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   OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10   

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https://dejure.org/2011,9059
OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10 (https://dejure.org/2011,9059)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.09.2011 - 12 U 713/10 (https://dejure.org/2011,9059)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. September 2011 - 12 U 713/10 (https://dejure.org/2011,9059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 S 1 RVG, Nr 2300 RVG-VV
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bemessung der Geschäftsgebühr des Geschädigtenanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Geschäftsgebühr für die Vertretung in einer Verkehrsunfallsache

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 2300
    Höhe der Geschäftsgebühr für die Vertretung in einer Verkehrsunfallsache

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsgebühr: Toleranzspielraum von 20%!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Doch kein Toleranzspielraum bei der Kappungsgrenze?

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 14 RVG
    Der durch die Rechtsprechung entwickelte Toleranzrahmen von 20% bei der Bemessung einer Rahmengebühr ist nicht geeignet die Überschreitung der Kappungsgrenze nach Nr. 2300 VV RVG zu begründen.

  • haufe.de (Kurzinformation)

    OLG: bei 1,3 Geschäftsgebühr kein Spielraum - Erhöhung muss begründet werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10
    Der Bundesgerichtshof hat vor diesem Hintergrund in seinem Urteil vom 13. Januar 2011 (NJW 2011, 1603, 1605) ausgeführt, dass im Hinblick auf den genannten Toleranzspielraum die Erhöhung der bei durchschnittlichen Rechtssachen anfallenden 1, 3-Geschäftsgebühr auf eine 1, 5-Gebühr einer gerichtliche Nachprüfung entzogen sei.

    Die Entscheidung des Senats weicht von dem genannten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.01.2011 (NJW 2011, 1603) ab.

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 261/05

    Billigkeit der Gebührenbestimmung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10
    Die 1, 3-Gebühr kann der Rechtsanwalt bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen regelmäßig ohne nähere Darlegungen verlangen (BGH NJW-RR 2007, 420; OLG München VersR 2007, 267).

    Hierbei ist anerkannt, dass dem Rechtsanwalt bei dieser Ermessensausübung ein Toleranzspielraum von jedenfalls 20 % einzuräumen ist (BGH NJW-RR 2007, 420; BeckOK von Seltmann/Lutje RVG, § 14 Rn. 13).

  • OLG München, 19.07.2006 - 10 U 2476/06

    Zum Anspruch auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10
    Die 1, 3-Gebühr kann der Rechtsanwalt bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen regelmäßig ohne nähere Darlegungen verlangen (BGH NJW-RR 2007, 420; OLG München VersR 2007, 267).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2010 - 16 S 162/09

    Zum Gebührenansatz in der Unfallschadenregulierung - Höhe der Geschäftsgebühr -

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10
    Diese Bestimmungen haben nur Bedeutung für das Verhältnis des Klägers zu seinen Prozessbevollmächtigten (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.01.2010, Az.: 2/16 S 162/09; Hartmann, Kostengesetze, 41. Auflage, § 8 RVG Rn. 1, § 10 RVG Rn. 1).
  • OLG Jena, 02.02.2005 - 9 Verg 6/04

    Rahmensatzgebühr

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.09.2011 - 12 U 713/10
    Der Wert von 1, 3 stellt eine Grenze dar, die nicht überschritten werden darf, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war (wie hier OLG Jena, Beschluss vom 02.02.2005, Az.: 9 Verg 6/04 = OLGR Jena 2006, 81).
  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

    Damit ist der Schadensersatzanspruch der Klägerin in dieser Höhe gemäß § 67 Abs. 1 VVG aber auf ihre Rechtsschutzversicherung übergegangen und die Klägerin nicht mehr aktivlegitimiert ( OLG Koblenz , Urteil vom 05.09.2011, Az.: 12 U 713/10, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seiten 410 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 25.10.2007, Az.: 12 U 131/06, u.a. in: ZfSch 2008, Seiten 107 f. ).

    Dass die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG diesen - infolge der Übernahme der Kosten auf sie übergegangenen - Erstattungsanspruch gegen die Beklagte nämlich auch an die Klägerin abgetreten hat ( OLG Koblenz , Urteil vom 05.09.2011, Az.: 12 U 713/10, u.a. in: Schaden-Praxis 2011, Seiten 410 f. ), hat die Klägerseite in der vorliegenden Sache nicht belegt.

  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    Ausführungen zur Höhe eines dem Anwalt bei der Bestimmung der Rahmengebühr etwaig zustehenden, auch für den Schädiger verbindlichen Ermessens (vgl. insoweit BGH, Urt. v. 13.01.2011 - IX ZR 110/10, juris; a.A. OLG Celle, Urt v. 28.12.2011 - 14 U 107/11, ZfSch 2012, 105; OLG Koblenz, Urt. v. 5.9.2011 - 12 U 713/10, AGS 2011, 536) erübrigen sich daher.
  • AG Halle/Saale, 24.05.2012 - 93 C 3280/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Vorfinanzierungspflicht für Reparaturkosten

    Das Gericht verweist insoweit auf das Urteil des OLG Koblenz vom 5. September 2011 (Az. 12 U 713/10, zitiert nach juris), das Urteil des OLG Celle vom 28. Dezember 2011 (Az. 14 U 107/11, zitiert nach juris) und den Beschluss des Gerichts vom 20. Juli 2011 (Az. 93 C 57/10, veröffentlicht bei juris) mit zustimmender Anmerkung von Michael Nugel, jurisPR-VerkR 18/2011 Anm. 4).
  • AG Erkelenz, 08.11.2011 - 14 C 331/11

    Zur Wertminderung bei älteren Fahrzeugen

    Der Wert von 1, 3 stellt eine Grenze dar, die nicht überschritten werden darf, wenn die Tätigkeit nicht umfangreich oder schwierig war (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2011, Az: 12 U 713/10, BeckRS 2011, 22909, m.w.Nachw.; siehe auch AG Kehl, Urteil vom 09.09.2011, Az: 4 C 59/11, BeckRS 2011, 22892).
  • AG Rüsselsheim, 27.06.2012 - 3 C 2655/11

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Darlegungs- und Beweislast /

    Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG kann bei durchschnittlichen Sachen nur eine Gebühr in Höhe von 1, 3 verlangt werden, einen über diese Kappungsgrenze hinausgehenden Toleranzspielraum lässt die Vorschrift nicht zu (wie hier OLG Koblenz, Urt. v. 5.9.2011 - 12 U 713/10; zum Ganzen ausführlich auch AG Frankfurt a.M., Urt. v. 17.11.2011 - 29 C 1613/11-46).
  • LG Itzehoe, 19.06.2012 - 1 S 171/11

    Freihaltung von anwaltlichen Gebühren bei vorgerichtlicher Regulierung eines

    Anderenfalls werde die aus der amtlichen Anmerkung zu Nr. 2300 W- RVG hervorgehende gesetzgeberische Wertung unterlaufen (OLG Koblenz, Urt. v. 05.09.2011, Az. 12 U 713/10 - zit. nach [...]; OLG Celle, Urt. v. 28.12.2011, Az. 14 U 107/11 -zit. nach [...]; ebenso für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 W- RVG : OLG Jena, NZBau 2005, 356 ; Winkler, a.a.O.., Rn. 54a).
  • AG Düsseldorf, 17.07.2013 - 30 C 9004/12

    Erstattungsfähigkeit eines 1,8fachen Satzes der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV-RVG

    ( OLG Koblenz, Urteil von 05.09.2011. Az. 12 U 713/10).
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