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   OLG Köln, 23.06.2008 - 12 UF 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10743
OLG Köln, 23.06.2008 - 12 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,10743)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.06.2008 - 12 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,10743)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 12 UF 46/08 (https://dejure.org/2008,10743)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausgleichsansprüche im Rahmen einer Ehescheidung; Zurückweisung der Durchführung des Versorgungsausgleichs; Geltendmachung der Unbilligkeit der Versorgungsansprüche; Nachträgliche Regelung der Ausgleichsansprüche durch Vertrag; Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 2282
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 04.06.2013 - 6 UF 50/12

    Versorgungsausgleich: Voraussetzungen für Ausschluss nach § 27 VersAusglG

    Die Verletzung einer Unterhaltspflicht oder einer Betreuungspflicht durch einen Ehegatten kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur führen, wenn die Pflicht für längere Zeit gröblich (BGH, Beschluss vom 09.07.1986, Az.: IVb ZB 4/85, FamRZ 1987, 49, Rn 12 zitiert nach juris) bzw. in schwerwiegender Weise oder beharrlich (OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2008, Az.: 12 UF 46/08, FamRZ 2008, 2282, Rn 16 zitiert nach juris) verletzt wird.
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14

    Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn unterbliebene Einzahlung in

    Zum anderen ist zu beachten, dass die überobligationsmäßige Erwerbstätigkeit des Ausgleichspflichtigen für sich genommen noch nicht zu einer groben Unbilligkeit führt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.03.2004 - 11 UF 186/03 - zitiert nach juris), vielmehr muss hinzu kommen, dass der ausgleichsberechtigte Ehegatte in dieser Zeit seine Erwerbsobliegenheit verletzt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 23.06.2008 - 12 UF 46/08 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2018 - 9 UF 120/18

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Prostitution der Ehefrau

    Die Verletzung einer Unterhaltspflicht oder einer Betreuungspflicht durch einen Ehegatten kann zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs nur führen, wenn die Pflicht für längere Zeit gröblich (BGH FamRZ 1987, 49 - zitiert nach juris) bzw. in schwerwiegender Weise oder beharrlich (OLG Köln FamRZ 2008, 2282- zitiert nach juris) verletzt wird.
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