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   OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09   

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https://dejure.org/2011,15919
OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09 (https://dejure.org/2011,15919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2011 - 12 U 82/09 (https://dejure.org/2011,15919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2011 - 12 U 82/09 (https://dejure.org/2011,15919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz

    Kletterunfall an Kletterfelsen - Haftung eines Kletterers bei einem Sturz auf den Sichernden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Haftung für einen Unfall beim Klettern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgfaltspflichten beim Klettern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2012, 27
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.04.2004 - V ZB 46/03

    Rechtsfolgen der Bestätigung eines Grundurteils im Rechtsmittelverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Auch wenn der Gesetzestext die Fortführung eines Verfahrens durch das Ausgangsgericht nach Zurückweisung eines Rechtsmittels gegen ein Zwischen- bzw. Grundurteil als Zurückweisung bezeichnet, handelt es sich um keine echte Zurückverweisung, weil der Rechtsstreit auch während des Rechtsmittelverfahrens bei dem Vordergericht anhängig bleibt und entsprechend § 304 Abs. 2 ZPO neben diesem Verfahren fortgeführt werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 29. April 2004 - V ZB 46/03, in Juris).

    Da es sich nicht um einen Fall der Zurückverweisung handelt, ist die Entscheidung über die Kosten der Berufung nicht dem Schlussurteil über das Betragsverfahren vorzubehalten, sondern sogleich bei Zurückweisung des Rechtsmittels zu treffen (vgl. BGH, Beschl. v. v. 29. April 2004, aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2004 - 7 U 207/02

    Top-Rope-Klettern in der Halle: Haftung des nicht kletternden Sportlers bei Sturz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Diese Sicherungsfunktion schließt eine Haftungsbefreiung aus (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2006, 228).
  • OLG Stuttgart, 14.02.2006 - 1 U 106/05

    Unerlaubte Handlung: Fahrradunfall während einer organisierten Radtouristikfahrt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze werden von der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß begangen wurde bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele angewandt, etwa beim Motorradsport oder bei organisierten Radtouristikfahrten (vgl. Senat, Urt. v. 28.06.2007 - 12 U 209/06, NJW-RR 2008, 340; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 1251).
  • BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73

    Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Danach verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, obwohl er ebenso gut in die Lage hätte kommen können, in der sich nun der Beklagte befindet (vgl. BGH VersR 1975, 137; BGH NJW 2003 a.a.O.).
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Danach ist bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential, bei denen typischerweise auch bei Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder geringfügiger Regelverletzung die Gefahr gegenseitiger Schadenszufügungen besteht, die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für solche Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen, die er ohne gewichtige Regelverletzung im Sinne grober Fahrlässigkeit verursacht (vgl. BGH NJW 2003, 2018 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 169/66

    Schadensersatz aus einem tödlichen Verkehrsunfall - Zusammenstoß mit einem Kfz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Erfasst ein Forderungsübergang, der zum Fehlen der Sachbefugnis führt, nur einen Teil der Klageforderung, bezieht sich der Einwand teilweise fehlender Aktivlegitimation der Sache nach ebenfalls auf die Höhe der Klageforderung und kann deshalb im Betragsverfahren geklärt werden (vgl. BGH VersR 1967, 1002, 1003; Musielak, ZPO, 7. Aufl., § 304 Rn. 18; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 304 Rn. 7).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2007 - 12 U 209/06

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Haftung auf Grund eines in einem Motorradpulk

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Diese ursprünglich für sportliche Wettkämpfe entwickelten Grundsätze werden von der obergerichtlichen Rechtsprechung für den Fall, dass kein oder kein gewichtiger Regelverstoß begangen wurde bzw. kein grob fahrlässiges Verhalten des Schädigers feststellbar ist, auch außerhalb des Bereichs sportlicher Kampfspiele angewandt, etwa beim Motorradsport oder bei organisierten Radtouristikfahrten (vgl. Senat, Urt. v. 28.06.2007 - 12 U 209/06, NJW-RR 2008, 340; OLG Stuttgart NJW-RR 2007, 1251).
  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 98/07

    Inanspruchnahme des Kfz-Haftpflichtversicherers für Schäden auf einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Dies gilt jedoch nur, soweit für die eintretenden Schäden kein Versicherungsschutz besteht (vgl. BGH NJW 2008, 1591).
  • BGH, 18.03.1993 - IX ZR 120/92

    Anwaltshaftung bei Musterprozessen ohne Verjährungsunterbrechung bezüglich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2011 - 12 U 82/09
    Dies ist für die Zulässigkeit eines Grundurteils ausreichend (vgl. BGH NJW 1993, 1779, 1782), was auch insoweit gilt, als der Beklagte unter Hinweis auf mögliche Leistungen von Sozialversicherungsträgern die Aktivlegitimation des Klägers bestritten hat.
  • LG Stuttgart, 13.07.2018 - 3 O 38/15

    Drittschäden aufgrund eines Sturzes in einer Kletterhalle: Deliktische Haftung

    Ebenfalls ist nicht vorgetragen oder ersichtlich, dass der Beklagte Ziffer 2) einen spezifischen Fehler beim Vorstieg begangen hätte, indem er etwa einen Sicherungshaken übersprang und nicht einhängte (vgl. hierzu OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2011 - 12 U 82/09, juris-Rn. 24 = SpuRt 2012, 27).
  • KG, 22.09.2020 - 4 U 1064/20

    Haftung des Kletterpartners bei einem Kletterunfall: Haftungsverzicht für einfach

    2.2 Zwar hat die Rechtsprechung vereinzelt (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Oktober 2004 - 7 U 207/02 = VersR 2006, 228 Rn. 25, juris; OLG München, Urteil vom 16. Oktober 1995 - 26 U 3360/95 Rn. 12ff, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 17. März 2011 - 12 U 82/09 = SpuRT 2012, 27 Rn. 26, juris; ferner J. Lange in: juris-PK-BGB, 9. Auflage, 2020, § 823 Abs. 1 BGB, Rn. 112 m.w.N.) die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses beim Bergklettern bzw. Sportklettern mit Blick auf die besondere Bedeutung der Sicherungsfunktion gegen die Folgen eines etwaigen Sturzes abgelehnt, hierbei jedoch - anders als vorliegend - das Bestehen einer Haftpflichtversicherung der Bewertung des dortigen Einzelfalls zugrunde gelegt.

    Soweit das OLG Brandenburg (Urteil vom 17. März 2011 - 12 U 82/09 = SpuRT 2012, 27 Rn. 26, juris) darüber hinausgehend die Annahme eines stillschweigenden Haftungsausschlusses unter dem Gesichtspunkt einer gemeinsamen Haftungsgemeinschaft abgelehnt hat, da die Kletterer voneinander abhängig und besonderen Sicherungspflichten unterworfen seien, vermag dies im Streitfall eine abweichende rechtliche Bewertung nicht zu rechtfertigen.

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2012 - 7 U 176/11

    Arzthaftung: Aufklärungspflicht vor einer Angiographie und Nachweis

    Dabei ist aber ausreichend, dass auch bei Abzug einzelner Schadenspositionen, hinsichtlich derer der Kläger möglicherweise nicht anspruchsberechtigt ist, noch ein Betrag in einer bestimmten Höhe verbleiben wird (OLG Brandenburg, SpuRt 2012, 27 ff., juris Tz. 21 m.w.N.).
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