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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,52776
OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19 (https://dejure.org/2019,52776)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2019 - 12 U 42/19 (https://dejure.org/2019,52776)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2019 - 12 U 42/19 (https://dejure.org/2019,52776)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 VVG, § 29 VGB, § 25 VGB
    Wohngebäudeversicherung: Lesitungsfreiheit der Versicherung für frostbedingten Wasserschaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruchskürzung auf Null bei einem Frostschaden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.06.2011 - IV ZR 225/10

    Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Die Schwere des Verschuldens der Klägerin rechtfertigt im Rahmen des § 28 Abs. 2 VVG eine Leistungskürzung auf Null aufgrund einer Abwägung aller Umstände des konkreten Falles (BGH, Urt. v. 11.01.2012, IV ZR 251/10, VersR 2012, 341, Rn. 9 ff., juris; ebenso für § 81 VVG, vgl. auch Urt. v. 22.06.2011, IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.5.2012, 3 U 153/11 , juris Rn 25 , jew. zit. n. juris).

    Die Möglichkeit eines vollständigen Leistungsausschlusses nach § 81 VVG ist höchstrichterlich bestätigt (BGH, IV ZR 225/10, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2012 - 3 U 153/11

    Gebäudeversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Die Schwere des Verschuldens der Klägerin rechtfertigt im Rahmen des § 28 Abs. 2 VVG eine Leistungskürzung auf Null aufgrund einer Abwägung aller Umstände des konkreten Falles (BGH, Urt. v. 11.01.2012, IV ZR 251/10, VersR 2012, 341, Rn. 9 ff., juris; ebenso für § 81 VVG, vgl. auch Urt. v. 22.06.2011, IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.5.2012, 3 U 153/11 , juris Rn 25 , jew. zit. n. juris).
  • OLG Celle, 07.06.2007 - 8 U 1/07

    Unveränderte Fortgeltung des alten Vertrags mit den zugrunde liegenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Der Versicherer ist insbesondere nicht verpflichtet, dem Erwerber erneut die Versicherungsbedingungen auszuhändigen (OLG Celle, Urt. v. 07.06.12007, 8 U 1/07, VersR 2008, 348, 349, juris).
  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Versicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses Interesse darin mitversichert ist (BGH, Urt. v. 17.06.2009, IV ZR 43/07, VersR 2009, 1114-115, Rn. 11 m. w. N., Urt. v. 18.10.2000, IV ZR 100/99, VersR 2001, 53-54, Rn. 10, juris).
  • OLG Hamm, 27.03.1981 - 20 U 275/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Das ist in der Sachversicherung regelmäßig dann anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - die Obhut für die versicherte Sache und ihre notwendige laufende Betreuung vollständig dem anderen überträgt (Armbrüster in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 95 Rn. 14 mwN; OLG Hamm, Urt. v. 27.03.1981, 20 U 275/80, VersR 1991, 1173, juris).
  • OLG Hamm, 21.01.2019 - 22 U 104/18

    Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Kündigung der Gebäudeversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Der Käufer einer versicherten Sache tritt erst mit deren Veräußerung in ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein, wobei es auf den formellen Eigentumsübergang, bei Grundstücken mithin auf die Eintragung im Grundbuch ankommt (§ 95 VVG, vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.01.2019, 22 U 104/18, Grundeigentum 2019, 729-730, Rn. 4 m. w. N., juris).
  • BGH, 11.01.2012 - IV ZR 251/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressforderung bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Die Schwere des Verschuldens der Klägerin rechtfertigt im Rahmen des § 28 Abs. 2 VVG eine Leistungskürzung auf Null aufgrund einer Abwägung aller Umstände des konkreten Falles (BGH, Urt. v. 11.01.2012, IV ZR 251/10, VersR 2012, 341, Rn. 9 ff., juris; ebenso für § 81 VVG, vgl. auch Urt. v. 22.06.2011, IV ZR 225/10, VersR 2011, 1037; OLG Frankfurt, Urt. v. 11.5.2012, 3 U 153/11 , juris Rn 25 , jew. zit. n. juris).
  • BGH, 17.06.2009 - IV ZR 43/07

    Versicherungsrechtliche Auslegung des § 69 VVG a.F. hinsichtlich eines parallelen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    Allgemein anerkannt ist jedoch, dass dem Käufer eines Grundstücks in der Zeit zwischen Gefahrübergang (§ 446 BGB) und dem Eigentumserwerb durch Eintragung im Grundbuch ein versicherbares - nach Zahlung des Kaufpreises sogar das alleinige - Sacherhaltungsinteresse zukommt und der mit dem Verkäufer bestehende Versicherungsvertrag auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich so auszulegen ist, dass dieses Interesse darin mitversichert ist (BGH, Urt. v. 17.06.2009, IV ZR 43/07, VersR 2009, 1114-115, Rn. 11 m. w. N., Urt. v. 18.10.2000, IV ZR 100/99, VersR 2001, 53-54, Rn. 10, juris).
  • LG Darmstadt, 24.01.2019 - 28 O 22/18

