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   KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09   

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https://dejure.org/2009,4701
KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09 (https://dejure.org/2009,4701)
KG, Entscheidung vom 28.05.2009 - 12 U 43/09 (https://dejure.org/2009,4701)
KG, Entscheidung vom 28. Mai 2009 - 12 U 43/09 (https://dejure.org/2009,4701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße einbiegenden Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Berücksichtigung neuen Vorbringens und neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz

  • Judicialis

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ungeeignetheit einer Zeugenvernehmung/ Zurückweisung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens als verspätet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer wartepflichtigen Straße einbiegenden Fahrzeugs mit einem entgegenkommenden Fahrzeug; Berücksichtigung neuen Vorbringens und neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis bei Rechtsabbiegerunfall

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anscheinsbeweis bei Kreuzungsunfall

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Quietschende Reifen kein Beweis für zu schnelle Fahrt

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Quietschende Reifen kein Beweis für zu schnelles Fahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1244
  • NZV 2009, 597 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und Beweismittel ausführlich einzugehen; es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223; Thomas/Putzo, a.a.O., § 286 Rn 3, 5).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00

    Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Denn dieser Anscheinsbeweis knüpft aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung allein daran an, dass es zu einer Kollision zwischen einem Wartepflichtigen und einem Bevorrechtigten Fahrzeug gekommen ist (vgl. BGH NJW 1976, 1317; Senat NZV 2002, 79; VRS 105, 104).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 180/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • KG, 14.11.2002 - 12 U 140/01

    Haftung des Rechtsabbiegers bei Vordringen durch eine Lücke; Begriff des

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Denn dieser Anscheinsbeweis knüpft aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung allein daran an, dass es zu einer Kollision zwischen einem Wartepflichtigen und einem Bevorrechtigten Fahrzeug gekommen ist (vgl. BGH NJW 1976, 1317; Senat NZV 2002, 79; VRS 105, 104).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • BGH, 18.11.1975 - VI ZR 172/74

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem aus einem Feldweg einfahrenden

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Denn dieser Anscheinsbeweis knüpft aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung allein daran an, dass es zu einer Kollision zwischen einem Wartepflichtigen und einem Bevorrechtigten Fahrzeug gekommen ist (vgl. BGH NJW 1976, 1317; Senat NZV 2002, 79; VRS 105, 104).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.2004 - 7 U 18/03

    Schadenersatzprozess wegen des Sturzunfalls eines Supermarktkunden: Umfang der

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • OLG Schleswig, 23.09.2004 - 7 U 31/04

    Zulässigkeit neuen Vorbringens im Berufungsrechtszug

    Auszug aus KG, 28.05.2009 - 12 U 43/09
    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zu Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
  • OLG Hamm, 06.05.2010 - 6 U 145/09

    Pflicht des Aufkäufers von türkischem Hochzeitsschmuck zur Überprüfung der

    Das ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (KG MDR 2009, 1244).
  • LG Münster, 24.05.2017 - 8 O 213/15

    Ersatz von Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfallschaden und

    Der für ein derartiges Mitverschulden der Drittwiderbeklagten zu 1) voll darlegungs- und beweisbelasteten Beklagte (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 28.05.2009 - 12 U 43/09, in: BeckRS 09, 23486) ist weder der Beweis gelungen, dass die Drittwiderbeklagte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten hätte, noch, dass sie mit den Sichtverhältnissen unangepasster Geschwindigkeit gefahren wäre.
  • LG München I, 13.07.2010 - 17 O 2427/08

    Unfallverursachung und -haftung bei einem Auffahrunfall, der in einem

    43 Das Gericht hat insoweit berücksichtigt, dass bei einem Unfallgeschehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einbiegen aus einer untergeordneten Straße in eine übergeordnete Straße der Beweis des ersten Anscheins gegen den einbiegenden, die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer spricht (vgl. KG Berlin, B. v. 28.05.2009, 12 U 43/09, Abs. 15; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 02.04.2009, 12 U 214/08, Abs. 7).
  • AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16

    Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung

    Das Gericht hat insoweit berücksichtigt, dass bei einem Unfallgeschehen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einem Einbiegen aus einer untergeordneten Straße in eine übergeordnete Straße der Beweis des ersten Anscheins gegen den einbiegenden, die Vorfahrt missachtenden Verkehrsteilnehmer spricht (KG Berlin, Beschluss v. 28.05.2009 - 12 U 43/09, Rdnr. 15; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 02.04.2009 - 12 U 214/08, Rdnr. 7).
  • KG, 06.08.2009 - 12 U 187/08

    Berufungsverfahren: Zurückweisung eines im erstinstanzlichen Verfahren

    Denn jede Partei muss mit der Zurückweisung von Beweisanträgen rechnen, wenn sie diese zurückhält und erst einmal abwartet, wie sich das Gericht zu dem schon vorgebrachten Prozessstoff, auch zum Ergebnis einer Beweisaufnahme, stellt (vgl. BGH VersR 2007, 373; OLG Karlsruhe MDR 2005, 92; OLG Schleswig OLGR 2005, 8; Senat, Beschlüsse vom 27. April 2009 - 12 U 65/09 - sowie vom 28. Mai 2009 - 12 U 43/09 - ; Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 Rn 32).
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