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   KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04   

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https://dejure.org/2004,3682
KG, 14.10.2004 - 12 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3682)
KG, Entscheidung vom 14.10.2004 - 12 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3682)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 12 U 71/04 (https://dejure.org/2004,3682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der erforderlichen Sorgfalt beim Passieren eines haltenden Müllfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Anscheinsbeweis spricht gegen den Türöffner

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Der Kraftfahrer, der an einem stehenden Müllfahrzeug links vorbeifahren will, muss damit rechnen, dass der Müllwerker, der auf der linken Seite des Müllfahrzeugs in Richtung Fahrerhaus geht, die Fahrertür zum Einsteigen öffnen wird, und darf daher nicht nur einen ...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Müllwagen nur mit genügend Abstand passieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 316/08

    Umfang der erforderlichen Sorgfaltsanforderung gem. § 14 Abs. 1

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217; Heß in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 14 StVO Rn. 2; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
  • LG Rottweil, 28.09.2016 - 1 S 27/16

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen;

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (BGH, NJW 2009, 3791 m.w.N.; OLG Düsseldorf, VersR 2014, 1390; OLG Hamm, NZV 2000, 209; KG Berlin, DAR 2005, 217).
  • LG Karlsruhe, 01.09.2006 - 3 O 390/05

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision eines Vorbeifahrenden mit der

    Regelmäßig ist in solchen Fällen ein Seitenabstand von ca. 1 m einzuhalten (OLG Hamm, NZV 2004, 408; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl., § 2 StVO Rn. 41 m. w. N.; KG Berlin, DAR 2005, 217).

    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass grundsätzlich bei der Einhaltung eines zu geringen Seitenabstandes seitens des Vorbeifahrenden bei Anhaltspunkten dafür, dass mit einem - auch nur weiteren Öffnen - der Tür gerechnet werden muss, regelmäßig von einer höheren Mithaftung des Vorbeifahrenden auszugehen ist (OLG Hamm, a. a. O.; KG Berlin, DAR 2006, 149; AG Langenfeld, Schaden-Praxis 2000, 409, 410, OLG Hamm 1992, 181, 182; KG Berlin, DAR 2005, 217; vergl. auch OLG Rostock, Schaden-Praxis 1998, 455, 456).

  • LG Stendal, 06.09.2007 - 22 S 28/07

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich

    Denn wenn es - wie hier - im unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Ein- oder Aussteigen zu einer Kollision kommt, spricht die Wahrscheinlichkeit für ein Verstoß der aussteigenden Person gegen § 14 StVO (vgl. OLG Hamm, DAR 2000, 64; KG VRS 108, 24).
  • OLG München, 21.07.2011 - 10 U 2529/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit der

    Dieser Abstand war angesichts einer Gesamtfahrbahnbreite von 4, 9 m, selbst wenn die Breite des geparkten Fahrzeugs abgezogen wird, deutlich zu gering (vgl. KG DAR 2005, 217; OLG Hamm a.a.O.).
  • AG Herford, 14.06.2011 - 12 C 502/10

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall durch das unachtsame Öffnen der Tür beim

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht im Übrigen schon der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Hamburg, aaO; OLG Hamm, NZV 2000, 209 f.; KG, DAR 2005, 217; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
  • LG Duisburg, 14.06.2017 - 1 O 58/16
    Kommt es - wie hier - in unmittelbarem örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Öffnen einer Fahrzeugtür zu einer Kollision mit einem vorbeifahrenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Aussteigende seine besonderen Sorgfaltspflichten verletzt hat (KG Berlin, Urteil vom 14. Oktober 2004 - 12 U 71/04 = VRS108, 24; OLG Hamm, Urteil vom 08. September 1999 - 13 U 45/99 = MDR 2000, 82).
  • AG Berlin-Mitte, 19.11.2012 - 20 C 3096/11

    Verkehrsunfall: plötzliches Aufreißen einer Fahrzeugtür

    Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, so spricht schon der Beweis des ersten Anscheins für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden (vgl. KG, DAR 2005, 217; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 14 StVO Rn. 9).
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