    Wohngebäudeversicherung - Leistungsfreiheit nach Wasserschaden wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 12 U 42/19
    unter Abänderung des am 24.01.2019 verkündeten Urteils des Landgerichts Darmstadt, Az. 28 O 22/18 , wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 159.010,15 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit sowie 3.971,51 ? vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit an die Klägerin zu zahlen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - I-12 U 42/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34916
OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - I-12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,34916)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2020 - I-12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,34916)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2020 - I-12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,34916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Anfechtungsberechtigung eines Gläubigers bei unzulänglichem Schuldnervermögen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 89/18

    Pfändung und Überweisung des Anteils eines Miterben am Nachlass; Freihändige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Hierzu war er ohne einen entsprechenden Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach §§ 857 Abs. 5, 844 ZPO nicht berechtigt (vgl. BGH, Beschl. v. 07.02.2019 - V ZB 89/18, WM 2019, 685 f. Rn. 6, 12 zur Verwertung eines gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Miterbenanteils).

    Besonders zu berücksichtigen ist bei der Anordnung einer andersartigen Verwertung der Schutz des Schuldners vor einer Verschleuderung seines Vermögens (BGH, Beschl. v. 07.02.2019, a.a.O. Rn. 11; BeckO ZPO/Riedel, a.a.O. Rn. 3; Vogelmann/Körner, DNotZ 2018, 485, 487).

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97

    Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Treuwidrig kann ein Verhalten des Anfechtenden nur sein, wenn es gegen einen Vertrauenstatbestand verstößt, der gerade für den jeweiligen Anfechtungsgegner geschaffen wurde, oder wenn andere besondere Umstände vorliegen, die die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen (BGH, Urt. v. 09.12.1999 - IX ZR 102/97, NZI 2000, 116, 118; MüKoAnfG/Kirchhof, a.a.O. Rn. 52).

    Auch wenn die Beweislast für den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung grundsätzlich beim Anfechtungsgegner liegt (vgl. BGH, Urt. v. 09.12.1999 - IX ZR 102/97, NZI 2000, 116, 118), trifft den Kläger insoweit eine erhöhte sekundäre Darlegungslast.

  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Aufgrund der Subsidiarität der Einzelgläubigeranfechtung darf der Gläubiger nicht nach Belieben seinen Schuldner schonen und stattdessen den Empfänger anfechtbar erworbener Zuwendungen in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 16.08.2007 - IX ZR 63/06, NZI 2007, 575, 577 Rn. 44; Huber, a.a.O. § 2 Rn. 21).

    Ebenso wenig muss er sich auf die Pfändung angeblicher Forderungen des Schuldners einlassen, deren Bestehen nicht festgestellt ist oder zunächst den Streit über eine ernsthaft bestrittene Forderung austragen, zumal dies eine Verzögerung der Durchsetzung des Anfechtungsrechts bewirken würde, die nicht vereinbar wäre mit dem Zweck dieses Rechtsinstituts, den Gläubiger vor Vermögensverschiebungen durch den Schuldner zu schützen, die geeignet sind, seine Befriedigung zu vereiteln (BGH, Urt. v. 16.08.2007, a.a.O. S. 578 Rn. 53).

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2000 - 3 W 429/99

    Anderweitige Verwertung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Bestehen bei der anderweitigen Verwertung eines Gesellschaftsanteils erhebliche Schwierigkeiten für die Errechnung eines Mindestpreises, so ist im Interesse vor allem des Schuldners eine Anordnung nach § 844 ZPO abzulehnen, und zwar auch dann, wenn deshalb die Verwertung (zunächst) scheitert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.03.2000 - 3 W 429/99, OLGReport Düsseldorf 2001, 129, 130 m. Anm. Müller, EWiR 2000, 601 f.).
  • BGH, 22.04.2010 - VII ZB 15/09

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändbarkeit der sich aus dem Treuhandverhältnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Das Interesse des Gläubigers an effizienter Vollstreckung und das Schutzinteresse des Schuldners sind stets gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.04.2010 - VII ZB 15/09, NJW 2010, 2346, 2347 Rn. 18).
  • RG, 27.03.1942 - VII 130/41

