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   OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 948/14   

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https://dejure.org/2015,27690
OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 948/14 (https://dejure.org/2015,27690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.07.2015 - 12 U 948/14 (https://dejure.org/2015,27690)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14 (https://dejure.org/2015,27690)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 SGB 7, §§ 104 ff SGB 7, § 110 Abs 1 SGB 7, § 110 Abs 2 SGB 7, § 116 Abs 6 SGB 10
    Regress der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall: Mitnahme eines Kindes auf einer Zinke eines Gabelstaplers; Familienprivileg bei Verletzung eines in der Landwirtschaft mithelfenden Kindes durch den Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Fahrers eines Gabelstaplers für einen Unfall mit einer auf der Ladegabel mitfahrenden Person

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress nach § 110 Abs. 1 SGB VII - Personentransport auf einem Gabelstapler ist grob fahrlässig - familiärer Beziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem ist durch die Anwendung des § 110 Abs. 2 SGB VII Rechnung zu tragen - Kein Verzicht bei Eingreifen einer ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress nach § 110 Abs. 1 SGB VII - Personentransport auf einem Gabelstapler ist grob fahrlässig - familiärer Beziehungen zwischen Schädiger und Geschädigtem ist durch die Anwendung des § 110 Abs. 2 SGB VII Rechnung zu tragen - Kein Verzicht bei Eingreifen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 110 Abs. 1
    Haftung des Fahrers eines Gabelstaplers für einen Unfall mit einer auf der Ladegabel mitfahrenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.2006 - VI ZR 143/05

    Umfang des Rückgriffs des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 948/14
    Er soll nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft der der Berufsgenossenschaft angehörenden Unternehmen privilegiert werden, aber auch nicht einer höheren Haftung ausgesetzt sein als ohne eine Privilegierung (BGH NJW 2006, 3563 ff.).

    Die Klägerin kann auch insoweit gegen den Beklagten Rückgriff nehmen, da der fiktive Schmerzensgeldanspruch des Versicherten der Klägerin bei der Ermittlung des Umfangs des fiktiven Schadensersatzanspruchs zu berücksichtigen ist (BGH NJW 2006, 3563 ff.).

  • BGH, 18.10.1977 - VI ZR 62/76

    Statthaftigkeit der Sprungrevision

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 948/14
    In diesem Fall belasten die wirtschaftlichen Folgen des Unfalls den Verursacher und die Familiengemeinschaft nicht (BGH NJW 1978, 218 ff.).
  • BGH, 12.01.1988 - VI ZR 158/87

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit; Mitnahme

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 948/14
    Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt worden und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18. Februar 2014 - VI ZR 51/13 -, juris; BGH NJW 1988, 1265 ff.).
  • BGH, 18.02.2014 - VI ZR 51/13

    Arbeitsunfall bei Handschachtungsarbeiten zum Aushub eines Grabens: Ausschluss

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 948/14
    Diese Sorgfalt muss in ungewöhnlich hohem Maß verletzt worden und es muss dasjenige unbeachtet geblieben sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, Urteil vom 18. Februar 2014 - VI ZR 51/13 -, juris; BGH NJW 1988, 1265 ff.).
  • BGH, 28.09.1971 - VI ZR 216/69

    Pflicht des Sozialversicherungsträgers zum Verzicht auf die Durchsetzung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 20.07.2015 - 12 U 948/14
    In diesen engen Grenzen ist eine Überprüfung durch die Gerichte möglich (BGH NJW 1972, 107 ff.).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte' für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).

    Denn in diesem Fall belasten die wirtschaftlichen Folgen der Tat den Schädiger und die Familiengemeinschaft nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 165 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14, juris Rn. 18).

  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Auch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs soll durch die Berücksichtigung der finanziellen Lage des Schädigers insbesondere verhindert werden, dass die Verpflichtung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einer "unbilligen Härte" für diesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1992 - 3 StR 478/92, BGHR StPO § 403 Anspruch 3; Senat, Beschluss vom 9. Juni 1993 - 2 StR 232/93, BGHR StPO § 403 Anspruch 4; Beschluss vom 25. November 1998 - 2 StR 496/98; Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 StR 461/10; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11); die Existenz des Schädigers soll durch die Inanspruchnahme nicht bedroht oder vernichtet werden (OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14).

    Denn in diesem Fall belasten die wirtschaftlichen Folgen der Tat den Schädiger und die Familiengemeinschaft nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1955 - GSZ 1/55, BGHZ 18, 149, 165 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Juli 2015 - 12 U 948/14, juris Rn. 18).

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