19/99

    Dekubitus ist regelmäßig Indiz für grobe Pflege- und/oder Behandlungsversäumnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Schließlich hat das OLG Köln in der Entscheidung vom 04.08.1999 - 5 U 19/99 (juris) ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 DM bei Annahme eines groben Pflegemangels unter Berücksichtigung dessen für gerechtfertigt gehalten, dass die Heilung trotz intensiver häuslicher Pflege nur sehr langsam erfolgte und auch nach knapp vier Jahren das Sitzen und Gehen nur unter Schmerzen möglich sei.
  • OLG Oldenburg, 14.10.1999 - 1 U 121/98

    Schmerzensgeld; Pflegeheim; Pflegebedürftiger; Altenheim; Wundliegen; Dekubitus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Auch der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 14.10.1999 - 1 U 121/98 (juris), mit welcher ein Schmerzensgeld in Höhe von 17.500 EUR zugesprochen wurde, lag neben den Umständen der Notwendigkeit der Fixierung der Hände der Patientin und eines bewusst falschen Vortrages der Beklagten im Prozess zugrunde, dass die Wunde im Zeitpunkt der Entscheidung und damit seit einem Jahr und neun Monaten noch nicht verheilt war.
  • LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2012 - 12 O 589/12

    Verletzung eines Heimpflegevertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 37/17
    Wenn - wie vorliegend - behandlungsunabhängig nur eine verhältnismäßig kurze Leidenszeit vorliegt, ist das Schmerzensgeld dagegen wesentlich niedriger als in den zitierten Entscheidungen zu bemessen (vgl. LG Nürnberg-Fürth, 25.05.2012 - 12 O 589/12 - 7.500 EUR bei unsachgemäßer Pflege im Altersheim, Patient starb zwei Monate nach Erkrankung, juris).
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