    Kann der Gläubiger, dem eine Forderung zur Einziehung überwiesen ist, mit Wirkung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    So darf der Gläubiger sich bei einer gepfändeten und zur Einziehung überwiesenen Forderung mit dem Drittschuldner (nur) vergleichen, wenn er die für ihn gepfändete Forderung in voller Höhe des ihm überwiesenen Betrages, d.h. zum Nennbetrag, auf die zu vollstreckende Forderung gegen seinen Schuldner anrechnet und sich insoweit für befriedigt erklärt (Kindl/Meller-Hannich/Wolf/R. Bendtsen, a.a.O. § 835 Rn. 9; Musielak/Voit/Becker, a.a.O., § 835 Rn. 7; Prütting/Gehrlein/Ahrens, a.a.O., § 835 Rn. 16; RG, Urt. v. 27.03.1942 - VII 130/41, RGZ 169, 54, 55 f.).
  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 293/81

    Urteil - Gewillkürte Prozeßstandschaft - Anfechtung - Berechtigter - Konkurs -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Andererseits muss sich der Gläubiger nicht auf ungewisse Vollstreckungsmöglichkeiten verweisen lassen, ebenso wenig auf die Möglichkeit der Pfändung einer Forderung, die, wenn überhaupt, erst nach Jahren zu seiner Befriedigung führen würde (BGH, Urt. v. 22.09.1982 - VIII ZR 293/81, NJW 1983, 1678, 1679).
  • BGH, 08.12.2011 - IX ZR 33/11

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anwendung deutschen Rechts auf die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Das Landgericht hat den Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung sowie die mit der Stufenklage verfolgten Ansprüche des Klägers zu Recht abgewiesen, weil dem Kläger die nach § 2 AnfG erforderliche Anfechtungsberechtigung fehlt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Klage aus diesem Grund bereits unzulässig und nicht etwa unbegründet ist (vgl. BGH, Urt. v. 08.12.2011 - IX ZR 33/11, NZI 2012, 184, 185 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 16.08.2001 - 27 U 84/01

    Anfechtungsgesetz - Gläubigerbenachteiligung - Abtretung mehrerer Grundschulden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    Auch eine Flucht oder ein unbekannter Aufenthalt des Schuldners können ein hinreichendes Indiz für die Vergeblichkeit von Vollstreckungsmöglichkeiten sein (Huber, a.a.O.; OLG Hamm, Urt. v. 16.08.2001 - 27 U 84/01, ZInsO 2002, 81, 83).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 67/90

    Voraussetzungen der Gläubigeranfechtung; Darlegung der Unzulänglichkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2020 - 12 U 42/19
    In diesem Sinne können insbesondere eigene Erklärungen des Schuldners von Bedeutung sein (Huber, a.a.O., § 2 Rn. 27 f., 31; vgl. BGH, Urt. v. 27.09.1990 - IX ZR 67/90, ZIP 1990, 1420, 1421).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,82147
OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,82147)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.10.2020 - 12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,82147)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 12 U 42/19 (https://dejure.org/2020,82147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg
  • rechtsportal.de

    Kauf- und Überlassungsverträge über Datenspeichersysteme Verletzung von Pflichten aus einem Auskunftsvertrag über Anlageberatung Keine Verpflichtung zur Aufklärung über ein Bonitätsrisiko Pflichten eines Anlagevermittlers

  • rechtsportal.de

    Kauf- und Überlassungsverträge über Datenspeichersysteme Verletzung von Pflichten aus einem Auskunftsvertrag über Anlageberatung Keine Verpflichtung zur Aufklärung über ein Bonitätsrisiko Pflichten eines Anlagevermittlers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    In der auch vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.09.2000, X ZR 94/98, NJW 2001, 360) wurde die Haftung eines Wirtschaftsprüfers aus Verschulden bei Vertragsschluss (aus Werkvertrag, nämlich eines ausdrücklich erteilten Prüfauftrages zur Mittelverwendungskontrolle, nicht eines konkludenten Auskunftsvertrages) für möglich gehalten, nachdem unrichtige Prüftestate des Beklagten zur Anwerbung von Kapitalanlegern benutzt wurden (vgl. BGH, a.a.O., juris-Rn. 42).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 26.09.2000, X ZR 94/98, NJW 2001, 360 juris-Rn. 43-45) ist die Haftung eines nicht unmittelbar am Vertrag beteiligten Wirtschaftsprüfers unter folgenden Voraussetzungen für möglich gehalten worden:.

