Weitere Entscheidung unten: KG, 01.12.2010

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   OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10   

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https://dejure.org/2010,12472
OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10 (https://dejure.org/2010,12472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.07.2010 - 12 U 55/10 (https://dejure.org/2010,12472)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - 12 U 55/10 (https://dejure.org/2010,12472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Eissporthalle hinsichtlich der Zugänglichkeit einer Tribüne im Stehplatzbereich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Eissporthalle hinsichtlich der Zugänglichkeit einer Tribüne im Stehplatzbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    67-Jährige stürzt in der Eissporthalle - Kommune ist für zu kurzes Geländer zwischen Treppe und Stehplatztribüne verantwortlich

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Mit Handlauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 26 (Ls.)
  • MDR 2010, 1460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Koblenz, 06.12.1995 - 1 U 1468/90

    Sturz im Treppenbereich; Beweis des ersten Anscheins; Vorschriftswidriges Fehlen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Im Allgemeinen ist bei einer kürzeren Treppe (mit bis zu vier oder fünf Stufen) kein Handlauf erforderlich, wohl aber bei einer längeren (etwa OLG Koblenz, VersR 1981, 559 und VersR 1997, 338, 339; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1487, 1488).

    Regelmäßig genügt die Anbringung eines Handlaufs (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 512), anderes gilt bei einer breiten Treppe (vgl. z.B. OLG Koblenz, VersR 1997, 338, 339: 1,89 m).

  • OLG Zweibrücken, 09.11.1992 - 7 U 271/89

    Schneeregen; Graupelregen; Streupflicht; Gefahr ; Glatteisbildung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Im Allgemeinen ist bei einer kürzeren Treppe (mit bis zu vier oder fünf Stufen) kein Handlauf erforderlich, wohl aber bei einer längeren (etwa OLG Koblenz, VersR 1981, 559 und VersR 1997, 338, 339; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1487, 1488).

    Jedenfalls ist auch an ganz kurze Treppen ein Handlauf anzubringen, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefährlichkeit aufweisen (vgl. OLG Koblenz, VersR 1991, 559; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1487, 1488).

  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 6 U 29/99

    Verkehrssicherungspflicht bei der Treppe einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Ist damit zu rechnen, dass sich auf einer Treppe viele Personen begegnen, gleichzeitig nach oben oder unten bewegen oder sogar drängen, muss die Gestaltung der Treppe den bestehenden Gefahren ausreichend entgegenwirken (vgl. OLG Hamm, MDR 2000, 158, 159); gerade an Treppen in der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden sind demnach im Allgemeinen erhöhte Anforderungen zu stellen, zumal wenn mit erheblichem Besucheraufkommen und damit zu rechnen ist, dass viele Besucher gleichzeitig die Treppe benutzen.

    Bei sehr frequentierten Treppen können auch insofern strengere Maßstäbe gelten (vgl. OLG Hamm, MDR 2000, 158).

  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Allerdings müssen Treppen auch nicht schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein, der Verkehrssicherungspflichtige hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265; zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bei Treppen auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 21).

    Zum anderen bemerkte die Klägerin angesichts der Vielzahl der Besucher, die sich vor ihr befanden oder hinter ihr nach unten drängten, das Ende des Geländers tatsächlich erst, als sie sich unmittelbar dort befand, und es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass sie die Situation schon früher hätte erkennen und sich darauf hätte einrichten müssen oder auch nur können (vgl. BGH, NJW 2002, 1265).

  • OLG Karlsruhe, 17.09.2007 - 19 U 29/07

    Verkehrssicherungspflicht: Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Sturzes auf

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Demgegenüber ist es allerdings nicht Aufgabe eines Handlaufs, das Ende einer Treppe zu signalisieren (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2008, 341, 342; a. A. wohl OLG Frankfurt, VersR 1987, 204).
  • OLG Köln, 08.03.1990 - 7 U 146/89

    Verkehrssicherungspflicht; Hoteltreppen; Hotel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Das Maß zivilrechtlicher Verkehrssicherungspflichten ist weder durch öffentlich-rechtliche, insbesondere bauordnungsrechtliche Bestimmungen (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 512; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 21; Bamberger/Roth/Spindler, a.a.O., § 823 Rdnr. 286) noch durch DIN-Normen oder andere technische Regelungen (vgl. z.B. BGH, NJW 2004, 1449, 1450; Münchener Kommentar/Wagner, BGB, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 282) begrenzt.
  • OLG Koblenz, 19.03.1981 - 1 W 137/81
    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Im Allgemeinen ist bei einer kürzeren Treppe (mit bis zu vier oder fünf Stufen) kein Handlauf erforderlich, wohl aber bei einer längeren (etwa OLG Koblenz, VersR 1981, 559 und VersR 1997, 338, 339; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1487, 1488).
  • OLG Koblenz, 02.03.2006 - 5 U 1052/04

    Arzthaftungsprozess: Darlegungs- und Beweislast bei einer kontraindizierten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Das Maß zivilrechtlicher Verkehrssicherungspflichten ist weder durch öffentlich-rechtliche, insbesondere bauordnungsrechtliche Bestimmungen (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 512; OLG Stuttgart, NJW-RR 2007, 21; Bamberger/Roth/Spindler, a.a.O., § 823 Rdnr. 286) noch durch DIN-Normen oder andere technische Regelungen (vgl. z.B. BGH, NJW 2004, 1449, 1450; Münchener Kommentar/Wagner, BGB, 5. Aufl., § 823 Rdnr. 282) begrenzt.
  • OLG Stuttgart, 08.10.2003 - 4 U 115/03

    Verkehrssicherungspflicht: Gefährdung von Kleinkindern im Treppenhaus eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Allerdings müssen Treppen auch nicht schlechthin gefahrlos und frei von allen Mängeln sein, der Verkehrssicherungspflichtige hat in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren auszuräumen und erforderlichenfalls vor ihnen zu warnen, die für den Benutzer, der seinerseits die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, NJW 2002, 1265; zur wirtschaftlichen Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bei Treppen auch OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 21).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 12 U 55/10
    Jedenfalls ist auch an ganz kurze Treppen ein Handlauf anzubringen, wenn sie aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Gefährlichkeit aufweisen (vgl. OLG Koblenz, VersR 1991, 559; OLG Zweibrücken, VersR 1994, 1487, 1488).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

  • OLG Frankfurt, 25.06.1985 - 22 U 303/84
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Auch der Zu- und Abgang zu/von einer Veranstaltung unterliegt nämlich der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bzw. des sicherheitsverantwortlichen Personals nach den beschriebenen Grundsätzen (vgl. etwa BGH, NJW 1990, 905; OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2014, 202; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26; OLG Köln, NJW-RR 2003, 85).

    Die bauliche Gestaltung der für Zuschauer vorgesehenen Ein- und Ausgänge muss dabei nicht nur den allgemeinen Anforderungen an einen möglichst gefahrlosen baulichen Zustand genügen, vielmehr sind insoweit schon angesichts des oft erheblichen Besucheraufkommens und des damit verbundenen besonderen Gefahrenpotentials im Allgemeinen strengere Maßstäbe an die Verkehrssicherung anzulegen, insbesondere im Vergleich zu den bei privat genutzten Gebäuden erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26).".

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Auch der Zu- und Abgang zu/von einer Veranstaltung unterliegt nämlich der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters bzw. des sicherheitsverantwortlichen Personals nach den beschriebenen Grundsätzen (vgl. etwa BGH, NJW 1990, 905; OLG Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2014, 202; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26; OLG Köln, NJW-RR 2003, 85).

    Die bauliche Gestaltung der für Zuschauer vorgesehenen Ein- und Ausgänge muss dabei nicht nur den allgemeinen Anforderungen an einen möglichst gefahrlosen baulichen Zustand genügen, vielmehr sind insoweit schon angesichts des oft erheblichen Besucheraufkommens und des damit verbundenen besonderen Gefahrenpotentials im Allgemeinen strengere Maßstäbe an die Verkehrssicherung anzulegen, insbesondere im Vergleich zu den bei privat genutzten Gebäuden erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 26).

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Rechtsprechung
   KG, 01.12.2010 - 12 U 55/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10127
KG, 01.12.2010 - 12 U 55/10 (https://dejure.org/2010,10127)
KG, Entscheidung vom 01.12.2010 - 12 U 55/10 (https://dejure.org/2010,10127)
KG, Entscheidung vom 01. Dezember 2010 - 12 U 55/10 (https://dejure.org/2010,10127)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Für die Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts eines Pkws zum Unfallzeitpunkt ist die Aussage eines sachverständigen Zeugen kein geeignetes Beweismittel; Anforderungen an den Nachweis des Wiederbeschaffungswertes eines unfallgeschädigten Pkws

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Eissporthalle - Verkehrssicherungspflicht des Betreibers

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallfahrzeug - Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt

  • rechtsportal.de

    ZPO § 286
    Nachweis des Wertes eines unfallgeschädigten Pkw

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 17 O 72/08
  • KG, 01.12.2010 - 12 U 55/10

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 608
  • NZV 2011, 391
  • VersR 2011, 1154
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 254/05

    Anforderungen an die Erklärung der Zustimmung zum schriftlichen Verfahren;

    Auszug aus KG, 01.12.2010 - 12 U 55/10
    Es ist nämlich nicht Aufgabe eines Zeugen, auf Grund von Erfahrungssätzen oder besonderen Fachkenntnissen Schlussfolgerungen aus einem feststehenden Sachverhalt zu ziehen oder dem Gericht allgemeine Erfahrungssätze oder besondere Kenntnisse auf ihrem Fachgebiet zu vermitteln (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2007, VI ZR 254/05, NJW 2007, 2122).
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