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   KG, 22.06.1992 - 12 U 7008/91   

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https://dejure.org/1992,3884
KG, 22.06.1992 - 12 U 7008/91 (https://dejure.org/1992,3884)
KG, Entscheidung vom 22.06.1992 - 12 U 7008/91 (https://dejure.org/1992,3884)
KG, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 (https://dejure.org/1992,3884)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrt; Verkehrsunfall; Überschreitung; Geschwindigkeit; Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigen

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • KG, 22.08.2019 - 22 U 33/18

    Geschwindigkeitsverstoß, Linksabbiegen, Haftungsverteilung

    Dem steht nicht entgegen, dass bislang teilweise in ähnlichen Fällen bei einem Zusammentreffen eines Verstoßes gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO bzw. gegen § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StVO und eines erheblichen Verstoßes gegen § 3 Abs. 3 StVO in der Rechtsprechung regelmäßig eine Abwägung der Verursachungsanteile nur dann zu einer Alleinhaftung des Vorfahrtsberechtigten führte, wenn die erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100% mit weiteren, besonderen Umständen zusammentraf (vgl. etwa KG, Urteil vom 04. September 2000 - 12 U 4373/99 -, juris Rdn. 12; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. November 1993 - 10 U 13/93 -, juris=NZV 1994, 194; KG, Urteil vom 11. März 1982 - 12 U 2669/81 -, juris=VerkMitt 1982, 94; KG, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, juris=VRS Bd. 83, 407; OLG Hamm, Urteil vom 14. August 1996 - 3 U 150/95 -, juris=VRS Bd. 93, 253).
  • KG, 17.01.2000 - 12 U 6678/98

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Überschreitung der zulässigen

    Mit dieser Erwägung läßt sich die vom Landgericht angenommene Mithaftung der Beklagten nicht rechtfertigen; denn die Verkehrsteilnehmer dürfen nicht generell darauf vertrauen, dass die 50 km/h-Grenze innerorts genau eingehalten wird; vielmehr müssen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung von anderen Kraftfahrern auch erhebliche Überschreitungen in Rechnung gestellt werden (vgl. BGH NJW 1984, 1962, 1963; Jagusch/Hentschel, a. a. O., StVO § 3 Rdnr. 52 m. w. N.; § 8 Rn. 53, 54 a), soweit diese bei sorgfältiger Beobachtung der Fahrbahn erkennbar waren; Schätzungsfehler gehen zu Lasten des Wartepflichtigen (BGH, a. a. O.); der Wartepflichtige darf generell lediglich darauf vertrauen, dass kein bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer aus einer nicht einzusehenden Position (Kuppe, stark gewölbte Brücke, Kurve) überschnell herankommen werde (BGH VersR 1966, 936; Senat, DAR 1992, 433, 434 f. = VerkMitt 1992, 100).
  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle VersR 1982, 960 ; OLG München NZV 1989, 438 ; KG - 12 U 7008/91 - 22.06.1992; KG - 12 U 4408/97 - 07.06.1999; KG - 12 U 1361/99 - 11.09.2000).

    Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis setzt nämlich voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960 ; OLG München, NZV 1989, 438 ; Senat, Urteile 25. September 2003 - 12 U 34/02; vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -).

  • KG, 21.11.2005 - 12 U 214/04

    Auffahrunfall: Wiederholte Beweisaufnahme im Berufungsrechtszug; Anscheinsbeweis

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ).
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden voraussetzt, dass beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangen Fahrbewegungen hätten einstellen können (Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 -, vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -, vom 25. September 2003 - 12 U 34/02, vom 26. August 2004 - 12 U 195/03 - OLGR 2005, 99 = DAR 2005, 157 = VRS 108, 25 = VersR 2005, 1746 L ).
  • KG, 12.07.2010 - 12 U 46/09

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem unaufgeklärten Auffahrunfall in

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 - ).
  • LG Berlin, 06.04.2011 - 42 O 157/10

    Verkehrsunfall - Kollision eines Kraftfahrzeugs mit Straßenbahn - Alleinhaftung

    Der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden würde selbst bei zwei Kraftfahrzeugen voraussetzen, dass beide Fahrzeuge - unstreitig oder erwiesenermaßen - so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (OLG Celle, VersR 1982, 960; OLG München, NZV 1989, 438; KG, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 - ; vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 - ; vom 11. September 2000- 12 U 1361/99 - ).
  • KG, 24.01.2002 - 12 U 4324/00

    Zur Haftung des in eine Vorfahrtstraße Einbiegenden, der noch nicht die für die

    Diese Rechtsprechung besagt, dass dann, wenn das wartepflichtige Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt noch nicht die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht hat, der Beweis des ersten Anscheins dafür sprechen kann, dass eine unfallursächliche Vorfahrtsverletzung vorgelegen hat (OLG München, NZV 1989, 438; vgl. auch Senat, Urteil vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -).
  • LG Arnsberg, 15.01.2015 - 4 O 260/14

    Abwägung von Verursachungsbeiträgen mehrerer Unfallbeteiligter; Vornahme einer

    Die Geschwindigkeitsgrenze, bis zu der eine falsche Einschätzung noch vorwerfbar ist, (vgl. etwa OLG Frankfurt a.M., VersR 1975, 68; KG, DAR 1992, 433; OLG Hamm, NJWE-VHR 1996, 212; NZV 2001, 171), ist hier überschritten.
  • LG Dresden, 30.06.2011 - 3 O 3102/10

    Zur vollen Haftung des Vorfahrtberechtigten bei 100-%iger Überschreitung der

    Das Kammergericht Berlin hat in seinem Urteil vom 22.06.1992, 12 U 7008/91 (DAR 1992/433), die Auffassung vertreten, dass bei einer 100 %-igen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit eine Alleinhaftung des Vorfahrtsberechtigten in Betracht kommt.
  • KG, 10.06.2002 - 12 U 8860/00

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

  • OLG Celle, 26.11.1981 - 5 U 79/81

    Autounfall wegen Fahrstreifenwechsels

  • KG, 04.05.2000 - 12 U 569/99

    Beginn der Verjährung bei einem manipulierten Unfall

  • LG Düsseldorf, 21.08.2014 - 16 O 126/13

    Unfall im Parkhaus

  • LG Düsseldorf, 06.09.1996 - 22 S 752/95

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls auf Grund der

  • LG Berlin, 16.03.2011 - 42 O 187/10

    Verkehrsunfall - Beweis des ersten Anscheins bei Auffahrunfall

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