    In der oben und auch vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 26.09.2000, X ZR 94/98, NJW 2001, 360) wurde die Haftung eines Wirtschaftsprüfers aus Verschulden bei Vertragsschluss (eines ausdrücklich erteilten Prüfauftrages zur Mittelverwendungskontrolle, nicht eines konkludenten Auskunftsvertrages) für möglich gehalten, nachdem unrichtige Prüftestate des Beklagten zur Anwerbung von Kapitalanlegern benutzt wurden (vgl. BGH, a.a.O., juris-Rn. 42).

    Ein Wirtschaftsprüfer, der die Mittelverwendung im Rahmen eines Kapitalanlagesystems zu prüfen hat, darf nicht ohne aufklärenden Hinweis die Ordnungsgemäßheit der Mittelverwendung durch den Treuhänder bescheinigen, wenn er weiß, dass es in dem System noch weitere Stufen gibt, die er nicht überprüft hat und die er auch nicht überprüfen konnte und von denen die Anleger keine Kenntnis haben können (BGH, Urteil vom 26.9.2000, X ZR 94/98, NJW 2001, 360, juris-Rn. 50).

    Der Haftung wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben in einem Prospekt unterliegen dessen Herausgeber und die für dessen Herstellung Verantwortlichen, insbesondere die das Management bildenden Initiatoren, Gestalter und Gründer der Gesellschaft sowie die Person, die hinter der Gesellschaft stehen und neben der Geschäftsleitung besonderen Einfluss ausüben und Mitverantwortung tragen (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.2000, X ZR 94/98, NJW 2001, 360 Juris-Rn. 40 m.w.N.).

  • BGH, 22.03.2007 - III ZR 98/06

    Rechtsstellung eines als Mittelverwendungskontrolleur in ein Anlagemodell

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    Auch in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wird eine Haftung wegen der Verletzung vorvertraglicher Hinweispflichten aus Verträgen mit Mittelverwendungstreuhändern erörtert, die im Prospekt bereits ausgewiesen sind, nicht aber Pflichtverletzungen aus konkludent abgeschlossenen Auskunftsverträgen (vgl. etwa Urteile vom 22.3.2007, III ZR 98/06, NJW-RR 2007, 1041; vom 20.3.2006, II ZR 326/04, ZIP 2006, 849; und vom 24.7.2003, III ZR 390/02, NJW-RR 2003, 1342).

    In anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wurde die Haftung aus vorvertraglichen Hinweispflichten aus Verträgen mit Mittelverwendungstreuhändern erörtert, die im Prospekt bereits ausgewiesen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.3.2007, III ZR 98/06, NJW-RR 2007, 1041; Urteil vom 20.3.2006, II ZR 326/04, ZIP 2006, 849; Urteil vom 24.7.2003, III ZR 390/02, NJW-RR 2003, 1342).

    Er darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Anlagegesellschaft sich seriöse Geschäftspartner ausgesucht hat und braucht deshalb bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Mittelverwendungskontrolleur den rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen dieser - zumal ausländischen - Firmen nicht regelmäßig näher nachzugehen; sollten aber diesbezügliche Bedenken und Vorbehalte in Wirtschaftskreisen aufgekommen sein oder sich dem Wirtschaftsprüfer aufdrängen, so darf er sich diesen nicht verschließen (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2007, III ZR 98/06, NJW-RR 2007, 1041 Rn. 10).

  • BGH, 24.07.2003 - III ZR 390/02

    Haftung des Treuhandkommanditisten vor Abschluss des Treuhandvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    Auch in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wird eine Haftung wegen der Verletzung vorvertraglicher Hinweispflichten aus Verträgen mit Mittelverwendungstreuhändern erörtert, die im Prospekt bereits ausgewiesen sind, nicht aber Pflichtverletzungen aus konkludent abgeschlossenen Auskunftsverträgen (vgl. etwa Urteile vom 22.3.2007, III ZR 98/06, NJW-RR 2007, 1041; vom 20.3.2006, II ZR 326/04, ZIP 2006, 849; und vom 24.7.2003, III ZR 390/02, NJW-RR 2003, 1342).

    In anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wurde die Haftung aus vorvertraglichen Hinweispflichten aus Verträgen mit Mittelverwendungstreuhändern erörtert, die im Prospekt bereits ausgewiesen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.3.2007, III ZR 98/06, NJW-RR 2007, 1041; Urteil vom 20.3.2006, II ZR 326/04, ZIP 2006, 849; Urteil vom 24.7.2003, III ZR 390/02, NJW-RR 2003, 1342).

  • BGH, 20.03.2006 - II ZR 326/04

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Steuerberater als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    Auch in anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wird eine Haftung wegen der Verletzung vorvertraglicher Hinweispflichten aus Verträgen mit Mittelverwendungstreuhändern erörtert, die im Prospekt bereits ausgewiesen sind, nicht aber Pflichtverletzungen aus konkludent abgeschlossenen Auskunftsverträgen (vgl. etwa Urteile vom 22.3.2007, III ZR 98/06, NJW-RR 2007, 1041; vom 20.3.2006, II ZR 326/04, ZIP 2006, 849; und vom 24.7.2003, III ZR 390/02, NJW-RR 2003, 1342).

    In anderen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes wurde die Haftung aus vorvertraglichen Hinweispflichten aus Verträgen mit Mittelverwendungstreuhändern erörtert, die im Prospekt bereits ausgewiesen sind (vgl. etwa BGH, Urteil vom 22.3.2007, III ZR 98/06, NJW-RR 2007, 1041; Urteil vom 20.3.2006, II ZR 326/04, ZIP 2006, 849; Urteil vom 24.7.2003, III ZR 390/02, NJW-RR 2003, 1342).

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 178/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    Das Landgericht geht davon aus, dass der Beklagte Ziff. 1 auf das Risiko hätte hinweisen müssen, dass die XY nach Ablauf der Mietzeit von 36 Monaten den festgelegten (Rest-) Wert der Systeme dann nicht bezahlen kann, wenn sie insolvent werden sollte, und verweist hierfür pauschal auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27.9.2011 (XI ZR 178/10, NJW-RR 2012, 43 Rn. 27).

    BGH, Urteil vom 27.9.2011, XI ZR 178/10, NJW-RR 2012, 43 Rn. 27:.

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 175/93

    Haftung des Vormunds, Betreuers oder Pflegers für Pflichtwidrigkeiten in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    "a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß die berufliche Stellung bedeutsam dafür sein kann, ob eine Person auch Dritten gegenüber, zu denen sie keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen unterhält, nach den Grundsätzen der vertraglichen oder quasi-vertraglichen Haftung einzustehen hat (BGHZ 74, 103, 108 ff.; BGH, Urt. v. 8.12.1994 - III ZR 175/93, BGHR BGB vor § 1 Verschulden bei Vertragsschluß, Vertreterhaftung 15).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    Personen, die aufgrund ihrer besonderen beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder aufgrund ihrer Fachkunde eine Garantenstellung einnehmen, wie etwa Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, können, wie oben ausgeführt, als Prospektverantwortliche schadensersatzpflichtig sein, sofern sie durch ihr nach außen in Erscheinung tretendes Mitwirken am Prospekt einen Vertrauenstatbestand schaffen (BGH, Urt. v. 31.3.1992 - XI ZR 70/91, NJW-RR 1992, 879, 883).
  • BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04

    Ansprüche der Genussrechtserwerber gegen den Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    Eine Haftung aus Garantenstellung scheidet aus, weil die Beklagte im Prospekt weder als Sachverständige vertrauensbildende Erklärungen abgeben noch an der Prospektgestaltung mitgewirkt hat oder auf andere Weise hervorgetreten ist (etwa in Fällen, in denen der Wirtschaftsprüfer die Prüfung des gesamten Prospekts der Kapitalanlage übernommen hatte und der betreffende Prüfbericht in den Prospekt aufgenommen worden war, oder er als im Prospekt vorgesehener Mittelverwendungstreuhänder im Rahmen eines Kapitalanlagemodells die Ordnungsmäßigkeit des Mittelzuflusses und der Mittelverwendung geprüft hatte, BGH, Urteil vom 15.12.2005, III ZR 424/04, NJW-RR 2006, 611 Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    "a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß die berufliche Stellung bedeutsam dafür sein kann, ob eine Person auch Dritten gegenüber, zu denen sie keine unmittelbaren vertraglichen Beziehungen unterhält, nach den Grundsätzen der vertraglichen oder quasi-vertraglichen Haftung einzustehen hat (BGHZ 74, 103, 108 ff.; BGH, Urt. v. 8.12.1994 - III ZR 175/93, BGHR BGB vor § 1 Verschulden bei Vertragsschluß, Vertreterhaftung 15).
  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.10.2020 - 12 U 42/19
    So können Personen, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügen und in dieser Eigenschaft gutachterliche Stellungnahmen abgeben, wie etwa Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, aus Vertrag mit Schutzwirkungen für Dritte gegenüber Personen haften, denen gegenüber der Auftraggeber von dem Gutachten bestimmungsgemäß Gebrauch macht (BGHZ 127, 378, 380 f.).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

  • BGH, 25.06.2009 - III ZR 223/08

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Prospekt eines Medienfonds;

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

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