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   OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15   

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https://dejure.org/2015,43540
OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15 (https://dejure.org/2015,43540)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.09.2015 - 12 U 58/15 (https://dejure.org/2015,43540)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. September 2015 - 12 U 58/15 (https://dejure.org/2015,43540)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 7 Abs 1 StVG, § 17 Abs 1 StVG, § 17 Abs 2 StVG, § 17 Abs 3 StVG, § 18 Abs 1 StVG
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein Überholmanöver verursachten Auffahrunfall eines Motorradfahrers auf der Gegenfahrbahn; Schmerzensgeld bei mehrfachen Brüchen im Unterschenkel-, Schienbein-, Knie- und Brustwirbelbereich sowie einer ...

  • verkehrslexikon.de

    Abkommen auf die Gegenfahrbahn und Verursachung eines Auffahrunfalls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen LKW aufgrund eines verkehrswidrig überholenden Fahrzeugs des Gegenverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorradfahrers auf einen LKW aufgrund eines verkehrswidrig überholenden Fahrzeugs des Gegenverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auffahrunfall im Gegenverkehr wegen knappem Überholmanäver: Überholer haftet zu 60 %

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durch Überholmanöver verursachter Auffahrunfall

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    OLG Naumburg urteilt zu Überholunfall im Gegenverkehr

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall aufgrund riskanten Überholmanövers begründet Mitverschulden trotz zu geringem Sicherheitsabstand des Auffahrenden - Um Hälfte verringerter Sicherheitsabstand trotz Sichtbehinderung kann Mitverschulden von 40 % begründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 349
  • NZV 2016, 318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 23.07.2009 - 12 U 29/09

    Haftung bei Verkehrsunfall: Mitverschulden eines ansonsten schuldlosen

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15
    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).

    Zu berücksichtigen ist - wie ausgeführt - auch ein etwaiges Mitwirken des Verschuldens des Verletzten (z.B. OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274).

  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15
    Die Abwägung ist dabei aufgrund aller festgestellten Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden stellt einen weiteren, in die Abwägung einzustellender Faktor dar, wobei nach ständiger Rechtsprechung allerdings nur solche Umstände zu berücksichtigen sind, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (vgl. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556; OLG Zweibrücken SP 2009, 175; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42.Aufl., § 17 StVG Rdn.4, 5 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93

    Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15
    Die Parteivernehmung darf von Amts wegen nur angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache spricht, so dass bereits "einiger Beweis" erbracht ist und das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung seiner letzten Zweifel erwartet (BGH, NJW 1994, 320; Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 4a zu § 448 ZPO; Huber, in: Musielak, ZPO, 11. Aufl., Rdn. 3 zu § 448 ZPO).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2009 - 4 U 347/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn mit nicht bewiesenem

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15
    Die Abwägung ist dabei aufgrund aller festgestellten Umstände des Einzelfalles vorzunehmen, wobei in erster Linie das Maß der Verursachung von Belang ist, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden stellt einen weiteren, in die Abwägung einzustellender Faktor dar, wobei nach ständiger Rechtsprechung allerdings nur solche Umstände zu berücksichtigen sind, die zugestanden, unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen und darüber hinaus nachweislich schadensursächlich geworden sind (vgl. BGH NJW 2000, 3069; OLG Saarbrücken NZV 2009, 556; OLG Zweibrücken SP 2009, 175; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42.Aufl., § 17 StVG Rdn.4, 5 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 02.08.2013 - 2 UF 30/13
    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15
    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).
  • BGH, 12.03.1991 - VI ZR 173/90

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15
    Vielmehr stellt das Mitverschulden bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes lediglich ein Bemessungselement neben anderen dar, wobei sich die einzelnen Bemessungselemente je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles unterschiedlich auswirken können (vgl. BGH, NZV 1991, 305; OLG Brandenburg, MDR 2009, 1274; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2014, 33).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21

    Haftungsverteilung nach berührungslosem Verkehrsunfall bei abgebrochenem

    Hierbei wurde in der Regel ein Seitenabstand von mindestens 1 m (OLG Naumburg NJW-RR 2016, 349; NK-GVR/Sebastian Gutt, 3. Aufl. 2021, StVO § 5 Rn. 29) bzw. von mindestens 1, 5 m (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 27. Aufl. 2022, StVO § 5 Rn. 37a, jedoch ohne Nachweise aus der Rechtsprechung) angenommen.
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