Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21369
VGH Hessen, 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A (https://dejure.org/2000,21369)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A (https://dejure.org/2000,21369)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - 12 UE 176/99.A (https://dejure.org/2000,21369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,21369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 27.03.2000 - 12 UE 583/99

    Türkei: örtlich begrenzte Gruppenverfolgung der Kurden in Notstandsprovinzen;

    Die Kläger unterlagen im Zeitpunkt ihrer Ausreise wegen ihrer Zugehörigkeit zur kurdischen Volksgruppe keiner Verfolgung, da die Bevölkerungsgruppe der Kurden in der Türkei bis zum Zeitpunkt der Ausreise der Kläger und danach bis etwa Mitte 1993 einer allgemeinen dem türkischen Staat zuzurechnenden politischen Verfolgung nicht ausgesetzt war (st. Rspr., zuletzt: Hess. VGH, 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A -).

    Erkenntnisse, die Anlass geben könnten, diese Einschätzung neu zu überdenken, liegen für den hier maßgeblichen Zeitraum nicht vor (vgl. Hess. VGH, 24.01.1994 - 12 UE 200/91 - 19.01.1998 - 12 UE 1624/95 - zuletzt 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A -).

    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass zwar nach den Feststellungen des Senats die Bevölkerungsgruppe der Kurden in den Notstandsprovinzen im Südosten der Türkei seit etwa Mitte 1993 einer Gruppenverfolgung ausgesetzt ist (zuletzt Hess. VGH, 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A - so auch Hess. VGH, 07.12.1998 - 6 UE 214/98.A - u. - 6 UE 900/98.A -), die als örtlich begrenzte und nicht als regionale Gruppenverfolgung zu qualifizieren ist (a), dass ihnen aber generell die Möglichkeit eines verfolgungsfreien Lebens in der Westtürkei offen steht (b), sie diese Regionen grundsätzlich auch erreichen können (c) und es vorliegend auch aus individuellen Gründen nicht als unzumutbar ausgeschlossen ist, diese Möglichkeiten wahrzunehmen (2.).a) Im Jahre 1993 standen sich im Südosten der Türkei ungefähr 140.000 türkische Soldaten und etwa 10.000 PKK-Kämpfer gegenüber (I 63).

    b) Ein kurdischer Volkszugehöriger kann in der Türkei in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats leben, ohne dass ihm politische Verfolgung droht, wenn er sich außerhalb der Notstandsprovinzen, vor allem in den Großstädten Ankara und Istanbul, niederlässt (vgl. Hess. VGH, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89 -, 24.01.1994 - 12 UE 200/91 -, zuletzt 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A und 17.03.1999 - 12 UE 463/94 - sowie 30.01.2000 - 12 UE 176/99.A -).

  • VGH Hessen, 04.12.2000 - 12 UE 968/99

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht

    Offenbleiben kann dabei, ob es für die aus dem Verfolgungsgebiet stammenden und daher der Gruppenverfolgung unterliegende Personen ebenfalls nicht hierauf ankommt (ebenso schon Hess. VGH, 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A - Hess. VGH, 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A - Hess. VGH, 27.03.2000 - 12 UE 1562/99.A -), da zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin Kurden, soweit sie in ihrer Heimat allenfalls der marginalen Unterstützung der PKK verdächtig waren, ohne sich aktiv und hervorgehoben für separatistische Bestrebungen einzusetzen, insbesondere in der Westtürkei grundsätzlich unbehelligt leben und dort auch eine hinreichende Existenzmöglichkeit finden konnten.

    Ein kurdischer Volkszugehöriger kann in der Türkei aber auch zum heutigen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats leben, ohne dass ihm politische Verfolgung droht, wenn er sich außerhalb der Notstandsprovinzen, vor allem in den Großstädten Ankara und Istanbul, niederlässt (vgl. Hess. VGH, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89 -, 24.01.1994 - 12 UE 200/91 -, 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A und 17.03.1999 - 12 UE 463/94 - sowie 30.01.2000 - 12 UE 176/99.A - zuletzt 27.03.2000 - 12 UE 583/99.A).

