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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 38/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6965
OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2019,6965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.2019 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2019,6965)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 2019 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2019,6965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG 2012 § 37

  • rechtsportal.de

    Umfang der Auskunftspflicht eines Stromerzeugers gegenüber dem Netzbetreiber zum Zwecke der Berechnung der EEG -Umlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Tübingen, 14.09.2018 - 4 O 374/17

    Voraussetzungen einer Eigenversorgung nach § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 38/18
    Eine Monatssaldierung ist zur Ermittlung der privilegierten Eigenversorgung nach § 37 Abs. 3 S. 2 EEG 2012 nach der vorzunehmenden Auslegung der Vorschrift zulässig (so auch LG Tübingen zur Jahressaldierung, Urteil vom 14.09.2018, 4 O 374/17, zit. nach juris, Rn. 57 m.w.N.).

    § 61 Abs. 7 EEG 2014 hat insofern einen Systemwechsel eingeleitet, der die Geltung des Gleichzeitigkeitsprinzip für zukünftige Sachverhalte nun eindeutig zum Ausdruck bringt (vgl. auch Sinning/Ringwald, IR 2014, 50; Böhme in: Greb/Boewe, BeckOK zum EEG, Stand 01.08.2018, § 61h Rn. 7 m.w.N.; Becher, IR 2018, 303).

    Ansonsten ist es nicht zu erklären, warum bei der Direktvermarktung nach § 33c Abs. 2 Nr. 3 EEG 2012 oder dem Grünstromprivileg des § 39 Abs. 1 Nr. 1 und 4 EEG 2012 ausdrücklich von einer viertelstündlichen Auflösung bzw. einem 15-Minuten-Intervall die Rede ist, zumal die dortige Einführung des Viertelstundenmaßstabs zum gleichen Zeitpunkt erfolgte wie die Begrenzung der Eigenversorgung durch die EEG-Novelle (vgl. LG Tübingen, a.a.O.; Becher, IR 2018, 303 m.w.N.).

  • Drs-Bund, 11.07.2007 - BT-Drs 16/6071
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.03.2019 - 12 U 38/18
    Der Verweis der Klägerin auf das Stromsteuerrecht sei verfehlt, denn nach der Gesetzesbegründung zum EEG sei das Stromsteuergesetz im Rahmen des EEG nur insoweit zur Auslegung heranzuziehen, soweit beide inhaltlich übereinstimmen (BT-Drs. 16/6071).
  • LG Köln, 13.08.2021 - 32 O 486/19
    Leistet der Energieerzeuger auf diese Schuld, dann greift § 363 BGB (OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 13.03.2019 - 12 U 38/18 = BeckRS 2019, 4393).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 Kart 159/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Aufhebung einer

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass das entsprechende Gesetzgebungsverfahren im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung vor dem Senat noch nicht abgeschlossen war und gesetzgeberische Klarstellungen zudem im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot unter bestimmten - hier jedoch nicht vorliegenden - Umständen durchaus problematisch sein können (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 17.12.2013 - 1 BvL 5/08, Juris Rn. 44 ff.; ferner OLG Frankfurt, Urt. v. 13.03.2019 - 12 U 38/18, Juris Rn. 73 ff.).
  • BGH, 21.09.2021 - EnVZ 48/20

    Befreiuung von Netzentgelten für die Entnahmestellen Umspannebene

    Weder der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. April 2013 - VIII ZR 88/12, NVwZ-RR 2013, 839) noch das OLG Frankfurt (Urteil vom 13. März 2019 - 12 U 38/18, juris Rn. 75) haben § 19 Abs. 2 StromNEV 2009 anders ausgelegt als das Beschwerdegericht.
  • BGH, 21.09.2021 - EnVZ 49/20

    Stromnetznutzungsentgelt bei besonderem Nutzungsverhalten: Begriff der

    Weder der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. April 2013 - VIII ZR 88/12, NVwZ-RR 2013, 839) noch das OLG Frankfurt (Urteil vom 13. März 2019 - 12 U 38/18, juris Rn. 75) oder das OLG Stuttgart (Urteil vom 13. März 2019 - 4 U 252/18, nicht veröffentlicht) haben § 19 Abs. 2 StromNEV 2009 anders ausgelegt als das Beschwerdegericht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22703
OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,22703)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,22703)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,22703)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Begriff des Förderdarlehens i.S. von § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB

  • rechtsportal.de

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen eines Förderdarlehens; Frage des Fernabsatzes bei Einschaltung eines Vermittlers Voraussetzungen der Verwirkung des Widerrufsrechtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 233/10

    Revisionsverfahren: Nachholung einer durch das Berufungsgericht offen gelassenen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    e) Schließlich kann dahinstehen, ob die Kläger die ihnen erteilte - gesetzlich nicht gebotene - Widerrufsbelehrung als Einräumung eines vertraglichen Widerrufsrechts verstehen durften (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22.05.2012 - II ZR 233/10, WM 2012, 1620-1623, zitiert nach juris Rn. 19).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 20 U 249/11
    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Entscheidend ist in Bezug auf die Anwendbarkeit der Fernabsatzvorschriften - anders als z.B. bei der Frage der Haftung für Beratungsfehler eines Vermittlers (vgl. OLG Köln, Urteil vom 25.05.2012 - 20 U 249/11, zitiert nach juris Rn. 110) -, ob der Vermittler Informationen erteilen kann und in dem Sinne "soll", dass die Erwartungen der Vertragsparteien dahin gehen, dass er für Auskünfte zum Vertragsinhalt und zu Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Mittels der Regelung einer Gesetzlichkeitsfiktion in Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3 EGBGB aF wird die dem Muster entsprechende Widerrufsbelehrung einem Streit über ihre Gesetzmäßigkeit entzogen (BGH, Urteil vom 15.08.2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238, zitiert nach juris Rn. 15 f. unter Verweis auf BT-Drucks. 14/7052, S. 208).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kann auch bei fehlendem Feststellungsinteresse die Klage aus Sachgründen abgewiesen werden (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.2014 - XI ZR 247/12, zitiert nach juris Rn. 18), weil das Feststellungsinteresse nur für die zusprechende Entscheidung echte Sachurteilsvoraussetzung ist (BGH, Urteil vom 04.07.2017 - XI ZR 741/16, WM 2017, 1602-1605, zitiert nach juris Rn. 31).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Dem entsprechend kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkungen der Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, das dem Muster für die Widerrufsbelehrung in der jeweils maßgeblichen Fassung in den Grenzen des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3, Satz 4 EGBGB sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, zitiert nach juris Rn. 13; Urteil vom 12.11.2015 - I ZR 168/14, zitiert nach juris Rn. 18).
  • OLG Köln, 05.03.2014 - 13 U 129/13

    Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage im

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Ein etwaiges vertragliches Widerrufsrecht wäre - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat - jedenfalls nicht fristgerecht ausgeübt worden; insoweit gelten die strengen Anforderungen an die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht (vgl. BGH, aaO, Rn. 17; OLG Köln, Entscheidung vom 05.03.2014 - 13 U 129/13, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Schließlich kommt es auch auf bestehende Bedenken gegen die als Hauptanträge zu 2. und 3. formulierten Feststellungsanträge (vgl. BGH, XI ZR 586/15) im Ergebnis nicht entscheidend an.
  • BGH, 12.11.2015 - I ZR 168/14

    Schuldbeitritt: Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Dem entsprechend kann sich der Unternehmer auf die Schutzwirkungen der Gesetzlichkeitsfiktion berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet, das dem Muster für die Widerrufsbelehrung in der jeweils maßgeblichen Fassung in den Grenzen des Art. 247 § 6 Abs. 2 Satz 3, Satz 4 EGBGB sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08, zitiert nach juris Rn. 13; Urteil vom 12.11.2015 - I ZR 168/14, zitiert nach juris Rn. 18).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Vor diesem Hintergrund ist Herr C auch als von der Beklagten mit der Erläuterung und Informationserteilung bezüglich des streitgegenständlichen Darlehensvertrages "bevollmächtigter Vertreter" im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17 (WM 2018, 729-733, zitiert nach juris Rn. 20 f.) anzusehen.
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2018 - 12 U 38/18
    Dessen ungeachtet ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohnehin als ausreichend anzusehen, dass der Darlehensgeber den Verweis auf § 492 Abs. 2 BGB mittels in Klammern gesetzter Beispiele für Pflichtangaben erläutert, wenn es sich bei den von ihm genannten Beispielen um auf den Vertragstyp anwendbare Pflichtangaben im Sinne des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche handelt (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - XI ZR 434/15, zitiert nach juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,55651
OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,55651)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,55651)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 2018 - 12 U 38/18 (https://dejure.org/2018,55651)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.02.2016 - XI ZR 96/15

    Zu Formularklauseln über Abzugsbeträge bei Förderdarlehen (KfW-Darlehen)

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18
    Dass auch A-Förderdarlehen - wie das vorliegende - in den Anwendungsbereich des § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB fallen können, entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Urteil vom 16.02.2016 - XI ZR 96/15, zitiert nach juris Rn. 2 f., Rn. 33), der sich der Senat anschließt.

    Dass eine weitergehende Begrenzung Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB sein sollte, lässt sich weder dem Gesetz noch der hierzu ergangenen Rechtsprechung (das im Verfahren BGH - XI ZR 96/15 streitgegenständliche A-Darlehen aus dem Programm 141 sah keine besonderen persönlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Darlehensnehmer vor; zum A-Programm 124 vgl. auch LG Köln, Urteil vom 22.12.2016 - 15 O 335/15, zitiert nach juris Rn. 18) entnehmen.

  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18
    Wie bereits im Hinweisbeschluss ausgeführt, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, einer genaueren Prüfung der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen im Einzelfall - ggf. unter Heranziehung von geeigneten Beweismitteln - erst dann, wenn der vertraglich vereinbarte Zinssatz mehr als 1% über der oberen Streubreitengrenze für vergleichbare Kredite liegt (BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967-971, zitiert nach juris Rn. 29; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017 - 4 U 110/15, zitiert nach juris Rn. 98).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Vorliegen eines Vertragsschlusses "unter ausschließlicher Verwendung von

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18
    Herr B ist dabei auch als von der Beklagten mit der Erläuterung und Informationserteilung bezüglich des streitgegenständlichen Darlehensvertrages "bevollmächtigter Vertreter" im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2018 - XI ZR 160/17 (WM 2018, 729-733, zitiert nach juris Rn. 20 f.) anzusehen.
  • LG Köln, 22.12.2016 - 15 O 335/15

    KfW-Förderkredit ist kein Verbraucherdarlehn!

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18
    Dass eine weitergehende Begrenzung Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 491 Abs. 2 Nr. 5 BGB sein sollte, lässt sich weder dem Gesetz noch der hierzu ergangenen Rechtsprechung (das im Verfahren BGH - XI ZR 96/15 streitgegenständliche A-Darlehen aus dem Programm 141 sah keine besonderen persönlichen Voraussetzungen für den jeweiligen Darlehensnehmer vor; zum A-Programm 124 vgl. auch LG Köln, Urteil vom 22.12.2016 - 15 O 335/15, zitiert nach juris Rn. 18) entnehmen.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts; Rechtsfolgen nach

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18
    Wie bereits im Hinweisbeschluss ausgeführt, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, einer genaueren Prüfung der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen im Einzelfall - ggf. unter Heranziehung von geeigneten Beweismitteln - erst dann, wenn der vertraglich vereinbarte Zinssatz mehr als 1% über der oberen Streubreitengrenze für vergleichbare Kredite liegt (BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967-971, zitiert nach juris Rn. 29; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017 - 4 U 110/15, zitiert nach juris Rn. 98).
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