Rechtsprechung
KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmtheit des Klageantrags bei einer aus mehreren Ansprüchen zusammengesetzten Forderung ; Substantiierungspflicht des Klägers bei einem aus mehreren Einzelpositionen zusammengesetzten Anspruch ; Umfang der Darlegungspflicht bei durch einen Verkehrsunfall erlittenen ...
- Judicialis
ZPO § 139; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 139 § 538 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3
Bestimmtheit des Klageantrags bei mehreren Forderungen - Substantiierungspflicht des Klägers - Anforderungen für die Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden aus einer deliktischen Verletzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Klageantrag
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.02.2005 - 17 O 306/04
- KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Papierfundstellen
- NZV 2006, 254
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Das Gericht muss nur in der Lage sein, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs vorliegen oder nicht (BGH NJW 1991, 2707, 2705).Eine Zergliederung der Sachdarstellung in Einzelheiten ist aber nicht schon dann erforderlich, weil der Gegner bestreitet (BGH NJW 1991, 2707, 2709).
- BGH, 19.06.2000 - II ZR 319/98
Abweisung als unbegründet bei zweifelhafter Zulässigkeit
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Nur hier ist es erforderlich, dass der Kläger die Reihenfolge angibt, in der das Gericht diese Ansprüche prüfen soll um so Schwierigkeiten bei der Bestimmung des Streitgegenstandes und damit der materiellen Rechtskraft zu begegnen (BGH NJW 2000, 3718, 3719;… Zöller/Greger, ZPO, 25. Auflage, § 253 Rdnr. 15 m. w. N.).b) Ferner ist zu bedenken, dass die vom Landgericht zierte Rechtsprechung zur Frage der Substantiierungspflicht des Klägers bei einem aus mehreren Einzelpositionen zusammengesetzten Anspruch nur dann eingreift, wenn sich die Klageforderung aus mehreren prozessual selbstständigen Ansprüchen zusammensetzt, nicht aber wenn es sich um einen einheitlichen Schaden mit unselbstständigen Rechnungsposten handelt (BGH NJW 2000, 3718, 3719;… Zöller/Greger a.a.O. Rdnr. 15).
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Wenn das Landgericht diesen Vortrag nicht für ausreichend hielt, um die Wahrscheinlichkeit künftiger Beeinträchtigungen darzulegen, so wäre es verpflichtet gewesen, den Kläger hierauf unmissverständlich hinzuweisen (vgl. BGH NJW 1999, 1867, 1868; BGH-Report 2004, 261, 262).
- BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02
Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Wenn das Landgericht diesen Vortrag nicht für ausreichend hielt, um die Wahrscheinlichkeit künftiger Beeinträchtigungen darzulegen, so wäre es verpflichtet gewesen, den Kläger hierauf unmissverständlich hinzuweisen (vgl. BGH NJW 1999, 1867, 1868; BGH-Report 2004, 261, 262). - BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Geht es, wie im vorliegenden Fall, um einen Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden aus einer deliktischen Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter, so sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH DAR 2001, 155; DAR 2001, 356, 357) nur maßvolle Anforderungen zu stellen. - BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99
Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Geht es, wie im vorliegenden Fall, um einen Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht des Schädigers für künftige Schäden aus einer deliktischen Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter, so sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH DAR 2001, 155; DAR 2001, 356, 357) nur maßvolle Anforderungen zu stellen. - BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90
Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Dabei ist der Umfang der Darlegungspflicht unabhängig vom Grad der Wahrscheinlichkeit des behaupteten Vorbringens (BGH NJW-RR 1993, 189). - BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 345/97
Darlegungs- und Substantiierungslast einer Partei
Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 68/05
Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW-RR 1999, 360, 361).
- LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14
Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines …
Die den Ein- oder Aussteigenden treffende höchste Sorgfaltspflicht gebietet es dabei, die Fahrzeugtür erst dann zu öffnen, wenn sich der Verkehrsteilnehmer durch Beobachtung nach hinten vergewissert hat, dass niemand kommt (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2009 - VI ZR 316/08, VersR 2009, 1641;… Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 14 StVO Rdn. 6 mwN.; Diehl, zfs 2006, 201 mwN.). - KG, 27.02.2006 - 12 U 262/04
Kfz-Haftpflichtversicherung: Beendigung der Verjährungshemmung bei positiver …
Der Schmerzensgeldanspruch stellt grundsätzlich einen eigenen Anspruch neben dem Anspruch auf Ersatz der materiellen Schäden dar und ist nicht nur ein Rechnungsposten des Gesamtschadens (…Palandt-Thomas, 61. Aufl., § 847 BGB a.F., Rn 1; Senat, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 68/05 -). - LG Köln, 16.07.2008 - 2 O 230/07
Anspruch auf Rückzahlung eines Gelddarlehens; Zahlung in Verbundenheit mit der …
Die Kammer folgt insofern der von dem Beklagten für sich in Anspruch genommenen Rechtsprechung der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln (Urteil vom 21. August 2006, 20 O 392/05; Blatt 32 ff. der Akte) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 17. November 2005, I-12 U 68/05, Blatt 26 ff. der Akte) nicht.