  • VGH Hessen, 05.08.2002 - 12 UE 2982/00

    Türkei: keine Gruppenverfolgung der Kurden mehr

    Offenbleiben kann dabei, ob es für die aus dem Verfolgungsgebiet stammenden und daher der Gruppenverfolgung unterliegende Personen ebenfalls nicht hierauf ankommt (ebenso schon HessVGH, 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A - HessVGH, 31.01.2000 - 12 UE 176/99.A - HessVGH, 27.03.2000 - 12 UE 1562/99.A - zuletzt 04.12.2000 - 12 UE 968/99.A -), da zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin Kurden, soweit sie in ihrer Heimat allenfalls der marginalen Unterstützung der PKK verdächtig waren, ohne sich aktiv und hervorgehoben für separatistische Bestrebungen einzusetzen, insbesondere in der Westtürkei grundsätzlich unbehelligt leben und dort auch eine hinreichende Existenzmöglichkeit finden konnten.
  • VGH Hessen, 05.08.2002 - 12 UE 2172/99

    Türkei, Kurden, PKK, Sympathisanten, Festnahme, Misshandlungen, Folter,

    Offenbleiben kann dabei, ob es für die aus dem Verfolgungsgebiet stammenden und daher der Gruppenverfolgung unterliegende Personen ebenfalls nicht hierauf ankommt (ebenso schon Hess. VGH, 07.12.1998 ­ 12 UE 232/97.A - Hess. VGH, 31.01.2000 ­ 12 UE 176/99.A - Hess. VGH, 27.03.2000 ­ 12 UE 1562/99.A - zuletzt 04.12.2000 ­ 12 UE 968/99.A -), da zum hier maßgeblichen Zeitpunkt der Ausreise der Klägerin Kurden, soweit sie in ihrer Heimat allenfalls der marginalen Unterstützung der PKK verdächtig waren, ohne sich aktiv und hervorgehoben für separatistische Bestrebungen einzusetzen, insbesondere in der Westtürkei grundsätzlich unbehelligt leben und dort auch eine hinreichende Existenzmöglichkeit finden konnten.
  • VGH Hessen, 04.12.2000 - 12 UE 2931/99

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; Gefahr für

    b) Ein kurdischer Volkszugehöriger kann in der Türkei aber in dem hier maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats leben, ohne dass ihm politische Verfolgung droht, wenn er sich außerhalb der Notstandsprovinzen, vor allem in den Großstädten Ankara und Istanbul, niederlässt (vgl. Hess. VGH, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89 -, 24.01.1994 - 12 UE 200/91 -, 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A und 17.03.1999 - 12 UE 463/94 - sowie 30.01.2000 - 12 UE 176/99.A - zuletzt 27.03.2000 - 12 UE 583/99.A).
  • VGH Hessen, 21.03.2000 - 12 UZ 4014/99

    Asylrechtsstreit: Darlegung einer Abweichung - Beruhen der Entscheidung auf der

    Zudem hat das Verwaltungsgericht zwar im Zusammenhang mit der Feststellung einer Gruppenverfolgung im Südosten der Türkei auf zwei Urteile des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (14.10.1998 - 6 UE 214/98.A - und 27.01.1999 - 6 UE 1253/96.A -) hingewiesen, dann aber im Rahmen seiner Ausführungen über eine fehlende inländische Fluchtalternative und über die Gefährdung von Rückkehrern bei den Überprüfungen anlässlich der Einreise die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs nicht ausdrücklich erwähnt, die inzwischen die festgestellte Gruppenverfolgung in den Notstandsprovinzen der Türkei im Anschluss an die klärende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als örtlich begrenzte und nicht als regionale Gruppenverfolgung gekennzeichnet hat und deswegen die Prüfung einer internen Fluchtalternative in Fällen dieser Art für entbehrlich hält (zuletzt: Hess. VGH, 24.01.2000 - 12 UE 176/99 - m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht